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DAS ERREICHTE NICHT VERSPIELEN - Sachverständigenrat zur ...

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220 Soziale Sicherung: Mehr Licht als Schatten<br />

N<br />

Der nachhaltige Beitragssatz ( BS ) ist der Beitragssatz, bei dem die strukturellen Einnahmen<br />

die strukturellen Ausgaben decken, der strukturelle Saldo also genau null beträgt. Bei der Ermittlung<br />

dieses Satzes ist zu beachten, dass die Beitragseinnahmen nicht 100 vH der Gesamteinnahmen<br />

ausmachen. Dementsprechend müssen die strukturellen Beitragseinnahmen mit dem nachhaltigen<br />

Beitragssatz nicht den gesamten strukturellen Ausgaben sondern nur einem Teil derselben<br />

entsprechen. Für die Berechnung des nachhaltigen Beitragssatzes werden die strukturellen Ausgaben<br />

deshalb um die Differenz aus strukturellen Gesamteinnahmen und Beitragseinnahmen korrigiert:<br />

S S S<br />

N At<br />

− ( Et<br />

− BEt<br />

)<br />

BSt<br />

= .<br />

S<br />

BME<br />

Auf diese Weise werden für die Jahre vor 2004 nachhaltige Beitragssätze in Höhe von knapp 7 vH<br />

ermittelt. Dies spiegelt die strukturelle Unterdeckung des Haushalts der Bundesagentur für Arbeit<br />

vor Inkrafttreten der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wider. Letztere reduzierten<br />

die strukturellen Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit deutlich. Dadurch ging der nachhaltige<br />

Beitragssatz rechnerisch bis auf 3,9 vH für das Jahr 2007 <strong>zur</strong>ück.<br />

Um abzuschätzen, wie sich künftige Politikmaßnahmen im Haushalt der Bundesagentur auswirken<br />

werden, ist zu beachten, dass die Senkung des Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte strukturell einen<br />

Einnahmeausfall in Höhe von 750 Mio Euro bewirkt. Bei strukturellen Ausgaben für das Arbeitslosengeld<br />

in Höhe von gut 16 000 Euro pro Person im Jahr würde ein Rückgang der strukturellen<br />

Anzahl der Arbeitslosengeldbezieher von derzeit gut 1,3 Millionen Personen um etwa<br />

50 000 Personen eine Senkung des Beitragssatzes um 0,1 Punkte zulassen. Ebenso müssten von<br />

den strukturell knapp 700 000 Maßnahmeteilnehmern im Rechtskreis des SGB III rund<br />

51 000 Personen strukturell weniger in Maßnahmen sein, damit der Beitragssatz nachhaltig um<br />

0,1 Prozentpunkte gesenkt werden kann.<br />

2. Der Haushalt der Bundesagentur: Kein Steinbruch für Steinbrück<br />

320. Die von der Entspannung der finanziellen Lage des Bundeshaushalts angestoßenen geplanten<br />

Änderungen auf der Ausgabenseite, namentlich der Eingliederungsbeitrag, der Wegfall der Kostenübernahme<br />

für die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Arbeitslosenversicherung,<br />

die Finanzierung des Erwerbstätigenzuschusses (Ziffern 527 ff.) und die Verlängerung der<br />

Bezugsdauer des Arbeitslosengelds für ältere Arbeitslose, zielen ebenso wie weitergehende Vorschläge,<br />

die beispielsweise eine teilweise Umleitung des noch im Koalitionsvertrag vereinbarten<br />

gegenwärtigen Bundeszuschusses in Höhe von einem halben Umsatzsteuerpunkt in die Gesetzliche<br />

Krankenversicherung vorsehen, letztlich primär darauf ab, den Bundeshaushalt auf Kosten der<br />

Arbeitslosenversicherung und damit ihrer Beitragszahler zu entlasten. Dieses Vorgehen verwischt<br />

die Aufgabenteilung zwischen Sozialversicherung und steuerfinanziertem allgemeinen Staatshaushalt,<br />

hat eine gesamtwirtschaftlich ineffiziente Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben<br />

<strong>zur</strong> Folge und ist insbesondere deshalb beunruhigend, weil damit trotz sich entspannender Lage<br />

der öffentlichen Haushalte die in finanzpolitisch wesentlich schwierigeren Zeiten vorgenommene<br />

sinnvolle Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Sozialversicherungen allein aus<br />

fiskalischen Motiven in Teilen wieder rückgängig gemacht würde.<br />

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