13.07.2015 Aufrufe

BR-Drucks. 338/01 - Institut für internationales und ausländisches ...

BR-Drucks. 338/01 - Institut für internationales und ausländisches ...

BR-Drucks. 338/01 - Institut für internationales und ausländisches ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 45 - <strong>Drucks</strong>ache <strong>338</strong>/<strong>01</strong> (Beschluss)Widerrufes oder des Rückgaberechtes enthalten die Vorschriften fürFernabsatzverträge nicht, so dass auf die oben dargestellte allgemeineVorschrift des § 357 BGB-E <strong>und</strong> damit auch auf die Hinweispflicht nach § 357Abs. 3 Satz 1 BGB-E zurückgegriffen werden muss. Allerdings bestimmt§ 312d Abs. 2 BGB-E, dass für Fernabsatzverträge § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB-Ekeine Anwendung findet, während der ebenfalls anwendbare § 357 Abs. 3Satz 1 BGB-E gerade auf diese Vorschrift verweist.79. Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 26 (§ 357 Abs. 3 Satz 3 BGB)In Artikel 1 Abs. 1 Nr. 26 § 357 Abs. 3 ist Satz 3 wie folgt zu fassen:"§ 346 Abs. 3 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über seinWiderrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitigKenntnis erlangt hat."Begründung:Die jetzige Formulierung würde dem Verbraucher die Beweislast dafür auferlegen,dass er nicht belehrt worden ist <strong>und</strong> keine anderweitige Kenntniserhalten hat. Dies ist unangemessen. Die Regelung muss dahingehendumformuliert werden, dass der Unternehmer darlegungs- <strong>und</strong> beweispflichtigdafür ist, dass er den Verbraucher belehrt hat oder dass dieser anderweitigKenntnis erlangt hat.80. Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 26 (§ 358 Abs. 2 Satz 1 BGB)In Artikel 1 Abs. 1 Nr. 26 § 358 Abs. 2 Satz 1 ist die Bezeichnung "§§ 355,356" durch die Bezeichnung "§ 355" zu ersetzen.Begründung:Bei einem Verbraucherdarlehen kann das Widerrufsrecht nicht durch ein Rückgaberechtnach § 356 BGB-E ersetzt werden.81. Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 26 (§ 358 Abs. 2 Satz 2 BGB)Der B<strong>und</strong>esrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob § 358Abs. 2 Satz 2 BGB-E eine angemessene Regelung ist....

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!