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Gründung von Universitätsverlagen am Beispiel der Universität ...

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Anlage 4: Gegenüberstellung <strong>der</strong> § 26 BHO/LHO Betriebe mit <strong>der</strong> GmbH<br />

Bundes- und<br />

Landesbetriebe nach §<br />

26 BHO/LHO<br />

GmbH<br />

Rechtspersönlichkeit nein ja<br />

Rechtsfähigkeit nein ja<br />

Mindestst<strong>am</strong>mkapital keines 25.000 €<br />

Trägerhaftung unbeschränkt<br />

organisatorische Stellung<br />

eigene Organe<br />

nachgeordnete<br />

Dienststelle<br />

keine, jedoch<br />

angenäherte organschaftliche<br />

Stellung möglich<br />

beschränkt auf das<br />

St<strong>am</strong>mkapital<br />

organisatorisch<br />

selbstständige Einrichtung<br />

Budgetierungsgrundsatz Nettoprinzip Nettoprinzip<br />

Bindung an Vergabebestimmung<br />

ja erst ab EU-Schwellenwert<br />

Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an Eichhorn, P. (1989), S. 193<br />

ff. und Fabry, B. (2002), S. 32 ff.<br />

<strong>Gründung</strong> <strong>von</strong> <strong><strong>Universität</strong>sverlagen</strong> <strong>am</strong> <strong>Beispiel</strong> <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> Mannheim 125<br />

ja

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