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Gründung von Universitätsverlagen am Beispiel der Universität ...

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chung. Gegenüber ihrem Träger sind die Son<strong>der</strong>vermögen nicht rechtsfähig,<br />

jedoch sind sie in <strong>der</strong> Lage, Verträge mit Dritten abzuschließen. 188<br />

Die Son<strong>der</strong>stellung <strong>der</strong> Betriebe nach § 26 BHO/LHO ergeben sich durch <strong>der</strong>en<br />

Aufgabenstellung; anstelle <strong>der</strong> behördlichen treten die betrieblichen Aufgaben,<br />

welche eine verstärkte kaufmännische Ausrichtung erfor<strong>der</strong>n. Allerdings können<br />

die organisatorischen Strukturen nicht in dem Ausmaß verselbstständigt werden,<br />

dass sich <strong>der</strong> Aufgabenträger seinen Aufgaben vollständig entzieht. 189<br />

Bei <strong>Gründung</strong> eines Mannheimer <strong>Universität</strong>sverlags ist zu klären, ob die öffentlich-rechtliche<br />

Rechtsform des Landesbetriebes für diesen in Frage kommt und<br />

welche Vor- und Nachteile dies hat.<br />

Die <strong>Gründung</strong> eines Landesbetriebes vollzieht sich über einen Organisationserlass<br />

o<strong>der</strong> durch ein Gesetz bzw. auf Grund eines Gesetzes. 190 Die <strong>Universität</strong> als Teil<br />

<strong>der</strong> Landesverwaltung ist nicht in <strong>der</strong> Lage in eigener Verantwortung einen Landesbetrieb<br />

zu gründen; dieses Anliegen müsste beim Land durchgesetzt werden.<br />

Dies kann jedoch als unproblematisch angesehen werden, da entsprechend<br />

bereits vorhandener Landeshochschulgesetze sowie <strong>von</strong> Regelungen über die<br />

betriebliche Betätigung <strong>von</strong> Teilen landesmittelbarer Verwaltungen kein neues<br />

Gesetz erlassen werden müsste.<br />

Ein <strong>Universität</strong>sverlag als Landesbetrieb hat gegenüber einer universitätsinternen<br />

Abteilung den Vorteil, dass er als Nettobetrieb geführt wird und d<strong>am</strong>it die durch den<br />

<strong>Universität</strong>sverlag anfallenden Kosten diesem direkt zugerechnet werden können.<br />

Als Nachteil des <strong>Universität</strong>sverlags als Landesbetrieb kann die rechtliche Unselbstständigkeit<br />

angesehen werden. Die Eigen- bzw. Landesbetriebe müssten<br />

einen größeren Handlungsspielraum erhalten. 191<br />

188 Vgl. Eichhorn, P. (1989), S. 190.<br />

189 Vgl. Eichhorn, P. (1989), S. 190.<br />

190 Vgl. Eichhorn, P. (1989), S. 191.<br />

191 Vgl. Haase, H. (1993), S. 7.<br />

<strong>Gründung</strong> <strong>von</strong> <strong><strong>Universität</strong>sverlagen</strong> <strong>am</strong> <strong>Beispiel</strong> <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> Mannheim 57

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