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<strong>DER</strong> MITTELSTAND. 1 | <strong>20</strong><strong>20</strong><br />
DEUTSCHLAND<br />
7<br />
Rückkehr zur Meisterpflicht<br />
Seit dem 01. Januar <strong>20</strong><strong>20</strong> gilt für insgesamt zwölf Gewerke wieder<br />
die Meisterpflicht. Durch eine Änderung der Handwerksordnung<br />
dürfen beispielsweise Fliesenleger oder Raumausstatter nur mit<br />
einem Meistertitel ihr Handwerk selbstständig ausüben. Bestehende<br />
Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch<br />
weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und sollen einen Bestandsschutz<br />
erhalten.<br />
Vereinheitlichte Titel für<br />
berufliche Fortbildung<br />
Aktuell gibt es in der beruflichen Fortbildung unzählige Abschlüsse<br />
mit Bezeichnungen wie „Servicetechniker/in“, „Fachwirt/in“<br />
oder „Fachkauffrau/-mann“. Um die internationale Vergleichbarkeit<br />
zu verbessern, werden diese nun vereinfacht. Künftig gibt es<br />
die Stufen „Geprüfte Berufsspezialistin“ bzw. „Geprüfter Berufsspezialist“,<br />
„Bachelor Professional“ und „Master Professional“.<br />
Alle anderen Bezeichnungen entfallen. Ein Meister im Handwerk<br />
kann sich künftig auch „Bachelor Professional“ nennen.<br />
Anstieg der EEG-Umlage<br />
Stromkunden in Deutschland müssen sich auf höhere Energiekosten<br />
einstellen. Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />
(EEG) soll <strong>20</strong><strong>20</strong> um 5,5 Prozent auf 6,756 Cent je<br />
Kilowattstunde steigen. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit<br />
vier Personen und 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch dürften<br />
die Stromkosten damit um knapp 13 Euro im Jahr steigen.<br />
Mehr Fachkräfte<br />
dürfen einwandern<br />
Bislang durften Fachkräfte ohne Hochschulabschluss, die aus<br />
Drittstaaten stammen, nur in Deutschland arbeiten, wenn sie in<br />
einem sogenannten Engpassberuf tätig werden – etwa in der<br />
Altenpflege. Ab März <strong>20</strong><strong>20</strong> dürfen das alle Fachkräfte – egal,<br />
welchen Beruf sie ausüben. Vorausgesetzt, sie haben eine Jobzusage,<br />
einen dafür anerkannten Berufsabschluss und Sprachkenntnisse.<br />
Weitere Änderung laut Fachkräfteeinwanderungsgesetz:<br />
Nicht mehr nur Akademiker dürfen ohne Jobzusage<br />
nach Deutschland einreisen, sondern auch Fachkräfte mit einer<br />
abgeschlossenen Berufsausbildung.<br />
Neue Rechengrößen der<br />
Sozialversicherung<br />
Fotos: © fotografixx von www.istockphoto.com; © Moyo Studio von www.istockphoto.com<br />
Neue Kassenpflichten<br />
Unternehmer, die eine technisch nachrüstbare Registrierkasse besitzen,<br />
sind verpflichtet, diese bis 30. September <strong>20</strong><strong>20</strong> nachzurüsten.<br />
Nicht nachrüstbare Kassen müssen bis Ende <strong>20</strong>22 ersetzt werden.<br />
Registrierkassen müssen dann fälschungssichere Speicher und<br />
Sicherheitsmodule aufweisen, die vom Bundesamt für Sicherheit in<br />
der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sind. Offene Ladenkassen,<br />
die ohne technische Unterstützung auskommen, dürfen Unternehmer<br />
auch über das Jahr <strong>20</strong>22 hinaus benutzen.<br />
Seit 01. Januar <strong>20</strong><strong>20</strong> gilt für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung eine neue Einkommensgrenze. Der Beitrag<br />
bemisst sich dann bis zu einem Höchstbetrag von 6.900 Euro im<br />
Monat in den alten und 6.450 Euro in den neuen Bundesländern. In<br />
der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze<br />
ab <strong>20</strong><strong>20</strong> auf jährlich 56.250 Euro (4.687,50 Euro im<br />
Monat). Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 62.550<br />
Euro (5.212,50 Euro im Monat).<br />
Freibetrag bei Betriebsrenten<br />
Seit 01. Januar <strong>20</strong><strong>20</strong> soll ein Freibetrag von 159,25 Euro für<br />
die Krankenkassenbeiträge gelten. Erst ab dieser Höhe werden<br />
dann überhaupt Beiträge auf die Betriebsrente fällig, wie es in<br />
Regierungskreisen hieß. Da bei 60 Prozent der Betriebsrentner<br />
die Bezüge unter 318 Euro liegen, sollen diese künftig faktisch<br />
nur noch maximal den halben Beitragssatz zahlen müssen. Die<br />
weiteren 40 Prozent sollen durch den Freibetrag spürbar entlastet<br />
werden.