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BR-Drucks. 338/01 - Institut für internationales und ausländisches ...

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- 61 - <strong>Drucks</strong>ache <strong>338</strong>/<strong>01</strong> (Beschluss)die zu einer Unanwendbarkeit des CISG führen (vgl. nur Staudinger-Magnus, BGB-Komm., UN Kaufrecht, Neubearbeitung 1999 Artikel 2,Rdnr. 37; von Caemmerer/Schlechtriem, Kommentar zum EinheitlichenUN-Kaufrecht, 2. Aufl. 1995, Artikel 2 Rdnr. 24). Für eine entsprechendeAuslegung von Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe b erster Spiegelstrich derVerbrauchsgüterkaufrichtlinie spricht insbesondere, dass dieVerbrauchsgüterkaufrichtlinie bemüht ist, soweit wie möglich eineParallelität mit dem CISG zu wahren. Eine Ausnahme der im Rahmen derVerwertung erfolgenden Verkäufe aus der Insolvenzmasse aus demAnwendungsbereich des Verbrauchsgüterkaufs erscheint auch sinnvoll.Insbesondere sollte für gebrauchte Sachen die Möglichkeit desGewährleistungsausschlusses bestehen, weil der Insolvenzverwalter die zuveräußernden Sachen nicht kennt.Zu c):Es sollte überprüft werden, ob von der Möglichkeit einerAusnahmeregelung gemäß Artikel 1 Abs. 3 der VerbrauchsgüterkaufrichtlinieGebrauch gemacht werden sollte. Dies erscheint insbesondere inden Fällen der Versteigerung von F<strong>und</strong>sachen gemäß § 979 BGB oder derVersteigerung hinterlegungsunfähiger Sachen gemäß § 383 BGB sinnvoll.Ohne entsprechende Ausnahmeregelung würden z.B. bei den jährlichstattfindenden Koffer- <strong>und</strong> F<strong>und</strong>sachenversteigerungen der Verkehrsbetriebezwingend Gewährleistungsansprüche gegen diese begründet.104. Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 31 (§ 478 Abs. 2a - neu - BGB)In Artikel 1 Nr. 31 ist § 478 wie folgt zu ändern:a) In den Absätzen 1 <strong>und</strong> 2 ist jeweils Satz 2 zu streichen.b) Nach Absatz 2 ist folgender Absatz 2a einzufügen:"(2a) In Fällen der Absätze 1 <strong>und</strong> 2 findet § 476 mit der MaßgabeAnwendung, dass die Frist mit dem Übergang der Gefahr auf denVerbraucher beginnt."c) In Absatz 3 ist die Bezeichnung "Absätze 1 <strong>und</strong> 2" durch dieBezeichnung "Absätze 1 bis 2a", zu ersetzen.Begründung:Verkürzung des Gesetzestextes durch Verbesserung derRegelungstechnik. Es ist unzweckmäßig, in den Absätzen 1 <strong>und</strong> 2identische Sätze zu verwenden. Die Verweisungen in § 309 Satz 1 <strong>und</strong>§ 479 BGB-E müssen entsprechend angepasst werden....

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