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DAS ERREICHTE NICHT VERSPIELEN - Sachverständigenrat zur ...

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Öffentliche Haushalte: Erkennbare Erholung, verbleibende Risiken 265<br />

der zweiten Jahreshälfte verabschiedet wurde. Nicht auszuschließen ist, dass Forderungen nach<br />

weiteren Ausgabenerhöhungen nachgegeben wird. Aktuell werden etwa die Einführung eines Betreuungsgelds,<br />

die Weiterentwicklung des Kinderzuschlags für gering Verdienende zu einem Erwerbstätigenzuschuss<br />

oder eine Erhöhung des Regelsatzes von Arbeitslosengeld II diskutiert. Sollte<br />

diesen Wünschen nachgegeben werden, wird das Ausgabenwachstum des Bundes auf weit über<br />

5 vH im nächsten Jahr ansteigen.<br />

388. Angesichts der sich abzeichnenden günstigeren Einnahmeentwicklung als in der mittelfristigen<br />

Finanzplanung angenommen und bei einer konsequenten Eindämmung zusätzlicher Ausgabenwünsche<br />

könnte der Bund schon vor dem Jahr 2011 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen.<br />

Es ist davon auszugehen, dass dies auch der Fall sein wird. Schließlich kann es nicht schaden,<br />

wenn der Bundesfinanzminister <strong>zur</strong> Überraschung der Öffentlichkeit (aber nicht der Experten)<br />

schon für das Wahljahr 2009 einen ausgeglichenen Bundeshaushalt vorlegt oder im Wahljahr ankündigt.<br />

Etwas anderes wäre es, wenn es auf Grund der Finanzmarktkrise oder der Entwicklung<br />

des Ölpreises oder Wechselkurses zu einer konjunkturellen Abschwächung käme. Das ist nicht<br />

auszuschließen, aber eher unwahrscheinlich.<br />

Perspektiven für eine mittelfristige Finanzpolitik<br />

389. Bei normalem Konjunkturverlauf werden die öffentlichen Haushalte im Jahr 2008 oder im<br />

Jahr 2009 − auf das genaue Jahr kommt es nicht wirklich an − auch ohne übertrieben ehrgeizige<br />

Konsolidierungsanstrengungen deutliche Finanzierungsüberschüsse erzielen. Dies führt <strong>zur</strong> Frage<br />

nach der mittelfristigen Ausrichtung der Finanzpolitik der Gebietskörperschaften. Soll trotz Erreichen<br />

von Haushaltsüberschüssen weiter konsolidiert werden, bis auch der staatliche Schuldenstand<br />

von über 1,5 Billionen Euro weitgehend abgebaut ist? Oder kann die Haushaltskonsolidierung mit<br />

dem Vorliegen strukturell ausgeglichener Haushalte als abgeschlossen betrachtet werden? Im letzteren<br />

Fall rückt die Verwendung der Haushaltsüberschüsse entweder in Form von Ausgabenerhöhungen<br />

oder von Steuersenkungen ins Blickfeld.<br />

Um diese Fragen zu beantworten, benötigt man einen Eichstrich, an dem die mittel- bis langfristige<br />

Finanzpolitik aus<strong>zur</strong>ichten ist. Auch wenn sich ein solcher Eichstrich nicht eindeutig bestimmen<br />

lässt, können und sollten die hinter Empfehlungen für eine mittelfristige finanzpolitische Strategie<br />

stehenden Urteile deutlich gemacht werden. Der <strong>Sachverständigenrat</strong> orientiert sich dabei an<br />

den Eckpunkten des im Auftrag der Bundesregierung ausgearbeiteten Konzepts „Staatsverschuldung<br />

wirksam begrenzen“ (Expertise 2007) sowie an früher erarbeiteten Ergebnissen.<br />

390. Die vorgeschlagenen Neuregelungen <strong>zur</strong> Begrenzung der staatlichen Verschuldung bestehen<br />

aus drei sich ergänzenden und ineinander greifenden Modulen. Im ersten Modul wird eine langfristig<br />

zulässige investitionsorientierte Verschuldung begründet. Als Obergrenze für eine langfristige<br />

Nettokreditaufnahme der Gebietskörperschaften wurden unter Bezug auf intergenerative<br />

Verteilungsurteile die staatlichen Nettoinvestitionen vorgeschlagen, die sich aus den Investitionsausgaben<br />

abzüglich der Investitionseinnahmen und der Desinvestitionen ergeben. Diese Obergrenze<br />

kann ausgeschöpft werden, muss aber nicht. Bei Ausschöpfung käme es durch die staatliche<br />

Neuverschuldung gegenüber dem Status quo zu keiner weiteren Belastung zukünftiger Generationen.<br />

Würden langfristige, strukturelle Finanzierungsüberschüsse trotz positiver Nettoinvestitionen

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