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BR-Drucks. 338/01 - Institut für internationales und ausländisches ...

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- 87 - <strong>Drucks</strong>ache <strong>338</strong>/<strong>01</strong> (Beschluss)unzureichend erwiesen. Erinnert sei dabei an das Gesetz zum Schutz vonBauforderungen von 1909, die Bauhandwerkersicherungshypothek (§ 648BGB), die Regelung über die Sicherheitsleistung des Bestellers (§ 648aBGB) <strong>und</strong> zuletzt das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom30. März 2000.Weitere gesetzgeberische Maßnahmen sollten daher im Rahmen der B<strong>und</strong>-Länder-Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Zahlungsmoral beratenwerden. Diese Arbeitsgruppe hatte hierzu bereits am 10. November 1999von der Justizministerkonferenz einen entsprechenden Arbeitsauftragerhalten, war aber im Hinblick auf die umfangreichen Beratungen desGesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts noch nichtzusammengekommen.

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