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DAS ERREICHTE NICHT VERSPIELEN - Sachverständigenrat zur ...

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Gesetzliche Rentenversicherung: Nachhaltigkeit deutlich erhöht 183<br />

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2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

© <strong>Sachverständigenrat</strong><br />

Altenquotient in Deutschland im Zeitraum 2010 bis 2050 1)<br />

Altenquotient:<br />

65-Jährige und Ältere 2)<br />

Altenquotient:<br />

67-Jährige und Ältere 3)<br />

1) Ergebnisse der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung, Basis: 31.12.2005, Variante 1 - W2: Obergrenze der "mittleren" Bevölkerung,<br />

Geburtenhäufigkeit: 1,4 Kinder pro Frau, Wanderungssaldo: 200 000 Personen. – 2) 65-Jährige und Ältere in Relation zu den 20- bis 64-Jährigen.–<br />

3) 67-Jährige und Ältere in Relation zu den 20- bis 66-Jährigen.<br />

Schaubild 56<br />

Altersgrenzenanhebung Betroffenen − im günstigsten Fall bis zum Jahr 2030 nahezu kompensiert<br />

und selbst unter pessimistischen Annahmen für die Jahre danach deutlich reduziert werden kann<br />

(Fuchs, 2006; Schaubild 57).<br />

268. Dies bedeutet, dass die Wirkungen der Anhebung der Regelaltersgrenze auch von Bedeutung<br />

für die Wachstumsperspektiven Deutschlands sind. Denn Berechnungen des <strong>Sachverständigenrat</strong>es<br />

zeigen, dass eine dauerhafte Erhöhung der Zahl der Erwerbspersonen im Vergleich zu einer Fortschreibung<br />

des Status quo für sich genommen das Produktionspotenzial im Jahr 2030 nachhaltig<br />

um 3 vH erhöht. Für die Jahre 2040 und 2050 fällt die Differenz mit 2,0 vH beziehungsweise<br />

2,3 vH etwas geringer aus, da sich in diesen Jahren in der Altersgruppe von 65 bis 66 Jahren weniger<br />

Personen befinden. Die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters führt dementsprechend<br />

zu einer um durchschnittlich gut 0,1 Prozentpunkte erhöhten Potenzialwachstumsrate in den Jahren<br />

2012 bis 2023 und einer um durchschnittlich knapp 0,3 Prozentpunkte angehobenen Potenzialwachstumsrate<br />

im Zeitraum der Jahre 2024 bis 2029. Deshalb wäre es nicht nur aus Gründen der<br />

Dämpfung der Beitragsdynamik, sondern auch aus Wachstumsgründen ein großer Fehler, die Wirkungen<br />

der Rente mit 67, zum Beispiel durch Zugangserleichterungen in eine Erwerbsminderungsrente,<br />

weiter zu beschneiden. Auch unter Wachstumsaspekten wäre es dagegen sinnvoll, die Hinzuverdienstgrenzen,<br />

die bei Altersrenten vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze gelten, deutlich<br />

zu erhöhen, wenn nicht gar abzuschaffen. Denn diese Regelungen stammen noch aus Zeiten eines<br />

abschlagsfreien vorzeitigen Rentenbezugs.<br />

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