FRAUENHANDELN IN DEUTSCHLAND - KOK
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dIe <strong>IN</strong>TerNATIoNALe LoBBYArBeIT deS KoK 141<br />
Katrin Adams<br />
dIE IntERnatIonalE lobbyaRbEIt dEs KoK E.V.<br />
Einleitung<br />
Frauen- bzw. Menschenhandel ist oftmals ein grenzüberschreitendes Phänomen.<br />
Um dafür einzutreten, dass die Menschenrechte der von Frauenhandel Betroffenen<br />
gewährleistet werden, ist die internationale Lobby- und Vernetzungsarbeit für eine<br />
Koordinierungsstelle wie den <strong>KOK</strong> e.V. sehr bedeutsam. Dieses schlägt sich in der<br />
Arbeit der Fachberatungsstellen und der Lobbyarbeit des <strong>KOK</strong> in zwei Aspekten<br />
besonders nieder.<br />
Viele Frauen werden im Ausland sexuell oder in ihrer Arbeitkraft ausgebeutet. 253<br />
Sobald sie sich aus ihrer Zwangsituation lösen und im Idealfall danach von einer spezialisierten<br />
Fachberatungsstelle betreut werden, stellt sich die Frage, wie eine Frau<br />
nach dem Verlassen der Bundesrepublik in ihrem Heimatland weiter betreut werden<br />
kann. 254 Dazu ist die Vernetzung zwischen den deutschen Fachberatungsstellen und<br />
denen in den Herkunftsländern absolut notwendig.<br />
Für eine nationale Koordinierungsstelle wie den <strong>KOK</strong>, der sich unter anderem zum<br />
Ziel gesetzt hat, dafür einzutreten, dass sich die Situation von Betroffenen von Frauenhandel<br />
auch auf internationaler Ebene verbessert, ist es zudem äußerst wichtig,<br />
seine Erfahrungen und die seiner Mitgliedsorganisationen in die Lobby- und Vernetzungsarbeit<br />
auf internationaler Ebene einzubringen.<br />
Im Folgenden soll zur Veranschaulichung dieser beiden Punkte erstens die Vernetzungsarbeit<br />
des <strong>KOK</strong> mit dem La Strada Netzwerk als gutes Beispiel für eine gelungene<br />
Kooperation zwischen Fachberatungsstellen beschrieben werden. In einem<br />
zweiten Teil folgt eine Darstellung, wie eine Vernetzungsstelle wie der <strong>KOK</strong> auf die<br />
Umsetzung von europäischen Vorschriften und der Vorgaben der UN Frauenrechtskonvention<br />
in das nationale Recht der Bundesrepublik Einfluss nehmen kann.<br />
Internationale nGo-Vernetzung: beispiel la strada<br />
Das La Strada-Netzwerk wurde 1995 gegründet und hat seine Geschäftsstelle in<br />
Amsterdam. Es gibt heute neun La Stradas, d.h. Fachberatungsstellen, die unabhängige<br />
Beratung und Betreuung für Betroffene von Frauenhandel anbieten und sich einem<br />
bestimmten Standard verschrieben haben: in Bosnien, Bulgarien, Mazedonien,<br />
Moldawien, den Niederlanden, Polen, Tschechien, Ukraine und Weißrussland 255 . Die<br />
La Strada-Organisationen sind Fachberatungsstellen und Frauenrechtsorganisationen,<br />
die mit Betroffenen des Menschenhandels arbeiten und sich für die Bekämpfung<br />
von Menschenhandel einsetzen.<br />
Für die Fachberatungsstellen in der Bundesrepublik sind die Kontakte zu den La<br />
Stradas für die konkrete Arbeit bedeutsam. Die meisten Frauen, die nach Deutsch-<br />
253 Vgl. zum Beispiel »Lagebericht Frauenhandel«, zu finden unter www.bka.de<br />
254 Dabei wünschen einige Frauen die Rückreise, andere müssen aufgrund der Bestimmungen des Aufenthaltsrechtes die Bundesrepublik<br />
verlassen.<br />
255 Für mehr Informationen siehe die Internetseiten von la Strada International unter: http://www.lastradainternational.org; die Kriterien für eine<br />
Mitgliedschaft des La Strada-Netzwerkes sind unter http://www.lastradainternational.org/documents/Membership_Criteria.pdf zu finden.<br />
land gehandelt werden, stammen aus mittel- und osteuropäischen Ländern und einige<br />
aus den Ländern, in denen eine La Strada-Organisation tätig ist. Viele von den<br />
Betroffenen wünschen eine sofortige Rückkehr in ihr Heimatland, andere erhalten<br />
keine Aufenthaltserlaubnis und müssen aus Deutschland ausreisen. In Zusammenarbeit<br />
mit den La Stradas in den Heimatländern wird gewährleistet, dass die betroffene<br />
Frau sicher und gut in ihr Heimatland zurückkehren kann und auch dort nach ihren<br />
Wünschen und Bedürfnissen weiter betreut wird.<br />
Der <strong>KOK</strong> steht als Dachorganisation in regelmäßigem Kontakt und im Austausch<br />
mit der Geschäftsstelle von La Strada. Auch auf den zweijährigen internationalen<br />
»Platform Meetings« (Vernetzungstreffen), die La Strada organisiert, hat der <strong>KOK</strong> in<br />
der Vergangenheit bereits teilgenommen und die Erfahrungen aus Deutschland in<br />
die dort diskutierten Themen eingebracht. Das letzte dieser Treffen fand im Oktober<br />
2007 in Skopje, Mazedonien, statt. 256 Dort konnten sich die <strong>KOK</strong>- Vertreterinnen mit<br />
ihren Kolleginnen austauschen, die gemeinsame Arbeit abstimmen, Kooperationen<br />
vertiefen und viele Impulse mitnehmen.<br />
Die gute Zusammenarbeit schlug sich auch in dem von La Strada erarbeiteten<br />
und vom <strong>KOK</strong> mitgetragenen Statement »Time for Action« anlässlich des ersten<br />
Tages der Europäischen Union gegen Menschenhandel am 18.10.2007 nieder. 257<br />
Dieses Dokument wurde an diesem Tag bei einer Konferenz in Brüssel als Input von<br />
Nichtregierungsorganisationen vorgestellt und enthält wichtige Anregungen für die<br />
Mitgliedsstaaten und die Europäische Union hinsichtlich der Implementierung bestehender<br />
europäischer Ansätze und deren Weiterführung, wobei im Mittelpunkt die<br />
Verwirklichung der Menschenrechte der von Frauenhandel Betroffenen steht.<br />
lobbyarbeit zur Eu-opferschutzrichtlinie<br />
Innerhalb der Europäischen Union gibt es Anstrengungen, die einzelstaatlichen Bemühungen<br />
zur Bekämpfung des Frauenhandels zu vereinheitlichen. Bedeutsam war<br />
dabei die Verabschiedung der Richtlinie 2004/81/EG über die Erteilung von Aufenthaltstiteln<br />
an Drittstaatsangehörige. 258<br />
Die gebotene Umsetzung dieser Richtlinie in das Recht der Bundesrepublik, insbesondere<br />
in das Zuwanderungsgesetz, wurde von den Mitgliedsorganisationen<br />
des <strong>KOK</strong> zum Anlass genommen, ihre Erfahrungen in Bezug auf Aufenthaltstitel und<br />
Betreuungsstandards zu sammeln und zu analysieren. Darauf aufbauend verfasste<br />
der <strong>KOK</strong> zwei ausführliche Stellungnahmen, die die rechtliche Situation im Hinblick<br />
auf die Praxis analysieren. 259 Diese waren an die politischen Entscheidungsträger<br />
wie das deutsche Parlament, einzelne Abgeordnete, den Innenausschuss und den<br />
Menschenrechtsausschuss des Bundestages sowie die relevanten Ministerien gerichtet<br />
und enthielten eine konkrete Beschreibung der existierenden Defizite sowie<br />
Empfehlungen für eine richtlinienkonforme Umsetzung entsprechend der Bedürfnisse<br />
und dem Schutz der betroffenen Frauen. Die Empfehlungen bezogen sich im We-<br />
256 Das Treffen trug den Titel »Responding to root causes and creating equal opportuntities«. Insgesamt nahmen dort VertreterInnen von 30<br />
NGOs teil, um die Vernetzung und Kooperation zu stärken, Best-Practices auszutauschen sowie den zukünftigen Austausch und die Zusammen-<br />
arbeit zu planen.<br />
257 Siehe unter anderem: http://www.kok-buero.de/data/Medien/331-18OctoberNGOstatement-final1.pdf<br />
258 Der Text der Richtlinie ist zum Beispiel unter http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri= OJ:L:2004:261:0019:0023:DE:PDF<br />
zu finden.<br />
259 Stellungnahmen <strong>KOK</strong> http://www.kok-buero.de/index.php?idcat=26&lang=1<br />
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