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DAS ERREICHTE NICHT VERSPIELEN - Sachverständigenrat zur ...

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262 Finanzpolitik: Bislang auf gutem Weg<br />

korrigierten Nettoinvestitionen als Referenzgröße für eine langfristig zulässige, investitionsorientierte<br />

Verschuldung gemäß Artikel 115 Grundgesetz herangezogen werden. Doppelzählungen<br />

zwischen den einzelnen staatlichen Ebenen sind hierbei heraus<strong>zur</strong>echnen. Die an eine Störung des<br />

gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts anknüpfende Ausnahmebestimmung hat sich als nicht operabel<br />

und vor allem als nicht bindend erwiesen und sollte durch eine Schuldenschranke ersetzt<br />

werden, die ein ungehindertes Wirken der automatischen Stabilisatoren im öffentlichen Haushalt<br />

zulässt, aber darüber hinausgehende Finanzierungsdefizite nur unter eng eingegrenzten Bedingungen,<br />

und auch dies im Allgemeinen nur vorübergehend, gestattet. Zu ergänzen sind diese Regelungen<br />

durch wirksame Sanktionsmechanismen, die bei einem Verstoß gegen die Verschuldungsbegrenzungen<br />

greifen.<br />

Der <strong>Sachverständigenrat</strong> hat für die Neuregelung der nationalen Verschuldungsgrenzen ein im Detail<br />

ausgearbeitetes, aus drei Modulen bestehendes Konzept vorgelegt (Expertise 2007), das im<br />

Rahmen der Föderalismusreform II zügig umgesetzt werden könnte. Angesichts komfortabler<br />

Mehrheiten der Regierungsparteien im Deutschen Bundestag und im Bundesrat und bei entspannter<br />

Haushaltslage der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherung sollte diese Chance nicht<br />

verspielt werden.<br />

5. Mittelfristige Perspektiven für die öffentlichen Haushalte und die Finanzpolitik<br />

383. Die Situation der öffentlichen Haushalte war in diesem Jahr von der Umsatzsteuererhöhung,<br />

einer guten konjunkturellen Entwicklung sowie einer noch moderaten Steigerung der Ausgaben<br />

geprägt. Um aber einen Einblick über die zukünftige strukturelle Robustheit der öffentlichen Haushalte<br />

zu gewinnen, ist eine Konzentration auf die diesjährige Situation nicht hinreichend. Deshalb<br />

bietet sich eine Analyse der mittelfristigen Entwicklung der öffentlichen Haushalte an. Seit dem<br />

Jahr 1967 führt der Bund eine mittelfristige Finanzplanung durch, deren Ziel in der Verstetigung<br />

der finanzpolitischen Entwicklung und der besseren Identifikation von Einmaleffekten besteht. Der<br />

Finanzplan, welcher <strong>zur</strong> Jahresmitte erscheint, berücksichtigt neben dem laufenden Jahr auch die<br />

vier nachfolgenden Jahre. Für das jeweilige Folgejahr nach Vorlage der Finanzplanung stehen detaillierte<br />

Kennzahlen über den Haushaltsentwurf <strong>zur</strong> Verfügung, während Kennziffern <strong>zur</strong> finanzpolitischen<br />

Entwicklung für die drei nachfolgenden Jahre nur in sehr aggregierter Form vorhanden<br />

sind. Die mittelfristige Finanzplanung beruht auf Zahlen der Finanzstatistik. Diese können sich<br />

nicht unerheblich von den entsprechenden Angaben in den VGR unterscheiden. Die Abweichungen<br />

sind auf eine unterschiedliche Abgrenzung und Periodisierung der Einnahmen und Ausgaben<br />

in den beiden Rechenwerken <strong>zur</strong>ückzuführen. So zählen etwa Privatisierungserlöse in der Finanzstatistik<br />

zu den öffentlichen Einnahmen und reduzieren für sich genommen das Finanzierungsdefizit.<br />

In den VGR hingegen werden Veräußerungserlöse aufgrund der unveränderten Nettoposition<br />

des Staates nicht einnahmewirksam verbucht. In den vergangenen Jahren lagen die nach den VGR<br />

ermittelten Finanzierungssalden zum Teil erheblich über den nach der Finanzstatistik berechneten<br />

(Expertise 2007 Kasten 1).<br />

Im Folgenden soll kurz eine Bewertung der mittelfristigen Entwicklung der Haushalte von Bund,<br />

Ländern und Gemeinden vorgenommen werden. Dabei geht es auch um die Frage, ob finanzielle<br />

Spielräume für Steuersenkungen bestehen und wie diese gegebenenfalls ausgefüllt werden sollten.

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