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BR-Drucks. 338/01 - Institut für internationales und ausländisches ...

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- 23 - <strong>Drucks</strong>ache <strong>338</strong>/<strong>01</strong> (Beschluss)39. Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 12 (§§ 305 ff. BGB),Nr. 13 (§§ 312b ff. BGB),Nr. 31 (§§ 481 ff. BGB)Der B<strong>und</strong>esrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob bei derIntegration der Verbraucherschutzgesetze in das BGB dem Zitiergebot der zuGr<strong>und</strong>e liegenden Richtlinien erneut Rechnung getragen werden muss.Begründung:Verschiedene Richtlinien verlangen, dass die Mitgliedstaaten in denjenigenVorschriften, mit denen sie die Vorgaben der Richtlinie umsetzen, oder durcheinen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezugnehmen. Die Verbraucherschutzgesetze erfüllen diese Verpflichtung durcheinen amtlichen Hinweis. Mit der Integration der Gesetze in das BGB entfälltder Hinweis. Auch enthält der Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung desSchuldrechts keinen solchen Hinweis.Den Rechtsunterworfenen ist daher der Bezug zu den Richtlinien nicht mehrausreichend deutlich.Die Hinweispflicht ergibt sich aus Artikel 12 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie94/47/EG, Artikel 15 Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG <strong>und</strong> Artikel 10 Abs. 2 derRichtlinie 93/13/EWG.40. Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 12 (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB)Der B<strong>und</strong>esrat bittet darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Zweckmäßigkeitder Neuregelung in § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB-E zu überprüfen.Begründung:Der Gesetzentwurf versucht, eine Regelung zur Verbesserung der Integrationkörperlich Behinderter zu treffen. Dieses Anliegen ist unterstützenswert. Esstellt sich aber die Frage, ob die vorgesehene Regelung hierfür zweckmäßig<strong>und</strong> geeignet ist.Zum einen muss auf die Belange Behinderter nicht nur bei der EinbeziehungAllgemeiner Geschäftsbedingungen, sondern überhaupt bei Abschluss <strong>und</strong>Abwicklung von Verträgen, aber auch bereits bei der Anbahnung vonGeschäftsbeziehungen Rücksicht genommen werden. Insofern stellt sich dieFrage der Zweckmäßigkeit einer Sonderregelung gerade zum Recht derAllgemeinen Geschäftsbedingungen.Außerdem müssen die Auswirkungen derartiger Bestimmungen ausreichend inBetracht gezogen werden. Regelungen, die dazu führen, dass Unternehmen mit...

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