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BR-Drucks. 338/01 - Institut für internationales und ausländisches ...

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<strong>Drucks</strong>ache <strong>338</strong>/<strong>01</strong> (Beschluss) - 28 -49. Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 12 (§ 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB)In Artikel 1 Abs. 1 Nr. 12 § 310 Abs. 3 Nr. 2 ist die Angabe "die § 305c Abs. 2<strong>und</strong> §§ 306 bis 309" durch die Angabe "§ 305c Abs. 2 <strong>und</strong> die §§ 306, 307 bis309" zu ersetzen.Begründung:Nach der Begründung des Gesetzentwurfes soll lediglich § 24a AGB-Gesetzübernommen werden. Dort wird jedoch § 7 AGB-Gesetz nicht in Bezuggenommen, weshalb auch die Verweisung auf § 306a BGB-E entfallen muss,der § 7 AGB-Gesetz entspricht. Andernfalls bedürfte die Änderung nähererBegründung.50. Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 12 (§ 310 Abs. 4 BGB)Der B<strong>und</strong>esrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob dieAusnahme für das Arbeitsrecht in § 310 Abs. 4 BGB-E (bisher § 23 Abs. 1AGB-Gesetz) noch sachgerecht ist.Begründung:§ 23 Abs. 1 AGB-Gesetz bestimmt gegenwärtig, dass das AGB-Gesetzinsgesamt auf Arbeitsverträge keine Anwendung findet. Das bedeutet, dasssowohl die Vorschriften des AGB-Gesetzes über die Einbeziehung vonAllgemeinen Geschäftsbedingungen als auch die Vorschriften über ihreKontrolle nicht auf Arbeitsvertragsbedingungen anzuwenden sind. Hieraus istaber nicht der Schluss zu ziehen, dass eine AGB-Kontrolle im Bereich desArbeitsrechts nicht stattfindet. § 23 Abs. 1 AGB-Gesetz wird nämlich einhelligso ausgelegt, dass die Vorschrift nur speziell die Anwendung des AGB-Gesetzes, nicht aber die Vornahme einer AGB-Kontrolle an sich untersage.Das B<strong>und</strong>esarbeitsgericht geht deshalb derzeit so vor wie derB<strong>und</strong>esgerichtshof vor Schaffung des AGB-Gesetzes. Auf der Gr<strong>und</strong>lage von§§ 242 <strong>und</strong> 315 BGB werden Arbeitsvertragsbedingungen im Prinzip soüberprüft, als fände jedenfalls § 9 AGB-Gesetz auf sie Anwendung. Damitstellt sich die Frage, ob die Herausnahme des Arbeitsrechts insgesamt aus demAnwendungsbereich des AGB-Gesetzes <strong>und</strong> der dieses insoweit ersetzenden§§ 305 ff. BGB-E sachlich gerechtfertigt ist....

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