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FRAUENHANDELN IN DEUTSCHLAND - KOK

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158 ZuSAMMeNFASSuNgeN uNd PerSPeKTIveN<br />

ZuSAMMeNFASSuNg uNd PerSPeKTIveN 159<br />

Zusammenfassung der Forderungen zum thema Opferschutz in stichpunkten:<br />

Alimentierung:<br />

• bundeseinheitliche regelung zur Finanzierung des lebensunterhaltes<br />

der Frauen<br />

• einheitliche leistungen entsprechend sGB ii bzw. sGB Xii<br />

• bedarfsgerechte alimentierung von Betroffenen, inklusive der Finanzierung<br />

von sprachkursen, therapieplätzen und notwendigen Fahrtkosten wie<br />

beispielsweise zu den Fachberatungsstellen<br />

Aufenthaltsrechtliche Situation Betroffener:<br />

• erteilung eines aufenthaltsrechts aus humanitären Gründen aufgrund der<br />

erlittenen Menschenrechtsverletzung unabhängig vom Zeuginnenstatus<br />

• erteilung einer arbeitserlaubnis für Opferzeuginnen<br />

während ihres<br />

aufenthaltes, angebot ausreichender ausbildungsmöglichkeiten<br />

• senkung der Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht wegen<br />

Gefährdung im herkunftsland, einräumung eines rechtsanspruchs um<br />

umsetzungsdefizite auszuräumen<br />

• Verlängerung der Bedenk- und stabilisierungsfrist auf mindestens sechs<br />

Monate<br />

• eheunabhängiges aufenthaltsrecht für Migrantinnen<br />

Forderung für die Arbeit der Behörden in der Bundesrepublik:<br />

• einrichtung bzw. ausbau von spezialisierten staatsanwaltschaften und<br />

schwerpunktdienststellen bei der Polizei<br />

• Vermeidung von langen strafrechtlichen Verfahren<br />

• entwicklung von strategien zur effektiven durchsetzung von<br />

entschädigungsansprüchen Betroffener<br />

sensibilisierung der relevanten akteurInnen:<br />

auch wenn das thema Frauenhandel inzwischen auf der politischen und gesellschaftlichen<br />

ebene angekommen ist und diskutiert wird, besteht abseits der theoretischen<br />

diskussionen weiterer Bedarf zur sensibilisierung der relevanten akteu-<br />

rinnen, die in der Praxis mit Betroffenen umgehen. insbesondere zu nennen sind<br />

hier die Justiz und Behörden.<br />

außerdem mangelt es im umgang mit den daten der Betroffenen in der Praxis<br />

häufig an sensibilität. die gerade im Bereich Menschenhandel so notwendige sicherheit<br />

und anonymität der Betroffenen wird – auch durch unachtsamkeit und<br />

in unkenntnis der Gefährdungslage – oft nicht in ausreichendem Maße gewährleistet.<br />

auch der in letzter Zeit verstärkte trend zur sammlung und zum austausch<br />

von daten von Menschenhandelsbetroffenen in zentralen datenbanken ist kritisch<br />

zu sehen und bedarf sorgfältigen handelns.<br />

• es sollte auf eine sensibilisierung der mit dem thema »Frauenhandel«<br />

befassten Berufsgruppen hingearbeitet werden. dies kann geschehen<br />

durch spezialisierte Fortbildungen sowie durch aufnahme des themas als<br />

verbindlichen lehrinhalt in die ausbildung der entsprechenden Berufsgruppen.<br />

die Finanzierung der Fortbildungen, insbesondere für die Mitarbeiterinnen<br />

der Fachberatungsstellen, ist staatlicherseits zu gewährleisten.<br />

• die anonymität der Betroffenen sollte gewährleistet werden.<br />

• die daten der Betroffenen sollten sensibel behandelt werden.<br />

Menschenhandel zur ausbeutung der arbeitskraft:<br />

die erweiterung der rechtlichen definition von Menschenhandel durch die strafrechtsänderung<br />

von 2005 ist sehr zu begrüßen. in der Praxis jedoch steht die unterstützung<br />

von Betroffenen dieses delikts noch am anfang, und zwar sowohl im<br />

rechtlichen Bereich als auch im Bereich der unterstützungsstrukturen und der<br />

Vernetzung. neben den Forderungen zu aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen,<br />

zur alimentierung und sensibilisierung müssen im Bereich Menschenhandel zur<br />

arbeitsausbeutung insbesondere die unterstützungsstrukturen auf- und ausgebaut<br />

werden. hierbei müssen die relevanten politischen akteurinnen, beispielsweise das<br />

Bundesministerium für arbeit und soziales, und auch die Gewerkschaften eingebunden<br />

und sich ihrer Verantwortung bewusst werden. Für eine unterstützung<br />

der Betroffenen bedarf es des aufbaus von unterstützungsstrukturen, ähnlich der<br />

im Bereich Menschenhandel zur sexuellen ausbeutung stattgefundenen Prozesse.<br />

• Betroffene von arbeitsausbeutung müssen über ihre rechte informiert<br />

werden, der Zugang zu ihren rechten muss gewährt werden, auch für<br />

irreguläre Migrantinnen.<br />

• die zuständigen Behörden, richterinnen und staatsanwältinnen müssen für<br />

die thematik sensibilisiert werden.<br />

• aufbau von unterstützungsstrukturen,<br />

• schaffung einer Bund-länder-aG unter einbeziehung der relevanten<br />

akteurinnen.<br />

Finanzierung von Fachberatungsstellen und deren<br />

Zusammenschlüsse:<br />

Für eine Verbesserung des Opferschutzes ist es auch zukünftig unerlässlich, die<br />

bisher im Bezug auf Betroffene von sexueller ausbeutung aufgebauten, sehr guten<br />

unterstützungsstrukturen nachhaltig zu erhalten. die Fachberatungsstellen<br />

müssen langfristig und in ausreichender Weise finanziert werden, damit sie auch<br />

weiterhin in der lage sind, den Betroffenen professionelle und spezialisierte unterstützung<br />

und Beratung anbieten zu können. auch das dauerhafte Bestehen der<br />

Geschäftsstelle des <strong>KOK</strong> e.V. ist nicht gesichert, was ein effektives und langfristig<br />

nachhaltig konzipiertes arbeiten erschwert.<br />

• die Finanzierung von ausreichenden Beratungs- und unterbringungsmöglichkeiten<br />

ist staatliche aufgabe. eine bundesweit flächendeckende<br />

unterstützungsstruktur für Opferzeuginnen in Kooperation von Polizei und<br />

Fachberatungsstellen sollte gewährleistet werden.<br />

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