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BR-Drucks. 338/01 - Institut für internationales und ausländisches ...

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<strong>Drucks</strong>ache <strong>338</strong>/<strong>01</strong> (Beschluss) - 24 -bestimmten Behinderten, etwa Blinden, möglichst überhaupt keine Geschäftemehr abschließen, weil sie den hierfür erforderlichen unrentablen Aufwandvermeiden wollen, wären nicht im Interesse der Behinderten. EntsprechendeRegelungen bedürfen deshalb einer sorgfältigen Überprüfung ihrerrechtstatsächlichen Folgen.41. Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 12 (§ 305a Nr. 1 BGB)Der B<strong>und</strong>esrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren den Widerspruchaufzulösen, in dem sich der Gesetzeswortlaut <strong>und</strong> die Begründung zu § 305aNr. 1 BGB-E befinden. Es erscheint unklar, wie die Regelung zu interpretierenist. Der B<strong>und</strong>esrat bittet darüber hinaus zu prüfen, ob für § 305a Nr. 1 BGB-Eüberhaupt eine Notwendigkeit besteht.Begründung:Nach der vorgeschlagenen Regelung des § 305a Nr. 1 BGB-E gelten AGBauch ohne Einhaltung der Erfordernisse des § 305 Abs. 2 BGB-E alseinbezogen. Damit ist eine vertragliche Vereinbarung nicht erforderlich, einegegenteilige Vereinbarung wirkungslos. Nach der Begründung soll aber dasKonsensualprinzip nicht angetastet werden, also eine Verabredung der Geltungerforderlich bleiben (S. 345 f.). Dies entspricht der bisherigen Rechtslage nach§ 23 Abs. 3 AGBG. Der Verzicht auf das Konsensualprinzip in Abweichungvom bisherigen Recht <strong>und</strong> entgegen der Begründung des Entwurfes bedürftenäherer Rechtfertigung. Auch in den Fällen der Nummer 1 sollte denVertragspartnern die Möglichkeit der Kenntnisnahme gegeben werden.42. Zu Artikel 1 Abs. 1 Nr. 12 (§ 308 Nr. 1 BGB)In Artikel 1 Abs. 1 Nr. 12 § 308 Nr. 1 ist die Angabe "§ 355 Abs. 1" durch dieAngabe "§ 355 Abs. 1, 2" zu ersetzen.Begründung:Die Vorschrift des § 10 Nr. 1 AGBG verweist zwar derzeit lediglich auf § 361aAbs. 1 BGB. Dieser wird jedoch in § 355 BGB-E auf die Absätze 1 <strong>und</strong> 2aufgeteilt....

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