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BR-Drucks. 338/01 - Institut für internationales und ausländisches ...

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<strong>Drucks</strong>ache <strong>338</strong>/<strong>01</strong> (Beschluss) - 76 -behalten. Wenn jedoch der Besteller auf Gr<strong>und</strong> des Mangels nach Absatz 4wegen des Rücktritts die Zahlung des Werklohns verweigern kann, wäre esnicht gerechtfertigt, wenn er gleichwohl das Werk behalten könnte. Dies sollteim Gesetz ausgesprochen werden.131. Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 38 (§ 635 Abs. 3 BGB)In Artikel 1 Abs. 1 Nr. 38 § 635 Abs. 3 ist das Wort "auch" durch dieWörter "unbeschadet des § 275 Abs. 2" zu ersetzen.Begründung:Das Wort "auch" in § 635 Abs. 3 BGB-E ist irreführend <strong>und</strong> sollte durch dieFormulierung "unbeschadet des § 275 Abs. 2" ersetzt werden.132. Zu Artikel 1 Nr. 38 (§ 637 Abs. 1 BGB)In Artikel 1 Nr. 38 § 637 Abs. 1 ist die Angabe "nach § 635 Abs. 3" durchdie Wörter "zu Recht" zu ersetzen.Begründung:Die vorgesehene Regelung erfasst nur den Fall des § 635 Abs. 3 BGB-E,übersieht aber, dass der Unternehmer die Nacherfüllung auch nach § 275Abs. 2 BGB-E verweigern kann, weshalb in § 635 Abs. 3 BGB-E zu Rechtgeregelt ist, dass er die Nacherfüllung auch unter den dortigen Voraussetzungenverweigern kann. Es geht aber nicht an, dass bei einer Verweigerungnach § 275 Abs. 2 BGB-E eine Selbstvornahme auf Kosten des Unternehmersvorgenommen werden darf. Deshalb ist die Verweisung auf § 635 Abs. 3BGB-E zu streichen. Alternativ wäre sie durch eine Verweisung auf § 275Abs. 2 BGB-E zu ergänzen.Zur Klarstellung können die Worte "zu Recht" eingefügt werden, denn dieAusnahme darf nur dann greifen, wenn die Verweigerung begründet erfolgt ist.133. Zu Artikel 1 Nr. 38 (§ 637 Abs. 2 Satz 2 BGB)Der B<strong>und</strong>esrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob in§ 637 Abs. 2 Satz 2 BGB-E die Wörter "oder dem Besteller unzumutbar"gestrichen werden sollten....

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