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DAS ERREICHTE NICHT VERSPIELEN - Sachverständigenrat zur ...

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Tariflohnpolitik und Mitarbeiterbeteiligung 361<br />

Einmalzahlung, die aus wirtschaftlichen Gründen gekürzt werden oder entfallen kann. Darüber<br />

hinaus wurden die seit Jahren bestehenden Regelungen über niedrige Einstellungstarife bei Neueinstellungen<br />

und für Langzeitarbeitslose unverändert übernommen.<br />

551. In der Metall- und Elektroindustrie waren rund 3,2 Millionen Arbeitnehmer von den Tarifverhandlungen<br />

betroffen. Der Pilotabschluss wurde im Tarifgebiet Baden-Württemberg erzielt.<br />

Die Laufzeit beträgt 19 Monate. Der Abschluss sah eine Erhöhung der tariflichen Entgelte ab dem<br />

1. Juni 2006 um 4,1 vH vor. Eine weitere Steigerung um 1,7 vH erfolgt im Juni 2008. Für die ersten<br />

beiden Monate der Laufzeit des Tarifvertrags wurde eine Pauschale in Höhe von 400 Euro und<br />

für die letzten fünf Monate ein im August 2008 zahlbarer Einmalbetrag von jeweils 0,7 vH eines<br />

Monatsentgelts unter Berücksichtigung des Urlaubsgelds vereinbart. Die ab Juni 2008 vorgesehenen<br />

Stufenerhöhungen und Einmalzahlungen können in Abhängigkeit von der betriebsindividuellen<br />

wirtschaftlichen Lage um bis zu vier Monate verschoben werden.<br />

552. Für eine Einschätzung der Beschäftigungseffekte der Lohnsetzung ist es entscheidend, die<br />

Veränderungen in der Preissetzung und der Lohnsetzung dieses Jahres, die nicht unmittelbar beobachtet<br />

werden können, aus den beobachtbaren Daten zu extrahieren, um sie dann einer nachträglichen<br />

Beurteilung unterwerfen zu können. Genau dies versucht das Konzept des beschäftigungsneutralen<br />

Verteilungsspielraums zu leisten.<br />

In einer solchen rückblickenden Betrachtung setzt sich der beschäftigungsneutrale Verteilungsspielraum<br />

aus zwei Bestandteilen − einer nominalen und einer realwirtschaftlichen Komponente −<br />

zusammen. Die nominale Komponente entspricht dem Anstieg des BIP-Deflators. Die realwirtschaftliche<br />

Komponente ist die Differenz zwischen der Veränderungsrate des Grenzprodukts der<br />

Arbeit bei einem gegebenen Beschäftigungsniveau und der Veränderungsrate des Preisaufschlags<br />

infolge des unvollkommenen Wettbewerbs auf den Gütermärkten. Die gesamtwirtschaftliche Expost-Beurteilung<br />

der Beschäftigungseffekte der Lohnsetzung erfolgt durch eine Gegenüberstellung<br />

der Veränderungsrate der nominalen Tarifverdienste je Stunde und des beschäftigungsneutralen<br />

Verteilungsspielraums.<br />

Der Verteilungsspielraum ist eine Orientierungshilfe <strong>zur</strong> Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen<br />

Entwicklung der Arbeitskosten − nicht mehr, aber auch nicht weniger. Nur wenn der Verteilungsspielraum<br />

bei den Tariflohnabschlüssen nicht ausgeschöpft wird, ist es gerechtfertigt, von einer beschäftigungsfreundlichen<br />

Lohnentwicklung zu sprechen. In diesem Sinne sind die Tarifvertragsparteien<br />

− wie schon in den beiden Vorjahren − auch in diesem Jahr ihrer beschäftigungspolitischen<br />

Verantwortung nachgekommen (Anhang IV B).<br />

2. Zur Frage einer Tarifeinheit<br />

553. Die Tarifauseinandersetzungen zwischen der Deutschen Bahn AG und der Gewerkschaft der<br />

Deutschen Lokomotivführer (GDL) haben die Diskussion um einen grundsätzlichen Aspekt der<br />

Tarifvertragspolitik neu entfacht, nämlich das Spannungsverhältnis zwischen Tarifeinheit und<br />

Tarifpluralität. Dabei geht es zum einen um eine für die Unternehmen ökonomisch möglichst<br />

effiziente Ausgestaltung der Tariflohnverhandlungen und zum anderen um das Betätigungsrecht<br />

konkurrierender Gewerkschaften und damit um deren Machtverteilung.<br />

554. Tarifeinheit bedeutet, dass im selben Unternehmen nur ein Tarifvertrag gilt. Auf diesen<br />

„Grundsatz der Tarifeinheit“ hat sich die Deutsche Bahn AG berufen, als sie sich im Einverneh-

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