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BR-Drucks. 338/01 - Institut für internationales und ausländisches ...

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<strong>Drucks</strong>ache <strong>338</strong>/<strong>01</strong> (Beschluss) - 42 -74. Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 26 (§ 356 Abs. 2 BGB)Der B<strong>und</strong>esrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob in§ 356 BGB-E Absatz 2 wie folgt gefasst werden sollte:"(2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vorErhalt der Sache beginnt, durch Rücksendung der Sache ausgeübt werden oder,wenn die Sache nicht als Paket im Inland versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen.§ 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung."Begründung:Der Gesetzentwurf übernimmt in § 356 Abs. 2 BGB-E entgegen seinerBegründung die Vorschrift des § 361b Abs. 2 Satz 1, 3 <strong>und</strong> 4 BGB nichtvollständig. Es fehlen Regelungen zum Lauf der Frist (insbesondere: keinBeginn vor Erhalt der Sache), auf die nicht verzichtet werden kann. Aus § 356BGB-E ergibt sich nicht, welche Frist anwendbar sein soll.Unnötig ist dagegen die vorgesehene Ergänzung des Falles, dass die Sachenicht versandt werden kann. Dies ist ein Unterfall der fehlenden Versendungsmöglichkeitdurch Paket <strong>und</strong> ist auch bisher nicht gesondert erwähnt.§ 355 Abs. 1 Satz 2 BGB-E sollte insgesamt für entsprechend anwendbarerklärt werden, damit auch für den Fall der Rücksendung geregelt ist, dass eineBegründung nicht abgegeben zu werden braucht (bisher § 361b Abs. 2 Satz 4BGB).An die Stelle der Übersendung sollte auch dann die Möglichkeit eines Rücknahmeverlangenstreten, wenn der Verbraucher die Sache - was er bisweilenerst nach Vertragsschluss erfährt - ins Ausland versenden müsste, was in derRegel einen erheblich größeren Aufwand erfordert.75. Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 26 (§ 357 Abs. 2 Satz 1 BGB)In Artikel 1 Abs. 1 Nr. 26 § 357 Abs. 2 ist Satz 1 durch folgende Sätze zuersetzen:"Kosten <strong>und</strong> Gefahr der Rücksendung trägt der Unternehmer. Der Verbraucherist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn dieSache durch Paket versandt werden kann."Begründung:Durch Satz 1 wird klargestellt, dass die Regelung auch im Falle der Ausübungdes Rückgaberechts nach § 356 BGB-E gilt (bisher: § 361b Abs. 2 Satz 2...

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