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Gründung von Universitätsverlagen am Beispiel der Universität ...

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Beim Vergleich des Landesbetriebes mit <strong>der</strong> GmbH wird die gesetzliche Grundlage<br />

für die <strong>Gründung</strong> außer Ansatz gelassen, da diese kein relevantes Entscheidungskriterium<br />

für o<strong>der</strong> wi<strong>der</strong> einer <strong>der</strong> beiden Rechtsformen darstellt.<br />

Verursacht durch die beim Landesbetrieb weitaus höheren Einflussmöglichkeiten<br />

auf Steuerung und Kontrolle <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> als Träger, ist dieser relativ starr in <strong>der</strong><br />

Entscheidungsfindung. Wird <strong>der</strong> <strong>Universität</strong>sverlag in <strong>der</strong> Rechtsform <strong>der</strong> GmbH<br />

gegründet, profitiert er aufgrund <strong>der</strong> rechtlichen und organisatorischen Selbstständigkeit<br />

<strong>von</strong> einer höheren Flexibilität und einer schnelleren Entscheidungsfindung.<br />

197 Durch die Entscheidungskompetenzen <strong>der</strong> Geschäftsführung verfügt die<br />

GmbH über einen ungleich größeren Handlungsspielraum als <strong>der</strong> Landesbetrieb.<br />

Im Rahmen einer GmbH kann die Satzung in <strong>der</strong> Form ausgestaltet werden, dass<br />

die durch die <strong>Universität</strong> bzw. die <strong>Universität</strong>sbibliothek gewünschte Einflussnahme<br />

kombiniert wird mit <strong>der</strong> entsprechenden Selbstständigkeit für die laufende Geschäftsführung.<br />

198 Auf <strong>der</strong> Haftungsebene geht mit einem <strong>Universität</strong>sverlag als<br />

Landesbetrieb im Gegensatz zur GmbH <strong>der</strong> Nachteil einher, dass bei ersterem das<br />

Land für sämtliche Verbindlichkeiten zu haften hat. 199 Ein weiterer Vorteil des<br />

Verlags als GmbH ist die Tatsache, dass Aufträge, sofern sie unterhalb des EU-<br />

Schwellenwertes liegen, direkt vergeben werden können; die Ausschreibungsprozedur<br />

ist nicht zwingend erfor<strong>der</strong>lich, kann aber dennoch freiwillig durchgeführt<br />

werden.<br />

Als ganz wesentliches Kriterium für die Rechtsformwahl stellt sich die Möglichkeit<br />

<strong>der</strong> externen Kapitalaufnahme dar. Ausschließlich privatrechtliche Organisationsformen<br />

stellen adäquate Einrichtungen zur Kapitalaufnahme durch Externe, <strong>der</strong> so<br />

genannten Fremdfinanzierung, dar. So besteht auch nur bei einem <strong>Universität</strong>sverlag<br />

als GmbH, nicht aber bei einem Landesbetrieb die Möglichkeit, Dritte an dem<br />

Verlag im Rahmen einer gemischtwirtschaftlichen Unternehmung bzw. einer Public<br />

Private Partnership zu beteiligen.<br />

Als Nachteil <strong>der</strong> GmbH für ein öffentliches Unternehmen wird oftmals das Argument<br />

angeführt, dass durch die rechtliche Verselbstständigung <strong>der</strong> Einfluss <strong>der</strong><br />

197 Vgl. Fabry, B. (2002), S. 24.<br />

198 Vgl. Püttner, G. (1993), S. 13.<br />

199 Vgl. Fabry, B. (2002), S. 36.<br />

<strong>Gründung</strong> <strong>von</strong> <strong><strong>Universität</strong>sverlagen</strong> <strong>am</strong> <strong>Beispiel</strong> <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> Mannheim 59

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