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BR-Drucks. 338/01 - Institut für internationales und ausländisches ...

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<strong>Drucks</strong>ache <strong>338</strong>/<strong>01</strong> (Beschluss) - 46 -Begründung:Die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 2 BGB-E verallgemeinert die bisher nurim Verhältnis zu Fernabsatzverträgen geltende Regelung in § 8 Abs. 2VerbrKrG, ohne dass in der Begründung die Auswirkungen dieserVerallgemeinerung auf die ihrerseits generalisierte Regelung über verb<strong>und</strong>eneVerträge dargestellt werden.82. Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 26 (§ 358 Abs. 4 Satz 3 BGB)In Artikel 1 Abs. 1 Nr. 26 § 358 Abs. 4 Satz 3 sind die Wörter "Im Fall desAbsatzes 2 tritt der Darlehensgeber" durch die Wörter "Der Darlehensgebertritt" zu ersetzen.Begründung:§ 358 Abs. 4 Satz 3 BGB-E nimmt lediglich die Regelung in § 9 Abs. 2 Satz 3VerbrKrG auf, übersieht aber die entsprechenden Regelungen in § 4 Abs. 2Satz 3 FernAbsG <strong>und</strong> § 6 Abs. 2 Satz 3 TzWrG. Aus diesen Vorschriften ergibtsich, dass die Regelung nicht auf den Fall des Absatzes 2 begrenzt werdenkann. Auch im Falle des Absatzes 1 muss eine bilaterale Rückabwicklungzwischen Verbraucher <strong>und</strong> Darlehensgeber gewährleistet <strong>und</strong> es demVerbraucher erspart werden, den Darlehensbetrag dem Darlehensgeberzunächst zu erstatten <strong>und</strong> sich seinerseits an den Verkäufer wegen derRückzahlung des Kaufpreises halten zu müssen.83. Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 26 (§ 359 Satz 2 BGB)In Artikel 1 Abs. 1 Nr. 26 § 359 Satz 2 sind die Wörter "dem anderen" durchdas Wort "diesem" zu ersetzen.Begründung:Das Wort "anderen" ist schon deshalb unzutreffend, weil die Vorschrift auchdie Fälle regelt, in denen der Unternehmer selbst die Gegenleistung finanziert,ein "anderer" Unternehmer also nicht vorhanden ist. Mit dem Wort "diesem"kann ausreichend auf den in Satz 1 bezeichneten Unternehmer des mit demDarlehensvertrag verb<strong>und</strong>enen Vertrages Bezug genommen werden. Die imEntwurf verwendete Formulierung ist jedenfalls unschön <strong>und</strong> gibt Anlass zuMissverständnissen....

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