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DAS ERREICHTE NICHT VERSPIELEN - Sachverständigenrat zur ...

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496 Anhang IV<br />

2. Die Arbeitseinkommensquote steht in einem festen Verhältnis <strong>zur</strong> bereinigten Lohnquote.<br />

Die bereinigte Lohnquote wird unter der Vorgabe, dass das Verhältnis der Anzahl der Arbeitnehmer<br />

<strong>zur</strong> Anzahl der Erwerbstätigen aus dem Jahr 1991 in den folgenden Jahren konstant gehalten<br />

wird, aus der tatsächlichen Arbeitseinkommensquote wie folgt berechnet:<br />

LQ<br />

⎛<br />

⎞<br />

( A E)<br />

( A / E)<br />

t<br />

ber Lt<br />

/ 1991<br />

t =<br />

⎜ ⋅<br />

Y ⎟<br />

(4)<br />

t<br />

⎝<br />

⎠<br />

Bereinigte Lohnquote und Arbeitseinkommensquote unterscheiden sich um den Faktor 0,9067915.<br />

Die Bereinigung unter Zugrundelegung der Erwerbsstruktur des Jahres 1991 bezweckt, Veränderungen<br />

der Lohnquote rechnerisch auszuschalten, die lediglich auf eine Veränderung des Anteils<br />

der beschäftigten Arbeitnehmer an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen <strong>zur</strong>ückzuführen waren.<br />

Nach dieser Bereinigung kann der Einfluss des Lohns auf die Lohnquote für sich betrachtet werden.<br />

Definition in Größen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen<br />

3. Bei der Berechnung der Arbeitseinkommensquote werden die Größen der Volkswirtschaftlichen<br />

Gesamtrechnungen verwendet. Die Arbeitnehmerentgelte werden unterteilt in Bruttolöhne<br />

und -gehälter und die tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträge der Arbeitgeber. Die Produktivität<br />

wird als Verhältnis zwischen realem Bruttonationaleinkommen und Anzahl der Erwerbstätigen<br />

(Bruttoerwerbstätigenproduktivität) in die Rechnung eingestellt. Zur Bestimmung des Produkts<br />

in jeweiligen Preisen wird der Deflator der inländischen Verwendung herangezogen. Der<br />

Übergang von der Bruttorechnung auf die Nettorechnung erfolgt durch Berücksichtigung der Abschreibungen,<br />

der Übergang von der Rechnung zu Marktpreisen auf die Rechnung zu Faktorkosten<br />

erfolgt durch Berücksichtigung von Produktions- und Importabgaben abzüglich Subventionen.<br />

Zur Berechnung der verschiedenen Effekte, die auf die Veränderung der Arbeitseinkommensquote<br />

im Zeitablauf einwirken, ist es zweckmäßig, die Arbeitseinkommensquote in einem Zwischenschritt<br />

mit den Größen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wie folgt zu definieren:<br />

AEQ<br />

t<br />

=<br />

BNE<br />

t<br />

r<br />

t<br />

Die weiteren Symbole bedeuten:<br />

E<br />

RNE<br />

⋅<br />

BNE<br />

t<br />

r<br />

t<br />

BLG<br />

⋅ P<br />

Iv<br />

t<br />

t<br />

+ AGB<br />

A<br />

t<br />

BNE<br />

⋅<br />

n<br />

t<br />

t<br />

− AK<br />

− ( T<br />

n<br />

t<br />

n<br />

t<br />

BNE<br />

t<br />

⋅ 100<br />

− S )<br />

(5)<br />

BLG Bruttolöhne und -gehälter<br />

AGB tatsächliche und unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber<br />

BNE r Bruttonationaleinkommen (preisbereinigt)<br />

Iv n<br />

RNE Realwert des Nationaleinkommens. Es gilt: RNE ⋅ P = BNE (Zur Definition des Realwerts<br />

siehe auch JG 84 Ziffern 246 ff.)<br />

t

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