10.12.2012 Aufrufe

DAS ERREICHTE NICHT VERSPIELEN - Sachverständigenrat zur ...

DAS ERREICHTE NICHT VERSPIELEN - Sachverständigenrat zur ...

DAS ERREICHTE NICHT VERSPIELEN - Sachverständigenrat zur ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

346 Arbeitsmarkt: Den Weg zu mehr Beschäftigung sichern<br />

schließlich März 2007 durchschnittlich knapp 84 000 Personen pro Monat Saison-Kurzarbeitergeld<br />

aus wirtschaftlichen Gründen in Anspruch.<br />

521. Im Laufe des Jahres 2007 initiierte die Bundesregierung verschiedene Programme, die auf<br />

die Problemgruppen der jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren, der älteren Arbeitnehmer und der<br />

Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen abzielen. So wurden im Frühjahr<br />

mit dem Gesetz <strong>zur</strong> Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen die bestehenden<br />

arbeitgeberseitigen und arbeitnehmerseitigen Kombilohninstrumente für ältere Erwerbspersonen<br />

erweitert. Zum 1. Oktober 2007 traten für junge Arbeitslose und Ausbildungssuchende sowie für<br />

die Gruppe der Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen neue Kombilöhne<br />

in Form von Arbeitgeberzuschüssen in Kraft.<br />

Im Rahmen der Initiative 50plus wurden für ältere Erwerbspersonen die bereits vorher bestehenden<br />

Eingliederungszuschüsse erweitert und ausgebaut. Die Neuregelungen sind zeitlich befristet<br />

und sie gelten in beiden Rechtskreisen. Die neuen Förderkonditionen sind bezüglich Höhe und<br />

Dauer attraktiver und verbindlicher gestaltet. Die Förderhöhe beläuft sich auf mindestens 30 vH<br />

und maximal 50 vH der Lohnkosten. Die Förderdauer beträgt zwischen 12 Monaten und 36 Monaten.<br />

Voraussetzung für die Lohnzuschüsse an die Arbeitgeber ist stets die Begründung eines Arbeitsverhältnisses<br />

mit einer Mindestdauer von einem Jahr. Zudem wurde die bereits bestehende<br />

Entgeltsicherung erweitert. Die Förderdauer wurde auf zwei Jahre ausgedehnt, und die Fördervoraussetzungen<br />

wurden vereinfacht. Gefördert werden Arbeitnehmer mit einem Restanspruch auf<br />

Arbeitslosengeld von noch mindestens 120 Tagen. Der Arbeitnehmer muss in seinem neuen Beschäftigungsverhältnis<br />

grundsätzlich nach Tariflohn oder dem ortsüblichen Entgelt entlohnt werden.<br />

Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt, der die Nettoentgeltdifferenz zwischen der vorherigen und<br />

der neuen Beschäftigung teilweise ausgleicht, ist degressiv ausgestaltet. Er beträgt 50 vH der Nettoentgeltdifferenz<br />

im ersten Jahr und 30 vH im Zweiten.<br />

Für junge Menschen unter 25 Jahren wurden mit dem Eingliederungszuschuss und dem Qualifizierungszuschuss<br />

zwei neue Arbeitgeberzuschüsse geschaffen, die in beiden Rechtskreisen gelten<br />

und bis zum 31. Dezember 2010 befristet sind. Dabei zielt der Eingliederungszuschuss auf ausgebildete,<br />

danach arbeitslose Jugendliche, und der Qualifizierungszuschuss auf Jugendliche ohne Berufsabschluss<br />

ab. Beide Instrumente sind an eine vorangehende mindestens sechsmonatige Arbeitslosigkeitsdauer<br />

gebunden. Sie werden bis zu 12 Monate gewährt und Ziel der Zuschüsse ist<br />

es, unter 25-Jährige in eine Erwerbstätigkeit zu integrieren − im Rahmen des Qualifizierungszuschusses<br />

in Kombination mit betrieblicher Qualifizierung. Der Eingliederungszuschuss wird in<br />

Höhe von 25 vH bis höchstens 50 vH und der Qualifizierungszuschuss in Höhe von 50 vH des berücksichtigungsfähigen<br />

Bruttoentgelts geleistet. Bei der Förderung werden höchstens Bruttoarbeitsentgelte<br />

von 1 000 Euro monatlich zugrunde gelegt. Vom Qualifizierungszuschuss müssen<br />

mindestens 15 vH für die Qualifizierung verwendet werden.<br />

Der neu geschaffene Beschäftigungszuschuss nach § 16a SGB II ist als ein Resultat der im vergangenen<br />

Jahr stattgefundenen Debatte über Vorschläge der Etablierung eines „Dritten Arbeitsmarkts“<br />

für Arbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen anzusehen (JG 2006 Ziffer 535)<br />

und soll nach Absicht des Bundesministerium für Arbeit und Soziales „für 100 000 Menschen wie-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!