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Initiierung technologischer Systeminnovationen - OPUS - Universität ...

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– 187 –<br />

design beitragen. Andererseits verliert das Know-how des Innovationsnetzwerks<br />

bzw. einzelner Innovationspartner bei einer sehr offenen Weitergabe an Einmaligkeit<br />

und Exklusivität. 218<br />

Für ein einzelnes Unternehmen, das sich an einem bestimmten Innovationsnetzwerk<br />

beteiligt, haben die Vereinbarungen über Möglichkeiten bzw. Einschränkungen<br />

der Weitergabe von Informationen, Rechten und Technologien die Wirkung,<br />

die Verwertbarkeit ihres Know-hows zu erhöhen bzw. zu verringern. Sehr<br />

restriktive Vereinbarungen im Sinne der Systematik aus Abb. 4-28 können deshalb<br />

die Bereitschaft einzelner Unternehmen verringern, in den Aufbau von<br />

Know-how zu investieren, das unter restriktiven Bedingungen einen ausgesprochen<br />

netzwerkspezifischen Charakter erhält. 219<br />

Gerade in der Möglichkeit, das eigene Know-how bzw. die eigenen Technologien<br />

– früher oder später – nicht nur innerhalb eines bestimmten Innovationsnetzwerks<br />

bzw. gegenüber einen einzelnen Systemführer (bzw. -integrator)<br />

gewinnbringend vermarkten zu dürfen, besteht dagegen für einen Komponentenlieferanten<br />

häufig der entscheidende Anreiz. Hier kann – aus der<br />

Perspektive des Komponentenlieferanten Microsoft – an den Fall des IBM-PCs<br />

erinnert werden. 220 Microsoft-Gründer Bill Gates meinte später zu den Verhandlungen<br />

mit IBM: „We didn’t get paid that much – the total was something<br />

like $186,000 – but we knew that there were going to be clones of the IBM PC.<br />

We structured that original contract to allow them [the clones] to buy from us.<br />

It was a key point in our negotiations.“ 221 Dazu kam, daß Microsoft allein<br />

darüber entscheiden konnte, das DOS-Betriebssystem an die Clone-Firmen zu<br />

lizenzieren. IBM hatte kein Mitsprache- bzw. Vetorecht. 222<br />

Mit der letzten Argumentationslinie ist bereits der Bogen zum Problem fehlender<br />

bzw. konkurrierender Kompatibilitätsstandards gespannt, das sich in der Regel<br />

spätestens dann stellen dürfte, wenn eine prinzipiell neue Systemtechnologie vor<br />

218 Dieser Zielkonflikt setzt sich fort, wenn es um sogenannte ‘offene’, unternehmensübergreifende<br />

gegenüber geschlossenen Kompatibilitätsstandards geht. Vgl. Abschnitt 4.3.5 ‘Fehlende<br />

bzw. konkurrierende Kompatibilitätsstandards’.<br />

219 In diesem Abschnitt wurde auch deutlich, daß der Grad der Spezifität von Know-how nicht<br />

nur von der Art der Technologien im System abhängt. Die konkrete vertragliche Ausgestaltung<br />

der Zusammenarbeit und die Vereinbarungen über die Möglichkeiten des Know-how-,<br />

Technologie- bzw. Rechtetransfers an andere Unternehmen beeinflußt ebenfalls das Ausmaß<br />

der Spezifität bestimmter ‘Assets’. Diese Beeinflußbarkeit des Spezifitätsgrads kommt beispielsweise<br />

bei Williamson (1990), S. 60 ff. zu kurz.<br />

220 Vgl. auch S. 97 ff. mit dem IBM-PC-Fall, insb. S. 100.<br />

221 Bill Gates zitiert nach Schlender (1995), S. 52.<br />

222 Vgl. Afuah (1998), S. 152.

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