als Kommunikationsmedium einer zukunftsfähigen - Fairtrade
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5.5.3. Das Entwicklungszusammenarbeitsgesetz und die Errichtung der Austrian Development Agency<br />
Das EZA Gesetz ist die Grundlage der österreichischen Entwicklungspolitik. Es wurde mit seinem Zielkatalog 2002 beschlossen und<br />
2003 novelliert. Im Rahmen dieser Überarbeitung wurde auch die ADA gegründet, welche 2004 ihre Tätigkeit aufnahm und <strong>als</strong><br />
Gesellschaft des BMeiA den operativen Teil der OEZA übernimmt.<br />
Neben den zentralen Zielen der OEZA beinhaltet das EZA Gesetz auch gesetzliche Vorgaben sowie den Status und die Rolle von<br />
Entwicklungsorganisationen und der Informationsarbeit in Österreich.<br />
Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über das EZA Gesetz gegeben, indem einige relevante Passagen zitiert werden (vgl. im<br />
Folgenden BMeiA, 2003):<br />
§ 1. (1) Der Bund hat Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen s<strong>einer</strong> internationalen Entwicklungspolitik zu leisten.<br />
(2) Entwicklungspolitik hat alle Maßnahmen des Bundes zu umfassen, die geeignet sind, die nachhaltige wirtschaftliche und<br />
soziale Entwicklung der Entwicklungsländer zu fördern; […] sie umfasst insbesondere die Entwicklungszusammenarbeit.<br />
(3) Die österreichische Entwicklungspolitik hat vor allem folgende Ziele zu verfolgen:<br />
1. Die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern durch Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung,<br />
welche zu einem Prozess des nachhaltigen Wirtschaftens und des wirtschaftlichen Wachstums, verbunden mit<br />
strukturellem, institutionellem und sozialem Wandel führen soll,<br />
2. Die Sicherung des Friedens und der menschlichen Sicherheit, insbesondere durch die Förderung von Demokratie,<br />
Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und guter Regierungsführung, sowie<br />
3. Die Erhaltung der Umwelt und den Schutz natürlicher Ressourcen <strong>als</strong> Basis für eine nachhaltige Entwicklung.<br />
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Entwicklungszusammenarbeit in Österreich