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FRAUENHANDELN IN DEUTSCHLAND - KOK

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142 <strong>IN</strong>TerNATIoNALeS<br />

dIe <strong>IN</strong>TerNATIoNALe LoBBYArBeIT deS KoK 143<br />

sentlichen auf ein Aufenthaltsrecht, welches nicht von der Kooperationsbereitschaft<br />

der Frauen mit den Strafverfolgungsbehörden oder dem Ermessen der zuständigen<br />

Behörde abhängt, auf die Einführung einer Bedenk- und Stabilisierungsfrist von<br />

mindestens sechs Monaten und auf die Gewährleistung von angemessener medizinischer<br />

Versorgung inklusive psychologischer Hilfe. Die Stellungnahmen des <strong>KOK</strong><br />

fanden in der Öffentlichkeit viel Beachtung und trugen maßgeblich dazu bei, dass<br />

die Standpunkte der Fachberatungsstellen in die öffentliche und politische Diskussion<br />

einflossen.<br />

Die Arbeit des <strong>KOK</strong> und seiner Mitgliedsorganisationen zu der Richtlinie und ihrer<br />

Umsetzung in das Zuwanderungsgesetz stellt einen wichtigen Teil der Lobbyarbeit<br />

auf Bundesebene mit Bezug zur Politik der EU dar. Sie veranschaulicht, wie wichtig<br />

das Europarecht für die Praxis sein kann und auch wie das Europarecht für Lobbyarbeit<br />

genutzt werden kann.<br />

cEdaw und alternativberichte<br />

Eine der UN-Menschenrechtskonventionen, die für die Staaten, die diese Konventionen<br />

ratifizieren, verbindliche Regelungen zum Menschenrechtsschutz enthalten, ist<br />

die UN-Frauenrechtskonvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der<br />

Frau. 260 Diese Konvention ist das wichtigste verbindliche internationale Instrument<br />

für die Stärkung und Verwirklichung von Frauenrechten. Sie enthält unter anderem<br />

ein umfassendes Diskriminierungsverbot, welches sich auf alle Lebensbereiche erstreckt.<br />

Für den <strong>KOK</strong> ist insbesondere Artikel 6 CEDAW von großer Bedeutung. 261<br />

Damit überprüft werden kann, ob die Vertragsstaaten ihren Pflichten nachgekommen<br />

sind, sind diese verpflichtet, in regelmäßigen Abständen sogenannte Regierungsberichte<br />

über die getroffenen Maßnahmen und diesbezügliche Fortschritte zu erstellen.<br />

Diese Berichte werden vom CEDAW-Ausschuss sorgfältig geprüft. Für unabhängige<br />

Nichtregierungsorganisationen (NGOs) hat sich in den letzten Jahrzehnten die<br />

Möglichkeit der Beteiligung etabliert. NGOs können in einem Alternativ- oder Schattenbericht<br />

ihre Kritik an dem vorgelegten Regierungsbericht und an der Situation der<br />

Frauenrechte in dem jeweiligen Land darstellen. Für den CEDAW-Ausschuss sind<br />

diese NGO-Berichte eine zusätzliche wichtige Erkenntnisquelle.<br />

Die Bundesrepublik Deutschland hat CEDAW im Jahr 1985 ratifiziert; die Bestimmungen<br />

der Konvention sind für sie rechtlich verbindlich geworden. Die Regierungsberichte<br />

wurden in den vergangenen Jahren von deutschen NGOs in Alternativ- bzw.<br />

Schattenberichten kommentiert. 262 Der <strong>KOK</strong> hat dabei aktiv an der Erstellung der<br />

Berichte mitgearbeitet und die Bemühungen der Bundesrepublik im Hinblick auf<br />

Artikel 6 CEDAW und auf die Probleme von Migrantinnen kritisch analysiert und<br />

kommentiert. 263<br />

260 CEDAW-Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women<br />

http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/text/econvention.htm<br />

261 In diesem heißt es: »Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Abschaffung<br />

jeder Form des Frauenhandels und der Ausbeutung der Prostitution von Frauen.«<br />

262 Siehe zum Beispiel die Seiten des Deutschen Instituts für Menschenrechte unter www.institut-fuer-menschenrechte.de<br />

263 So hat der CEDAW-Ausschuss bei seiner letzten Befragung der Bundesrepublik Deutschland im Januar 2003 einige Aspekte aus dem<br />

Alternativbericht aufgegriffen und dazu konkrete Fragen an die Regierungsvertreter/Innen gestellt. Der Schattenbericht ist unter www.kok-buero.<br />

de einzusehen<br />

Durch die Berücksichtigung der Kritik und der Forderungen von NGOs durch den<br />

CEDAW-Ausschuss bei der Beurteilung des Regierungshandelns können gesellschaftliche<br />

Veränderungsprozesse auf höchster politischer Ebene angestoßen<br />

werden.<br />

Nachdem die Bundesregierung im letzten Jahr ihren sechsten Regierungsbericht<br />

vorgestellt hat, ist es erstmals gelungen, dass sich eine Allianz von mehr als 25<br />

deutschen NGOs zusammengefunden hat, um ausführlich und umfassend auf die<br />

Situation der Frauenrechte in der Bundesrepublik in einem Alternativbericht einzugehen.<br />

264<br />

Diese Beispiele zeigen, wie wichtig der Aufbau und der Ausbau von internationalen<br />

Kooperationen sind. Dies gilt auch für die praktische Anwendung von internationalen<br />

Mechanismen für die konkrete Lobby- und Vernetzungsarbeit. Beides sind<br />

Aufgaben, die der <strong>KOK</strong> als Kernaufgaben begreift, und in seiner täglichen Arbeit<br />

kontinuierlich bearbeitet und weiterverfolgt.<br />

264 Im Juli fand in New York eine vorbereitende Sitzung (Pre Session) des CEDAW-Ausschusses statt und im Januar 2009 wird die Bundes-<br />

regierung dem Ausschuss während seiner 43. Sitzung ausführlich Rede und Antwort stehen müssen. Zu beiden Sitzungen waren und werden<br />

Vertreterinnen der NGOs anwesend sein. nach der Fertigstellung des Alternativberichtes im Dezember 2008 wird dieser auf den Internetseiten<br />

des <strong>KOK</strong> zu finden sein.<br />

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