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DAS ERREICHTE NICHT VERSPIELEN - Sachverständigenrat zur ...

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Entwicklung der personellen Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland 467<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

Zusammensetzung des Einkommens nach Einkommensdezilen in Deutschland 1)<br />

Nicht selbstständige<br />

Erwerbstätigkeit<br />

Selbstständige<br />

Erwerbstätigkeit<br />

Anteile in vH<br />

Mietwert<br />

selbst genutzten<br />

Wohneigentums<br />

Private Renten 2)<br />

Kapitaleinkünfte Private Transfers<br />

Staatliche Transfers<br />

1991<br />

Vermietung und<br />

Verpachtung<br />

0<br />

0<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Ins- 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Ins-<br />

Dezile gesamt<br />

Dezile<br />

gesamt<br />

1) Äquivalenzgewichtet mit der modifizierten OECD-Skala; zu den Einzelheiten siehe Ziffer 716.– 2) Hierin enthalten sind neben Renten aus privaten Rentenversicherungen<br />

auch Betriebsrenten, Beamtenpensionen und die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes sowie private Kapitallebensversicherungen,<br />

die auf Rentenbasis (monatlich) ausgezahlt werden.– a) Mit Berücksichtigung der Stichproben D bis G.<br />

Quelle für Grundzahlen: SOEP<br />

© <strong>Sachverständigenrat</strong><br />

Entwicklung der relativen Einkommensarmut<br />

2005 a)<br />

Schaubild 96<br />

Sozialversicherungsrenten<br />

730. Mit den Begriffen „Armutsrisiko“ oder „Armutsgefährdung“ soll verdeutlicht werden,<br />

dass eine Trennlinie zwischen Arm und Reich unscharf verläuft und nicht von einem einzelnen<br />

monetären Wert nachgezeichnet werden kann. In den folgenden Berechnungen zum Armutsrisiko<br />

werden 60 vH des Medians der Nettoäquivalenzeinkommen als Armutsgrenze angesetzt, womit<br />

der Empfehlung von Eurostat gefolgt wird (Kasten 15). Hierbei handelt es sich um eine relative<br />

Armutsbetrachtung, denn nicht die eigentlichen Lebensumstände der Armen werden betrachtet,<br />

sondern lediglich ihr Abstand zum Medianeinkommen. Somit sind die relativen Armutsmaße Indikatoren<br />

für eine bestehende Einkommensungleichheit. Da sich die Bemessung des sozio-kulturellen<br />

Existenzminimums an einem durchschnittlichen Warenkorb orientiert, sind auch die hierauf<br />

abstellenden Größen − der steuerliche Grundfreibetrag und die Regelsätze der Sozialhilfe − relative<br />

Werte. Der Vergleich von deren Höhe mit der oben angegebenen Armutsgrenze (60 vH des<br />

Medians) zeigt allerdings eine deutliche Differenz. Die für Deutschland ermittelte Armutsgrenze<br />

ist im Jahr 2005 mit nominal rund 10 350 Euro höher als der einkommensteuerliche Grundfreibetrag,<br />

der in § 32 a Abs. 1 EStG auf 7 664 Euro festgelegt ist. Auch das Einkommensäquivalent des<br />

Arbeitslosengeld II für Alleinstehende liegt mit rund 660 Euro monatlich (7 920 Euro jährlich)<br />

unter der relativen Armutsgrenze.<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

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