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Untersuchungshintergrund, -ziel und -verfahren

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C) Die Entstehung des Kodex 199<br />

C) Die Entstehung des Kodex<br />

Nur um diesen Kodex, welcher sozusagen das Flaggschiff der Corporate<br />

Governance Bewegung in Deutschland ist <strong>und</strong> den vorläufigen Höhepunkt ihrer<br />

Entwicklung markiert 844, geht es in der vorliegenden Untersuchung. Frühere<br />

„Produkte“ der Deutschen Corporate Governance, vor allem Vorläufer des Kodex,<br />

sind aber in erheblichem Umfang in die Kommissionsarbeit eingeflossen.<br />

Daher sollen sie hier kurz abgesprochen werden. Für ein Verständnis der Schutzrichtung<br />

<strong>und</strong> Funktionsweise des Kodex <strong>und</strong> des § 161 AktG kann zudem auf die<br />

Entstehungshintergründe <strong>und</strong> die Motivation der Erschaffer des Kodex zurückgegriffen<br />

werden. Auch lassen sich möglicherweise aus den Hintergründen der Corporate<br />

Governance im Allgemeinen <strong>und</strong> der Kodexarbeit der Kommission im<br />

Spe<strong>ziel</strong>len Rückschlüsse auf die Rechtswirkungen des Kodex <strong>und</strong> die Anwendung<br />

des § 161 AktG ziehen. Daher soll auf sie im folgenden Abschnitt kurz eingegangen<br />

werden.<br />

I. Die Verbreitung von Kodizes auf internationaler <strong>und</strong> nationaler Ebene<br />

Corporate Governance Kodizes haben andere Instrumente der Verbesserung der<br />

Unternehmensführung sowohl international als auch in Deutschland mittlerweile<br />

weitgehend verdrängt. 845 Dass sich Corporate Governance ihrer überhaupt als<br />

Instrument bedient, ist allerdings ein relativ neues Phänomen. Zurückführen lässt<br />

sich diese Tendenz auf die zunehmende Verbreitung von Ranking-Techniken<br />

bedeutender institutioneller Anleger, insbesondere in den USA, die in ihren internen<br />

Richtlinien Kriterien zur Risikoeinschätzung vorsahen, von denen (poten<strong>ziel</strong>le)<br />

Portfolio-Unternehmen, wenn sie für diese Investoren attraktiv bleiben wollten,<br />

möglichst viele erfüllen mussten <strong>und</strong> immer noch müssen. 846 Aus diesen Kriterien<br />

wurden zunehmend ganze Kodizes entwickelt, welche mittlerweile Standardinstrumente<br />

der Corporate Governance sind. Sie stammen von Expertengremien<br />

<strong>und</strong> Vertretern der selbst betroffenen Wirtschaftskreise. Diese sog. „codes<br />

of best practice“ enthalten nicht staatlich gesetzte, sondern von der Wirtschaft<br />

selbst geschaffenen Regeln <strong>und</strong> stellen nach Ansicht der Verfasser optimale Verhaltensanweisungen<br />

für die Unternehmensführung dar.<br />

844Abrams, ZBB 2003, S. 41 (42).<br />

845Für die deutsche Unternehmensverfassung wird dies teilweise durchaus kritisch gesehen. So führt<br />

z.B. Spindler an, dass man mit einer Lockerung der Satzungsstrenge auf einfacherem Wege dieselben<br />

positiven Wirkungen hätte er<strong>ziel</strong>en können, wie mit dem Kodex <strong>und</strong> § 161 AktG <strong>und</strong> führt überzeugend<br />

aus, dass es nicht nachvollziehbar ist, warum eine Gesellschaft sich zwar einem Kodex unterwerfen<br />

aber keine Verschärfung der Satzungsbestimmungen vornehmen darf. Siehe Spindler, in:<br />

Schmidt/Lutter, § 161 Rn. 2.<br />

846Becker, Haftung (2005), S. 15; Hanfland, Haftungsrisiken (2006), S. 17; Körner, NZG 2004, S. 1148<br />

(1149). Siehe auch den Bericht der Baums-Kommission, BT-Drucks. 147515, S. 27 ff.

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