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DAS ERREICHTE NICHT VERSPIELEN - Sachverständigenrat zur ...

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350 Arbeitsmarkt: Den Weg zu mehr Beschäftigung sichern<br />

des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums ist nämlich ein nach wie vor dringend gebotenes, in<br />

seiner praktischen Bedeutung nicht zu unterschätzendes Reformziel. Der dazu eingeschlagene<br />

Weg ist richtig, er muss zielstrebig zu Ende geführt werden.<br />

Tabelle 53<br />

Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik im Jahr 2006 und Evaluationsergebnisse<br />

Maßnahmen<br />

Ausgaben<br />

Mrd Euro vH<br />

Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik, insgesamt .......................... 15,0 100<br />

Evaluierte Maßnahmen, insgesamt ..................................................... 4,8 31,7<br />

a) mit positiver Wirkung .................................................................<br />

darunter:<br />

4,2 28,1<br />

– Förderung beruflicher Weiterbildung ................................... 1,3 11,4<br />

– Überbrückungsgeld .............................................................. 1,5 9,8<br />

– Existenzgründungszuschuss .................................................<br />

b) mit negativer Wirkung (Arbeitsbeschaffungs- und<br />

1,0 6,9<br />

Strukturanpassungsmaßnahmen) ............................................... 0,2 1,5<br />

c) mit keiner oder unklarer Wirkung (Transferleistungen) .............. 0,3 1,9<br />

Nicht evaluierte Maßnahmen, insgesamt ........................................... 10,2 68,4<br />

darunter:<br />

– Maßnahmen nach SGB II .......................................................... 3,8 25,6<br />

– Leistungen für Behinderte ......................................................... 2,4 16,3<br />

– Leistungen für Jugendliche ........................................................ 1,7 11,2<br />

– Altersteilzeit .............................................................................. 1,3 8,4<br />

Quelle: IZA<br />

Ausbau des Kinderzuschlags zu einem Erwerbstätigenzuschuss kollidiert mit der Grundsicherung<br />

für Arbeitsuchende<br />

527. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende berücksichtigt auch den erhöhten Bedarf von Bedarfsgemeinschaften<br />

mit Kindern, der ebenso wie der Bedarf der Eltern mit steigendem Erwerbseinkommen<br />

über einen einheitlichen, Grenzbelastungen von über 100 vH ausschließenden Anrechnungsmodus<br />

abgeschmolzen wird. Es hätte also der Fall auftreten können, dass ein Haushalt, in<br />

dem Erwerbseinkommen erzielt wird, nur aufgrund des Vorhandenseins von Kindern hilfebedürftig<br />

wäre. Im Jahr 2005 wurde daher zusammen mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende ein<br />

Kinderzuschlag für Erwerbstätige mit Kindern eingeführt (§ 6a Bundeskindergeldgesetz). Dieser<br />

wird gewährt, wenn das Erwerbseinkommen so hoch ist, dass die Eltern für sich genommen, das<br />

heißt ohne Berücksichtigung ihrer Kinder, keinen Anspruch auf ein aufstockendes Arbeitslosengeld<br />

II hätten, zusammen mit ihren Kindern aber hilfebedürftig sind. Der Zuschlag hebt das Haushaltsnettoeinkommen<br />

der Bedarfsgemeinschaft so weit an, dass kein Anspruch auf Leistungen der<br />

Grundsicherung mehr besteht und wird bei steigendem Einkommen mit einer Rate von 70 vH abgeschmolzen<br />

(JG 2003 Ziffern 236, 238). Der Anspruch endet jedoch bereits, bevor der Zuschlag<br />

auf Null abgeschmolzen ist, was <strong>zur</strong> Folge hat, dass in einem gewissen Bereich das Haushaltsnettoeinkommen<br />

mit steigendem Erwerbseinkommen sinkt und eine Ausweitung des Arbeitsangebots<br />

völlig unattraktiv ist. Diese arbeitsmarktpolitisch verfehlte Ausgestaltung ist Ausfluss des ver-

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