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<strong>DER</strong> MITTELSTAND. 1 | <strong>20</strong><strong>20</strong><br />

DEUTSCHLAND<br />

7<br />

Rückkehr zur Meisterpflicht<br />

Seit dem 01. Januar <strong>20</strong><strong>20</strong> gilt für insgesamt zwölf Gewerke wieder<br />

die Meisterpflicht. Durch eine Änderung der Handwerksordnung<br />

dürfen beispielsweise Fliesenleger oder Raumausstatter nur mit<br />

einem Meistertitel ihr Handwerk selbstständig ausüben. Bestehende<br />

Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch<br />

weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und sollen einen Bestandsschutz<br />

erhalten.<br />

Vereinheitlichte Titel für<br />

berufliche Fortbildung<br />

Aktuell gibt es in der beruflichen Fortbildung unzählige Abschlüsse<br />

mit Bezeichnungen wie „Servicetechniker/in“, „Fachwirt/in“<br />

oder „Fachkauffrau/-mann“. Um die internationale Vergleichbarkeit<br />

zu verbessern, werden diese nun vereinfacht. Künftig gibt es<br />

die Stufen „Geprüfte Berufsspezialistin“ bzw. „Geprüfter Berufsspezialist“,<br />

„Bachelor Professional“ und „Master Professional“.<br />

Alle anderen Bezeichnungen entfallen. Ein Meister im Handwerk<br />

kann sich künftig auch „Bachelor Professional“ nennen.<br />

Anstieg der EEG-Umlage<br />

Stromkunden in Deutschland müssen sich auf höhere Energiekosten<br />

einstellen. Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />

(EEG) soll <strong>20</strong><strong>20</strong> um 5,5 Prozent auf 6,756 Cent je<br />

Kilowattstunde steigen. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit<br />

vier Personen und 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch dürften<br />

die Stromkosten damit um knapp 13 Euro im Jahr steigen.<br />

Mehr Fachkräfte<br />

dürfen einwandern<br />

Bislang durften Fachkräfte ohne Hochschulabschluss, die aus<br />

Drittstaaten stammen, nur in Deutschland arbeiten, wenn sie in<br />

einem sogenannten Engpassberuf tätig werden – etwa in der<br />

Altenpflege. Ab März <strong>20</strong><strong>20</strong> dürfen das alle Fachkräfte – egal,<br />

welchen Beruf sie ausüben. Vorausgesetzt, sie haben eine Jobzusage,<br />

einen dafür anerkannten Berufsabschluss und Sprachkenntnisse.<br />

Weitere Änderung laut Fachkräfteeinwanderungsgesetz:<br />

Nicht mehr nur Akademiker dürfen ohne Jobzusage<br />

nach Deutschland einreisen, sondern auch Fachkräfte mit einer<br />

abgeschlossenen Berufsausbildung.<br />

Neue Rechengrößen der<br />

Sozialversicherung<br />

Fotos: © fotografixx von www.istockphoto.com; © Moyo Studio von www.istockphoto.com<br />

Neue Kassenpflichten<br />

Unternehmer, die eine technisch nachrüstbare Registrierkasse besitzen,<br />

sind verpflichtet, diese bis 30. September <strong>20</strong><strong>20</strong> nachzurüsten.<br />

Nicht nachrüstbare Kassen müssen bis Ende <strong>20</strong>22 ersetzt werden.<br />

Registrierkassen müssen dann fälschungssichere Speicher und<br />

Sicherheitsmodule aufweisen, die vom Bundesamt für Sicherheit in<br />

der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sind. Offene Ladenkassen,<br />

die ohne technische Unterstützung auskommen, dürfen Unternehmer<br />

auch über das Jahr <strong>20</strong>22 hinaus benutzen.<br />

Seit 01. Januar <strong>20</strong><strong>20</strong> gilt für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung eine neue Einkommensgrenze. Der Beitrag<br />

bemisst sich dann bis zu einem Höchstbetrag von 6.900 Euro im<br />

Monat in den alten und 6.450 Euro in den neuen Bundesländern. In<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze<br />

ab <strong>20</strong><strong>20</strong> auf jährlich 56.250 Euro (4.687,50 Euro im<br />

Monat). Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 62.550<br />

Euro (5.212,50 Euro im Monat).<br />

Freibetrag bei Betriebsrenten<br />

Seit 01. Januar <strong>20</strong><strong>20</strong> soll ein Freibetrag von 159,25 Euro für<br />

die Krankenkassenbeiträge gelten. Erst ab dieser Höhe werden<br />

dann überhaupt Beiträge auf die Betriebsrente fällig, wie es in<br />

Regierungskreisen hieß. Da bei 60 Prozent der Betriebsrentner<br />

die Bezüge unter 318 Euro liegen, sollen diese künftig faktisch<br />

nur noch maximal den halben Beitragssatz zahlen müssen. Die<br />

weiteren 40 Prozent sollen durch den Freibetrag spürbar entlastet<br />

werden.

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