FRAUENHANDELN IN DEUTSCHLAND - KOK
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158 ZuSAMMeNFASSuNgeN uNd PerSPeKTIveN<br />
ZuSAMMeNFASSuNg uNd PerSPeKTIveN 159<br />
Zusammenfassung der Forderungen zum thema Opferschutz in stichpunkten:<br />
Alimentierung:<br />
• bundeseinheitliche regelung zur Finanzierung des lebensunterhaltes<br />
der Frauen<br />
• einheitliche leistungen entsprechend sGB ii bzw. sGB Xii<br />
• bedarfsgerechte alimentierung von Betroffenen, inklusive der Finanzierung<br />
von sprachkursen, therapieplätzen und notwendigen Fahrtkosten wie<br />
beispielsweise zu den Fachberatungsstellen<br />
Aufenthaltsrechtliche Situation Betroffener:<br />
• erteilung eines aufenthaltsrechts aus humanitären Gründen aufgrund der<br />
erlittenen Menschenrechtsverletzung unabhängig vom Zeuginnenstatus<br />
• erteilung einer arbeitserlaubnis für Opferzeuginnen<br />
während ihres<br />
aufenthaltes, angebot ausreichender ausbildungsmöglichkeiten<br />
• senkung der Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht wegen<br />
Gefährdung im herkunftsland, einräumung eines rechtsanspruchs um<br />
umsetzungsdefizite auszuräumen<br />
• Verlängerung der Bedenk- und stabilisierungsfrist auf mindestens sechs<br />
Monate<br />
• eheunabhängiges aufenthaltsrecht für Migrantinnen<br />
Forderung für die Arbeit der Behörden in der Bundesrepublik:<br />
• einrichtung bzw. ausbau von spezialisierten staatsanwaltschaften und<br />
schwerpunktdienststellen bei der Polizei<br />
• Vermeidung von langen strafrechtlichen Verfahren<br />
• entwicklung von strategien zur effektiven durchsetzung von<br />
entschädigungsansprüchen Betroffener<br />
sensibilisierung der relevanten akteurInnen:<br />
auch wenn das thema Frauenhandel inzwischen auf der politischen und gesellschaftlichen<br />
ebene angekommen ist und diskutiert wird, besteht abseits der theoretischen<br />
diskussionen weiterer Bedarf zur sensibilisierung der relevanten akteu-<br />
rinnen, die in der Praxis mit Betroffenen umgehen. insbesondere zu nennen sind<br />
hier die Justiz und Behörden.<br />
außerdem mangelt es im umgang mit den daten der Betroffenen in der Praxis<br />
häufig an sensibilität. die gerade im Bereich Menschenhandel so notwendige sicherheit<br />
und anonymität der Betroffenen wird – auch durch unachtsamkeit und<br />
in unkenntnis der Gefährdungslage – oft nicht in ausreichendem Maße gewährleistet.<br />
auch der in letzter Zeit verstärkte trend zur sammlung und zum austausch<br />
von daten von Menschenhandelsbetroffenen in zentralen datenbanken ist kritisch<br />
zu sehen und bedarf sorgfältigen handelns.<br />
• es sollte auf eine sensibilisierung der mit dem thema »Frauenhandel«<br />
befassten Berufsgruppen hingearbeitet werden. dies kann geschehen<br />
durch spezialisierte Fortbildungen sowie durch aufnahme des themas als<br />
verbindlichen lehrinhalt in die ausbildung der entsprechenden Berufsgruppen.<br />
die Finanzierung der Fortbildungen, insbesondere für die Mitarbeiterinnen<br />
der Fachberatungsstellen, ist staatlicherseits zu gewährleisten.<br />
• die anonymität der Betroffenen sollte gewährleistet werden.<br />
• die daten der Betroffenen sollten sensibel behandelt werden.<br />
Menschenhandel zur ausbeutung der arbeitskraft:<br />
die erweiterung der rechtlichen definition von Menschenhandel durch die strafrechtsänderung<br />
von 2005 ist sehr zu begrüßen. in der Praxis jedoch steht die unterstützung<br />
von Betroffenen dieses delikts noch am anfang, und zwar sowohl im<br />
rechtlichen Bereich als auch im Bereich der unterstützungsstrukturen und der<br />
Vernetzung. neben den Forderungen zu aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen,<br />
zur alimentierung und sensibilisierung müssen im Bereich Menschenhandel zur<br />
arbeitsausbeutung insbesondere die unterstützungsstrukturen auf- und ausgebaut<br />
werden. hierbei müssen die relevanten politischen akteurinnen, beispielsweise das<br />
Bundesministerium für arbeit und soziales, und auch die Gewerkschaften eingebunden<br />
und sich ihrer Verantwortung bewusst werden. Für eine unterstützung<br />
der Betroffenen bedarf es des aufbaus von unterstützungsstrukturen, ähnlich der<br />
im Bereich Menschenhandel zur sexuellen ausbeutung stattgefundenen Prozesse.<br />
• Betroffene von arbeitsausbeutung müssen über ihre rechte informiert<br />
werden, der Zugang zu ihren rechten muss gewährt werden, auch für<br />
irreguläre Migrantinnen.<br />
• die zuständigen Behörden, richterinnen und staatsanwältinnen müssen für<br />
die thematik sensibilisiert werden.<br />
• aufbau von unterstützungsstrukturen,<br />
• schaffung einer Bund-länder-aG unter einbeziehung der relevanten<br />
akteurinnen.<br />
Finanzierung von Fachberatungsstellen und deren<br />
Zusammenschlüsse:<br />
Für eine Verbesserung des Opferschutzes ist es auch zukünftig unerlässlich, die<br />
bisher im Bezug auf Betroffene von sexueller ausbeutung aufgebauten, sehr guten<br />
unterstützungsstrukturen nachhaltig zu erhalten. die Fachberatungsstellen<br />
müssen langfristig und in ausreichender Weise finanziert werden, damit sie auch<br />
weiterhin in der lage sind, den Betroffenen professionelle und spezialisierte unterstützung<br />
und Beratung anbieten zu können. auch das dauerhafte Bestehen der<br />
Geschäftsstelle des <strong>KOK</strong> e.V. ist nicht gesichert, was ein effektives und langfristig<br />
nachhaltig konzipiertes arbeiten erschwert.<br />
• die Finanzierung von ausreichenden Beratungs- und unterbringungsmöglichkeiten<br />
ist staatliche aufgabe. eine bundesweit flächendeckende<br />
unterstützungsstruktur für Opferzeuginnen in Kooperation von Polizei und<br />
Fachberatungsstellen sollte gewährleistet werden.<br />
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