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BR-Drucks. 338/01 - Institut für internationales und ausländisches ...

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- 79 - <strong>Drucks</strong>ache <strong>338</strong>/<strong>01</strong> (Beschluss)anzupassen, so dass für die Bescheinigung in Zukunft genügen sollte, dass dasWerk frei von nicht unwesentlichen Mängeln ist.137. Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 43 (§ 651 BGB)Der B<strong>und</strong>esrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob essinnvoll ist, in § 651 BGB-E neben dem Kaufrecht auch einzelneVorschriften des Werkvertragsrechts für anwendbar zu erklären.Begründung:Das Kaufrecht ist nicht auf Fallgestaltungen ausgerichtet, bei denen sich dieUmstände während der Herstellung der Sache ändern können. Werden Werk<strong>und</strong>Werklieferungsverträge, die die Lieferung herzustellender oder zuerzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand haben, Kaufrecht unterstellt,so finden insbesondere die §§ 642 bis 645, 649 <strong>und</strong> 650 BGB auf dieHerstellung nicht vertretbarer Sachen keine Anwendung mehr. Die dortenthaltenen Regelungen sind aber für Werkverträge <strong>und</strong>Werklieferungsverträge über die Herstellung nicht vertretbarer Sachendurchaus sinnvoll, z.B. die Verpflichtung des Unternehmers, dem BestellerAnzeige zu erstatten, wenn er einen Kostenanschlag überschreitet.138. Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 47 (§ 651g Abs. 2 BGB),Nr. 48 (§ 651l BGB)In Artikel 1 Abs. 1 sind die Nummern 47 <strong>und</strong> 48 zu streichen.Begründung:Die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 651g Abs. 2 Satz 1 BGB in derbisherigen Fassung sollte erhalten bleiben. Die Tatsache, dass die bisherigesechsmonatige Verjährungsfrist für Mängelansprüche im Werkvertragsrechtauf zwei Jahre verlängert werden soll, ist kein hinreichender Gr<strong>und</strong>, eineentsprechende Verlängerung auch im Reisevertragsrecht vorzusehen. ImWerkvertragsrecht ist die sechsmonatige Frist deutlich zu kurz. ImReisevertragsrecht lässt sich eine solche Aussage dagegen nicht treffen.Vielmehr ist die kurze Frist hier weiterhin notwendig, weil die für einenReisemangel maßgebenden Umstände sich besonders schnell verändern <strong>und</strong>schon nach kurzer Zeit im Prozess eine verlässliche Beweisaufnahme sehrerschwert ist. Dass es nicht gerechtfertigt ist, wegen der Verlängerung derVerjährungsfrist für Mängelansprüche im Kauf- <strong>und</strong> Werkvertragsrecht auf...

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