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Gründung von Universitätsverlagen am Beispiel der Universität ...

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Kommune bzw. des Landes sinkt. Diese haben nunmehr weniger Entscheidungsund<br />

Mitwirkungsmöglichkeiten. 200 Im Falle des <strong>Universität</strong>sverlags Mannheim kann<br />

dieser Aspekt allerdings vernachlässigt werden, da die <strong>Universität</strong> im Rahmen <strong>der</strong><br />

Gesetze das Recht auf Selbstverwaltung inne hat und das Land nach § 59 HRG<br />

lediglich die Rechtsaufsicht ausübt. 201 Insofern unterliegt auch eine <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>Universität</strong><br />

gegründete GmbH <strong>der</strong>en Selbstverwaltung. Die <strong>Universität</strong> ist alleiniger<br />

Gesellschafter <strong>der</strong> GmbH und somit hat <strong>der</strong> Rektor als Leiter <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> die<br />

Kontrolle über den <strong>Universität</strong>sverlag. Spezielle Geschäfte bedürfen <strong>der</strong> Genehmigung<br />

durch den Rektor.<br />

Eine zus<strong>am</strong>menfassende Wertung ergibt, dass die Organisationsform <strong>der</strong> GmbH<br />

eindeutig mehr Vorteile gegenüber dem Landesbetrieb aufzuweisen hat und<br />

demzufolge bei <strong>der</strong> <strong>Gründung</strong> eines Mannheimer <strong>Universität</strong>sverlags zu präferieren<br />

ist.<br />

Die in Anlage 4 abgebildete Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten<br />

Merkmale <strong>der</strong> § 26 BHO/LHO Betriebe im Vergleich zur GmbH.<br />

D. Formen <strong>der</strong> Leistungstiefe<br />

I. Outsourcing<br />

Gleichermaßen, bei <strong>Gründung</strong> des <strong>Universität</strong>sverlags als Abteilung <strong>der</strong> Bibliothek<br />

o<strong>der</strong> bei <strong>Gründung</strong> als eigenständige Institution, wird es schwerlich möglich sein,<br />

sämtliche Leistungen innerhalb des Unternehmens in Eigenerstellung zu erbringen.<br />

Um eine für den <strong>Universität</strong>sverlag geeignete Leistungstiefe zu erreichen, wird<br />

auf <strong>der</strong> einen Seite die Thematik des Outsourcings diskutiert, auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Seite werden Kooperationen, mit einem öffentlichen Unternehmen sowie mit einem<br />

privaten Unternehmen in Betracht gezogen.<br />

200 Vgl. Fabry, B. (2002), S. 24.<br />

201 § 59 HRG (27. Dezember 2004)<br />

60 <strong>Gründung</strong> <strong>von</strong> <strong><strong>Universität</strong>sverlagen</strong> <strong>am</strong> <strong>Beispiel</strong> <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> Mannheim

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