FRAUENHANDELN IN DEUTSCHLAND - KOK
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sentlichen auf ein Aufenthaltsrecht, welches nicht von der Kooperationsbereitschaft<br />
der Frauen mit den Strafverfolgungsbehörden oder dem Ermessen der zuständigen<br />
Behörde abhängt, auf die Einführung einer Bedenk- und Stabilisierungsfrist von<br />
mindestens sechs Monaten und auf die Gewährleistung von angemessener medizinischer<br />
Versorgung inklusive psychologischer Hilfe. Die Stellungnahmen des <strong>KOK</strong><br />
fanden in der Öffentlichkeit viel Beachtung und trugen maßgeblich dazu bei, dass<br />
die Standpunkte der Fachberatungsstellen in die öffentliche und politische Diskussion<br />
einflossen.<br />
Die Arbeit des <strong>KOK</strong> und seiner Mitgliedsorganisationen zu der Richtlinie und ihrer<br />
Umsetzung in das Zuwanderungsgesetz stellt einen wichtigen Teil der Lobbyarbeit<br />
auf Bundesebene mit Bezug zur Politik der EU dar. Sie veranschaulicht, wie wichtig<br />
das Europarecht für die Praxis sein kann und auch wie das Europarecht für Lobbyarbeit<br />
genutzt werden kann.<br />
cEdaw und alternativberichte<br />
Eine der UN-Menschenrechtskonventionen, die für die Staaten, die diese Konventionen<br />
ratifizieren, verbindliche Regelungen zum Menschenrechtsschutz enthalten, ist<br />
die UN-Frauenrechtskonvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der<br />
Frau. 260 Diese Konvention ist das wichtigste verbindliche internationale Instrument<br />
für die Stärkung und Verwirklichung von Frauenrechten. Sie enthält unter anderem<br />
ein umfassendes Diskriminierungsverbot, welches sich auf alle Lebensbereiche erstreckt.<br />
Für den <strong>KOK</strong> ist insbesondere Artikel 6 CEDAW von großer Bedeutung. 261<br />
Damit überprüft werden kann, ob die Vertragsstaaten ihren Pflichten nachgekommen<br />
sind, sind diese verpflichtet, in regelmäßigen Abständen sogenannte Regierungsberichte<br />
über die getroffenen Maßnahmen und diesbezügliche Fortschritte zu erstellen.<br />
Diese Berichte werden vom CEDAW-Ausschuss sorgfältig geprüft. Für unabhängige<br />
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) hat sich in den letzten Jahrzehnten die<br />
Möglichkeit der Beteiligung etabliert. NGOs können in einem Alternativ- oder Schattenbericht<br />
ihre Kritik an dem vorgelegten Regierungsbericht und an der Situation der<br />
Frauenrechte in dem jeweiligen Land darstellen. Für den CEDAW-Ausschuss sind<br />
diese NGO-Berichte eine zusätzliche wichtige Erkenntnisquelle.<br />
Die Bundesrepublik Deutschland hat CEDAW im Jahr 1985 ratifiziert; die Bestimmungen<br />
der Konvention sind für sie rechtlich verbindlich geworden. Die Regierungsberichte<br />
wurden in den vergangenen Jahren von deutschen NGOs in Alternativ- bzw.<br />
Schattenberichten kommentiert. 262 Der <strong>KOK</strong> hat dabei aktiv an der Erstellung der<br />
Berichte mitgearbeitet und die Bemühungen der Bundesrepublik im Hinblick auf<br />
Artikel 6 CEDAW und auf die Probleme von Migrantinnen kritisch analysiert und<br />
kommentiert. 263<br />
260 CEDAW-Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women<br />
http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/text/econvention.htm<br />
261 In diesem heißt es: »Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Abschaffung<br />
jeder Form des Frauenhandels und der Ausbeutung der Prostitution von Frauen.«<br />
262 Siehe zum Beispiel die Seiten des Deutschen Instituts für Menschenrechte unter www.institut-fuer-menschenrechte.de<br />
263 So hat der CEDAW-Ausschuss bei seiner letzten Befragung der Bundesrepublik Deutschland im Januar 2003 einige Aspekte aus dem<br />
Alternativbericht aufgegriffen und dazu konkrete Fragen an die Regierungsvertreter/Innen gestellt. Der Schattenbericht ist unter www.kok-buero.<br />
de einzusehen<br />
Durch die Berücksichtigung der Kritik und der Forderungen von NGOs durch den<br />
CEDAW-Ausschuss bei der Beurteilung des Regierungshandelns können gesellschaftliche<br />
Veränderungsprozesse auf höchster politischer Ebene angestoßen<br />
werden.<br />
Nachdem die Bundesregierung im letzten Jahr ihren sechsten Regierungsbericht<br />
vorgestellt hat, ist es erstmals gelungen, dass sich eine Allianz von mehr als 25<br />
deutschen NGOs zusammengefunden hat, um ausführlich und umfassend auf die<br />
Situation der Frauenrechte in der Bundesrepublik in einem Alternativbericht einzugehen.<br />
264<br />
Diese Beispiele zeigen, wie wichtig der Aufbau und der Ausbau von internationalen<br />
Kooperationen sind. Dies gilt auch für die praktische Anwendung von internationalen<br />
Mechanismen für die konkrete Lobby- und Vernetzungsarbeit. Beides sind<br />
Aufgaben, die der <strong>KOK</strong> als Kernaufgaben begreift, und in seiner täglichen Arbeit<br />
kontinuierlich bearbeitet und weiterverfolgt.<br />
264 Im Juli fand in New York eine vorbereitende Sitzung (Pre Session) des CEDAW-Ausschusses statt und im Januar 2009 wird die Bundes-<br />
regierung dem Ausschuss während seiner 43. Sitzung ausführlich Rede und Antwort stehen müssen. Zu beiden Sitzungen waren und werden<br />
Vertreterinnen der NGOs anwesend sein. nach der Fertigstellung des Alternativberichtes im Dezember 2008 wird dieser auf den Internetseiten<br />
des <strong>KOK</strong> zu finden sein.<br />
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