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Untersuchungshintergrund, -ziel und -verfahren

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A) Bedeutung <strong>und</strong> Hintergr<strong>und</strong> der Corporate Governance<br />

wesentlichen Bezugsgruppen des Unternehmens, den sog. „stakeholders“ in den<br />

Blick, wobei der Schwerpunkt auf dem Verhältnis zu den Anteilseignern, den sog.<br />

„shareholders“, liegt. 812 Für die hier verfolgten Zwecke interessiert hauptsächlich<br />

die interne Corporate Governance, da es um die Untreuestrafbarkeit der Organmitglieder<br />

zu Lasten der Gesellschaft <strong>und</strong> nicht zu Lasten der Aktionäre geht. Die<br />

pflichtgemäße Wahrnehmung der durch die materielle Aktiengesellschaftsverfassung<br />

verteilten Leitungs- <strong>und</strong> Überwachungsaufgaben <strong>und</strong> der hiermit einhergehenden<br />

Kompetenzen ist somit die für diese Untersuchung relevante Komponente<br />

der Corporate Governance. Die zuvor erörterten Sorgfaltspflichten der Organmitglieder<br />

in ihren einzelnen Facetten, wie etwa Legalitäts- <strong>und</strong> Treupflichten,<br />

bilden das für diesen Teil der Corporate Governance geltende Verhaltensnormprogramm.<br />

Alle hierin enthaltenen Pflichten sind Teil des Gesamtkonzepts der<br />

aktienrechtlichen Unternehmensverfassung, welche letztlich durch die Gewährleistung<br />

von „checks and balances“ das Wohl des Unternehmens sichern soll. Somit<br />

ist Corporate Governance in dieser Hinsicht letztlich nichts neues, sondern nur<br />

eine griffige Bezeichnung für eine gute Aktiengesellschaftsverfassung.<br />

2. Corporate Governance als Disziplin<br />

Während nach den zuvor genannten Definitionen Corporate Governance als im<br />

Unternehmen zu bewältigende Tätigkeit in den Blick genommen wird, kommt<br />

dem Begriff aber auch noch eine weitere, stärker normativ geprägte Bedeutung zu.<br />

Denn er wird häufig verwendet, um die wissenschaftliche Disziplin813 zu bezeichnen,<br />

die sich damit beschäftigt, wie die in der Aktiengesellschaft anfallenden Führungsaufgaben<br />

am besten bewältigt werden können, indem sie die Erkenntnisse<br />

der Rechts- <strong>und</strong> der Wirtschaftswissenschaften zu Programmsätzen für Vorstands-<br />

<strong>und</strong> Aufsichtsratstätigkeit zusammenzufassen versucht. Das Ziel ist dabei,<br />

die gesellschaftsrechtliche Ordnung derart zu gestalten, dass durch effiziente Leitung<br />

<strong>und</strong> Überwachung vor allem die Interessen von Anlegern gewahrt werden. 814<br />

Aus dieser Perspektive betrachtet, bezeichnet Corporate Governance also die auf<br />

Verbesserung der Unternehmensführung ab<strong>ziel</strong>enden Anstrengungen des Gesetzgebers,<br />

der Regierung <strong>und</strong> der Wirtschaft selbst.<br />

Charakteristisch für Corporate Governance als Disziplin ist ihr starker Aktionärsbezug.<br />

815 Sie will die Attraktivität von Investitionen in Aktien fördern, indem<br />

sie Aktionärsrechte schützt. Das soll dadurch geschehen, dass die Aktionäre durch<br />

812Claussen/Bröcker, AG 2000, S. 481; Heck, Haftungsrisiken (2006), S. 3; v. Werder, in:<br />

Ringleb/Kremer/Lutter/v. Werder, Rn. 1.<br />

813Bei Corporate Governance handelt es sich nicht um eine Rechtsmaterie, sondern um eine normative<br />

Disziplin. In Anbetracht des Ausmaßes der Anstrengungen, die auf diesem Gebiet nicht zuletzt<br />

seitens der Politik unternommen werden, kann man, wie es v. Werder, in: Ringleb/Kremer/Lutter/v.<br />

Werder, Rn. 3 tut, geradezu von einer Corporate Governance Bewegung sprechen.<br />

814Claussen/Bröcker, AG 2000, S. 481; Hüffer, § 76 Rn. 15a.<br />

815Siehe Assmann, in: Assmann/Schütze, § 1 Rn. 48; Hanfland, Haftungsrisiken (2006), S. 33; Hüffer, §<br />

76 Rn. 15a.<br />

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