FRAUENHANDELN IN DEUTSCHLAND - KOK
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110 verNeTZuNg, KooPerATIoN uNd ForTBILduNg<br />
verNeTZuNg uNd KooPerATIoN 111<br />
bericht zum staatenbericht der Bundesregierung erstellt. 161 außerdem pflegt der<br />
<strong>KOK</strong> Kooperationen mit netzwerken, die sich im internationalen Kontext ebenfalls<br />
für die unterstützung (von Frauenhandel oder Gewalt) betroffener Frauen<br />
einsetzen, z.B. mit dem la strada-netzwerk 162 und anderen nGOs.<br />
die Organisationen, die Mitglied im <strong>KOK</strong> sind, engagieren sich je nach Zielsetzung<br />
ihrer arbeit ebenfalls auf vielfältigen Gebieten. Viele der Organisationen sind<br />
Fachberatungsstellen, sie bieten praktische Beratung und unterstützung für von<br />
Frauenhandel bzw. von Gewalt betroffene Migrantinnen an. um hierfür angemessene<br />
und verlässliche rahmenbedingungen in der Praxis zu schaffen, ist die Zusammenarbeit<br />
sowohl mit staatlichen stellen wie Ämtern und Behörden als auch<br />
mit nichtstaatlichen stellen unerlässlich. Zum »Kerngeschäft« gehört dabei die<br />
politische lobbyarbeit sowie Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. auf landes-<br />
und / oder kommunaler ebene).<br />
Vernetzung und Kooperation bieten die chance, in der Praxis festgestellte Problembereiche<br />
auf einer übergeordneten ebene zur Klärung zu bringen und koordinierte<br />
praxisnahe Verbesserungen herbeizuführen. die auswahl der in diesem<br />
Kapitel dargestellten Vernetzungsarbeit kann nur exemplarisch sein.<br />
1. bund-länder-arbeitsgruppe Frauenhandel<br />
ein bedeutender Beitrag zur fachübergreifenden entwicklung geeigneter strategien<br />
und Maßnahmen gegen Frauenhandel war die von der Bundesregierung vorgenommene<br />
einrichtung einer »Bund-länder-arbeitsgruppe Frauenhandel« (im<br />
Folgenden: B-l-aG Frauenhandel) im Jahr 1997. dieses Fachgremium ist beim<br />
Bundesministerium für Familie, senioren, Frauen und Jugend (BMFsFJ) angesiedelt<br />
und trifft in regelmäßigen abständen zusammen 163 . die Bundesregierung<br />
hat damit die notwendigkeit anerkannt, Maßnahmen gegen Frauenhandel auch<br />
unter Beteiligung von nGOs zu beraten und deren umsetzung koordiniert anzustoßen.<br />
die B-l-aG Frauenhandel konzentriert sich ausschließlich auf den Bereich<br />
»Menschenhandel zum Zweck der sexuellen ausbeutung«. Für den Bereich »Menschenhandel<br />
zum Zweck der ausbeutung der arbeitskraft« sieht der <strong>KOK</strong> die notwendigkeit,<br />
eine weitere B-l-aG, beispielsweise unter Federführung des Bundesministeriums<br />
für arbeit und soziales (BMas) einzurichten.<br />
1.1. Mitglieder, Aufgaben und Arbeitsweise<br />
die B-l-aG Frauenhandel ist interdisziplinär und ressortübergeifend mit Vertreter/innen<br />
aus Bund und ländern besetzt:<br />
• Bundesministerium für Familie, senioren, Frauen und Jugend (BMFsFJ)<br />
• auswärtiges amt (aa)<br />
• Bundesministerium des innern (BMi)<br />
• Bundesministerium der Justiz (BMJ)<br />
• Bundesministerium für arbeit und soziales (BMas)<br />
161 Vgl. hierzu adams in Kapitel 6<br />
162 Vgl. hierzu adams in Kapitel 6<br />
163 treffen finden zwei- bis dreimal im Jahr statt.<br />
• Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />
entwicklung (BMZ)<br />
• Bundeskriminalamt (BKa)<br />
• von den ländern jeweils eine Vertretung der innen-, Justiz-, sozial- und<br />
Frauenministerkonferenzen<br />
• <strong>KOK</strong> e.V.<br />
• solwodi e.V.<br />
• diakonisches Werk der ev. Kirche deutschlands für die<br />
Bundesarbeitgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände<br />
Zu den aufgaben der B-l-aG Frauenhandel gehören:<br />
• einen kontinuierlichen Fachaustausch zwischen den Beteiligten zu<br />
ermöglichen,<br />
• einen Überblick über die verschiedenen Maßnahmen / aktivitäten gegen<br />
Frauenhandel / Menschenhandel in den einzelnen Bundesländern sowie<br />
national und international zu gewinnen,<br />
• Praxis-Probleme bei der Bekämpfung des Frauenhandels und bei der<br />
umsetzung eines verantwortlichen Opferschutzes zu identifizieren und<br />
analysieren,<br />
164 • »Best-practise-Modelle« zu erarbeiten und als fachübergreifende<br />
empfehlung an zuständige entscheidungsträger bzw. Praxisstellen<br />
weiterzugeben.<br />
in den regelmäßigen sitzungen der B-l-aG werden themenfelder identifiziert, in<br />
denen handlungsbedarf gesehen wird. sofern benötigt, werden einzelne Prüfaufträge<br />
zur thematik erteilt, z.B. an zuständige Bundesministerien (die Mitglieder<br />
sind). sind die notwendigen informationen zusammengetragen, wird ein Vorschlag<br />
zum weiteren Vorgehen erarbeitet. Beispielsweise wird eine spezifische unter-arbeitsgruppe<br />
gebildet, die das thema bearbeitet und das ergebnis dem Plenum<br />
vorlegt. ist innerhalb der B-l-aG einigung erzielt (alle Beteiligten, auch die<br />
Bundesressorts und die landesministerkonferenzen prüfen den Vorschlag), wird<br />
das ergebnis als empfehlung der B-l-aG an die zuständigen entscheidungsträger<br />
in Bund und ländern weitergeleitet.<br />
1.2. Rolle und Einschätzung des <strong>KOK</strong> e.V.<br />
der <strong>KOK</strong> ist eine von drei nGOs, die kontinuierlich in der B-l-aG Frauenhandel<br />
mitarbeiten. der <strong>KOK</strong> versteht sich als interessensvertretung für die betroffenen<br />
Frauen und der Fachberatungsstellen, die sie unterstützen. Mit diesem Fokus<br />
bringt der <strong>KOK</strong> sowohl Problembereiche als auch Vorschläge für strukturelle (z.B.<br />
rechtliche) regelungen oder praktische Maßnahmen ein. die B-l-aG Frauenhandel<br />
profitiert dabei von der speziellen Fachexpertise des <strong>KOK</strong>, der durch seine<br />
Mitglieder eine differenzierte Praxissicht aus vielen Bundesländern, einen großen<br />
erfahrungsschatz und umfassendes expertinnenwissen einbringt. die handlungsansätze<br />
der B-l-aG Frauenhandel können somit immer auf Praxisnähe und<br />
Praktikabilität geprüft werden.<br />
164 regelungen bzw. Vorgehensweisen, die erprobt wurden und sich strukturell und / oder praktisch bewährt haben<br />
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