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DAS ERREICHTE NICHT VERSPIELEN - Sachverständigenrat zur ...

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Die treibenden Kräfte 111<br />

Settlement) vom Risikogeber übernimmt. Die Prämienhöhe bestimmt sich nach der Bonität des Referenzschuldners,<br />

der Bonität des Risikogebers, der Laufzeit des CDS und der Definition des Kreditereignisses<br />

(Effenberger, 2004).<br />

Instrumente für den Risikotransfer von Kreditportfolios<br />

Für den Transfer der Risiken ganzer Kreditportfolios wird das Instrument der Credit Linked Note<br />

(CLN) verwendet. Es handelt sich dabei um einen Funded Sale, bei dem der Risikogeber Anleihen<br />

oder Schuldverschreibungen auf ein Kreditportfolio emittiert, die eine periodische, feste Verzinsung<br />

aufweisen. Der Erlös dient <strong>zur</strong> Absicherung von Kreditrisiken des Risikogebers, der die zugrunde<br />

liegenden Kredite in seiner Bilanz behält. Die CLN stellt damit eine synthetische Verbriefung<br />

dar (Schaubild 33). Die Rückzahlung der CLN hängt vom Eintritt eines vorher definierten<br />

Kreditereignisses ab. Wenn dieses ausbleibt, erfolgt die Rückzahlung zum Nennwert. Anderenfalls<br />

wird der Rückzahlungsbetrag um den Verlust gekürzt, den der Risikogeber im originären Kreditgeschäft<br />

erlitten hat. Im Gegensatz zu den CDS, bei denen der Risikonehmer erst bei Eintritt eines<br />

Kreditereignisses eine Zahlung an den Risikogeber leistet, tritt der Risikonehmer bei den CLN als<br />

Käufer auf. Er trägt damit ein doppeltes Kreditrisiko: Das Referenzaktivum kann an Wert verlieren,<br />

und der Emittent der CLN kann zahlungsunfähig werden. Das führt in der Regel zu einem erhöhten<br />

Risikoaufschlag bei der Verzinsung. Für den Risikogeber hat das Instrument der CLN den<br />

Vorteil, dass das Risiko aus dem originären Kreditgeschäft durch den Emissionserlös sofort abgedeckt<br />

ist (Deutsche Bundesbank, 2004).<br />

© <strong>Sachverständigenrat</strong><br />

Risikonehmer<br />

Konstruktion einer Credit Linked Note (CLN)<br />

Kaufpreis der CLN<br />

Kuponzahlung<br />

Rückzahlung am Laufzeitende zum<br />

Nennwert abzüglich einer Ausgleichszahlung<br />

im Falle eines Kreditereignisses<br />

Verbriefung von Portfolios mittels einer Zweckgesellschaft<br />

Kredit<br />

Risikogeber<br />

(Bank)<br />

Zins<br />

+<br />

Tilgung<br />

Referenzschuldner<br />

(Kreditnehmer)<br />

Quelle: Deutsche Bundesbank<br />

Schaubild 33<br />

Wenn ganze Kreditportfolios aus einer Bankbilanz übertragen werden, wird hierfür häufig eine<br />

Zweckgesellschaft gegründet. Diese emittiert Wertpapiere, die durch die Kredite abgesichert und<br />

mit einem Zahlungsanspruch aus den Vermögensgegenständen verbrieft sind. Dabei handelt es

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