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DAS ERREICHTE NICHT VERSPIELEN - Sachverständigenrat zur ...

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474 Analyse<br />

doch alle fehlenden Vermögenswerte unter Einsatz eines komplexen Verfahrens ersetzt (Frick,<br />

Grabka und Marcus, 2007).<br />

740. In der Vermögensbefragung des SOEP werden sieben verschiedene Vermögenskomponenten<br />

erfasst:<br />

− selbst genutzter Immobilienbesitz,<br />

− sonstiger Immobilienbesitz (auch unbebaute Grundstücke, Ferien- oder Wochenendwohnungen),<br />

− Geldvermögen (Sparguthaben, Spar- oder Pfandbriefe, Aktien oder Investmentanteile),<br />

− Vermögen aus privaten Versicherungen (Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen<br />

oder Bausparverträge),<br />

− Betriebsvermögen (Besitz oder Beteiligung an einer Firma, einem Geschäft, einer Kanzlei,<br />

einer Praxis oder einem landwirtschaftlichen Betrieb),<br />

− Sachvermögen in Form wertvoller Sammlungen wie Gold, Schmuck, Münzen oder Kunstgegenstände,<br />

− Schulden (ohne Hypothekenkredite und Baudarlehen).<br />

Das hier ausgewiesene Sachvermögen umfasst nicht den Wert des gesamten Hausrats (einschließlich<br />

Kraftfahrzeuge); deshalb wird diese Vermögenskomponente im Vergleich zu den Angaben der<br />

Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung unterschätzt. Eine weitere Einschränkung resultiert aus der<br />

Nichterfassung der kumulierten Ansprüche, die aus der Gesetzlichen Rentenversicherung oder aus<br />

einer betrieblichen Altersvorsorge resultieren. Zu beachten ist des Weiteren, dass sowohl Geld-<br />

und Sachvermögen als auch Konsumentenkredite nur ab einer Untergrenze von 2 500 Euro erfasst<br />

wurden. Zwar wird damit der Anteil der Personen mit einem positiven Nettogesamtvermögen unterschätzt,<br />

man kann jedoch davon ausgehen, dass dieses Vorgehen einen eher marginalen Einfluss<br />

auf die Verteilung insgesamt hat. Ein Vergleich der aggregierten Vermögensbestände des SOEP<br />

mit der Vermögensstatistik der Deutschen Bundesbank belegt für die Mehrzahl der Vermögenskomponenten<br />

eine hohe Übereinstimmung (Frick, Grabka und Sierminska, 2007). Eine Ausnahme<br />

bildet das Geldvermögen mit einer Erfassungsquote von nur rund 50 vH. 8)<br />

741. Das SOEP weist insofern eine methodische Besonderheit auf, als das individuelle Vermögen<br />

der Befragungspersonen und nicht das Haushaltsvermögen erfragt wird. Damit lassen sich im Vergleich<br />

zu einer Haushaltsbetrachtung Unterschiede innerhalb von Haushalten und Partnerschaften<br />

darstellen. Die folgenden Analysen beziehen sich auf das individuelle Vermögen von Personen ab<br />

einem Alter von 16 Jahren in Deutschland, die in privaten Haushalten stattfindende Umverteilung<br />

von Vermögen bleibt unberücksichtigt.<br />

8) Diese im internationalen Vergleich bekannte Tatsache einer Untererfassung des Finanzvermögens bei<br />

Bevölkerungsbefragungen ist unter anderem das Ergebnis einer unterschiedlichen Abgrenzung der unterstellten<br />

Vermögen und einer unterschiedlichen Populationsabgrenzung. So werden in der Vermögensstatistik<br />

der Deutschen Bundesbank die Organisationen ohne Erwerbszweck berücksichtigt, während das<br />

SOEP nur Daten von Personen in Privathaushalten erhebt. Als weiteres werden in der Vermögensstatistik<br />

der Deutschen Bundesbank Anwartschaften an die private Krankenversicherung (PKV) dem Finanzvermögen<br />

der Privathaushalte zugerechnet, obwohl privat Krankenversicherte keinen direkten Zugriff<br />

auf dieses Vermögen haben. Diese Anwartschaften beliefen sich im Jahr 2005 auf 103,4 Mrd Euro.

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