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BR-Drucks. 338/01 - Institut für internationales und ausländisches ...

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<strong>Drucks</strong>ache <strong>338</strong>/<strong>01</strong> (Beschluss) - 60 -103. Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 31 (§ 474 BGB)Der B<strong>und</strong>esrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob dieDefinition des Verbrauchsgüterkaufs in § 474 BGB-E wie folgt zu ergänzenist:a) Die Definition des Verbrauchsgüterkaufs sollte eine Ausnahmeregelungfür Wasser <strong>und</strong> Gas in nicht abgefüllter Form enthalten.b) Ein von einem Insolvenzverwalter im Rahmen der Verwertungvorgenommener Verkauf aus der Insolvenzmasse sollte aus derDefinition des Verbrauchsgüterkaufs ausgenommen werden.c) Von der in der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie vorgesehenenMöglichkeit einer Ausnahmeregelung für den Verkauf gebrauchterSachen durch eine der Öffentlichkeit zugängliche Versteigerung sollteGebrauch gemacht werden.Begründung:Zu a):Es sollte überprüft werden, ob eine Ausnahmeregelung für Wasser <strong>und</strong>Gas in nicht abgefüllter Form erforderlich ist, um im Hinblick auf dieAVBGasV <strong>und</strong> AVBWasserV Bezugs- <strong>und</strong> Versorgungsverträge überWasser <strong>und</strong> Gas vom Anwendungsbereich des Verbrauchsgüterkaufsauszunehmen. Es wird zu bedenken gegeben, dass Allgemeingüter wiefließendes Wasser <strong>und</strong> Luft zwar keine Sachen im Sinne von § 90 BGBdarstellen, weil sie der Beherrschung durch den Menschen nichtzugänglich sind, ihre Sacheigenschaft aber bejaht wird, sofern sich dieseStoffe abgegrenzt in Rohren, Becken etc. befinden (vgl. MünchenerKommentar zum BGB - Holch, 3. Aufl. 1993, § 90, Rdnr. 6 ff).Zu b):Nach Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe b erster Spiegelstrich derVerbrauchsgüterkaufrichtlinie sind Güter, die auf Gr<strong>und</strong> vonZwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmenverkauft werden, von der Definition des Verbrauchsguts ausgenommen. Essollte überprüft werden, ob der Begriff "andere gerichtlichen Maßnahmen"auch die Verwertung in der Insolvenz erfasst <strong>und</strong>, sofern dies bejaht wird,ob von dem Insolvenzverwalter im Rahmen der Verwertungvorgenommene Verkäufe aus der Insolvenzmasse von der Definition desVerbrauchsgüterkaufes ausgenommen werden sollten. Zu dem insoweitgleichlautenden Artikel 2c CISG wird - insoweit noch zur Verwertungnach der Konkursordnung - vertreten, dass die Maßnahmen desKonkursverwalters in der Verwertung gerichtliche Maßnahmen darstellen,...

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