FRAUENHANDELN IN DEUTSCHLAND - KOK
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86 PrAXIS<br />
MISSBrAuCH voN Au-PAIr-verHÄLTNISSeN 87<br />
deutschland als maßgeblich anerkannt.« 136 in diesem werden die rahmenbedingungen<br />
für einen au-pair-aufenthalt, wie z.B. arbeitszeit, urlaub, arbeitsumfang<br />
u.ä. geregelt.<br />
das au-pair-Programm<br />
unter einem au-pair-Verhältnis wird ein dem Begriff entsprechendes »auf Gegenseitigkeit«<br />
beruhendes Verhältnis verstanden, bei dem in einer Gastfamilie<br />
die sprache und Kultur eines landes erlernt und erfahren werden kann und im<br />
Gegenzug in dieser Gastfamilie bei der Kinderbetreuung und im haushalt hilfe<br />
geleistet wird.<br />
Rahmenbedingungen<br />
au-pair wird als interkulturelles austausch- und Jugendbildungsprogramm gesehen<br />
und richtet sich nach den Bestimmungen des »europäischen abkommens<br />
über die au-pair-Beschäftigung« vom 24.11.1969. au-pairs sind weder studierende<br />
noch arbeitnehmerinnen. die dauer des aufenthalts beträgt 6 bis 12 Monate,<br />
in ausnahmefällen ist ein Kurzaufenthalt möglich, eine Verlängerung über die 12<br />
Monate hinaus ist jedoch ausgeschlossen. am leichtesten ist ein 10- bis 12-monatiger<br />
aufenthalt ab september, also zu schuljahresbeginn, zu vermitteln.<br />
Pflichten und Aufgaben der/des Au-pair/s<br />
Gute Beherrschung der sprache der Gastfamilie ist besonders für die Kinderbetreuung<br />
sehr hilfreich und wichtig. die aktive, selbstständige Betreuung der Kinder<br />
und ein liebevoller, verantwortungsbewusster umgang mit ihnen gehört zu<br />
den au-pair-Pflichten. darüber hinaus gehört Mithilfe bei der hausarbeit zu den<br />
aufgaben eines au-pairs. hierzu zählen täglich anfallende aufgaben wie z.B. Kochen<br />
von einfachen Gerichten oder Geschirr-spülen, jedoch nicht große Putzarbeiten,<br />
z.B. nach renovierungen u. ä.<br />
die Beschäftigungszeit beträgt 30 stunden pro Woche bei maximal 6 stunden<br />
am tag. Zeiten, in denen anwesenheitspflicht besteht, so beispielsweise auch essenszeiten,<br />
gelten als Beschäftigungszeiten. ein- bis zweimal die Woche Babysitten<br />
ist ein fester Bestandteil des aufgabenspektrums einer/s au-pair/s. das soll jedoch<br />
nicht an freien tagen geschehen.<br />
Rechte der/des Au-pair/s<br />
als au-pair hat man jedoch nicht nur Pflichten, sondern auch bestimmte rechte.<br />
Zu denen zählt die freie unterkunft in einem eigenen, im hause der Familie befindlichen<br />
Zimmer bei freier Mitbenutzung der restlichen Wohnräume und der<br />
sanitären anlagen sowie volle Verpflegung, auch an freien tagen und auch bei abwesenheit<br />
der Gastfamilie.<br />
die höhe des gezahlten taschengeldes liegt bei ca. 260 euro im Monat. darüber<br />
hinaus kommt die Familie für die Versicherungskosten auf. der Besuch einer<br />
sprachschule ist sowohl Pflicht als auch recht der/des au-pair/s und bietet die Möglichkeit,<br />
sprachdiplome und -zertifikate zu erwerben und Kontakte zu knüpfen.<br />
136 Bundesagentur für arbeit » au-pair-info für deutsche Gastfamilien«<br />
die Kosten für die hin und rückfahrt zur sprachschule trägt die Gastfamilie.die<br />
Freizeitregelung erfolgt in absprache mit der Familie, mindestens anderthalb freie<br />
tage (bei einem aufenthalt in deutschland mindestens vier freie abende) in der<br />
Woche; Meistens ein sonntag und genügend Zeit für den Besuch der sprachschule<br />
müssen aber auf jeden Fall gewährleistet sein. urlaub wird in absprache mit der<br />
Familie bei einem aufenthalt von über sechs Monaten gewährt. auf jeden anwesenheitsmonat<br />
entfallen zwei tage urlaub bei Weiterzahlung des taschengeldes.<br />
die Möglichkeit zu kündigen besteht. die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.<br />
trotz der anerkannten regelungen finden au-pair-Vermittlungen jedoch oft in<br />
einer »Grauzone« statt. das Versprechen eines au-pair-aufenthaltes in deutschland<br />
erweist sich leider nicht selten als erfolgreiche und einträchtige lockmethode,<br />
derer sich dubiose agenturen bzw. auch privat Personen bedienen.<br />
aus einer internen untersuchung unter den Mitgliedsorganisationen des <strong>KOK</strong><br />
geht hervor, dass au-pair-Mädchen oft für die Gasteltern wie sklaven arbeiten<br />
müssen. der Kontakt nach außen wird ihnen verwehrt, nicht einmal das ihnen<br />
zustehende taschengeld bekommen sie regelmäßig. nicht selten kommt es sogar<br />
zu sexuellen Übergriffen.<br />
in den meisten Fällen von Missbrauch von au-pairs kommt es leider nie zu einer<br />
anzeige. dabei handelt es sich in vielen dieser Fälle um Menschenhandeldelikte.<br />
denn das einhergehen von ausbeutung der arbeitskraft, Freiheitsberaubung, einbehaltung<br />
von Pässen, ausnutzung der auslandsspezifischen hilflosigkeit der jungen<br />
Mädchen, sexueller Missbrauch erfüllt den tatbestand gemäß § 232 ff stGB.<br />
seit der liberalisierung der arbeitsvermittlung und dem Wegfall von lizenzpflicht<br />
137 für au-pair-agenturen (anfang 2002) verzeichnet man einen regelrechten<br />
Wildwuchs von Vermittlungsagenturen. Manche davon sind lediglich via<br />
internet oder telefonisch erreichbar. das internet als anonymes Vermittlungsforum<br />
birgt dabei in sich besondere Gefahren.<br />
unseriöse Vermittlerinnen oder Privatpersonen können so risikofrei das Geschäft<br />
vorantreiben, ohne je eine Kontrolle fürchten zu müssen.<br />
deshalb ist die Wiedereinführung der lizenzpflicht eine notwendige Maßnahme,<br />
um Missbrauch nicht zuzulassen bzw. optimal einzugrenzen. au-pairs sind<br />
schutzbedürftige junge Menschen, die einem «Betreuungsverhältnis besonderer<br />
art« unterliegen. daher ist es nicht hinnehmbar, dass Jugendliche ohne eine betreuende<br />
Vermittlungsstelle als au-pair nach deutschland kommen können.<br />
au-pair definiert man deswegen als »Beschäftigungsverhältnis besonderer art«,<br />
weil es sich hier vorrangig im weitestem sinne um einen Kultur- und Bildungsaufenthalt<br />
138 zwischen schule und Beruf für Jugendliche aus einem fremden land<br />
handelt. dabei ist der besondere akzent auf die Verfeinerung der sprachkenntnisse<br />
und das Kennenlernen der Kultur eines fremden landes gesetzt. Für die erledigung<br />
von notwendigen aufenthaltsmodalitäten brauchen au-pairs einen ansprechpartner,<br />
eine stelle, die immer erreichbar und in notfällen in der lage ist,<br />
für die au-pairs zu handeln.<br />
es muss daher dafür sorge getragen werden, dass ein au-pair-Verhältnis nicht<br />
als deckmantel genutzt wird, um die Jugendlichen als billige arbeitskräfte zu<br />
137 um als au-pair-agentur zugelassen zu werden, mussten sich agenturen bis 2002 einer strengen Überprüfung vom arbeitsamt<br />
unterziehen.<br />
138 Für deutsche au-pairs erfüllt ein au-pair-aufenthalt im ausland bereits alle Vorraussetzungen eines anerkannten Bildungsjahrs,<br />
deswegen wird auch das gesetzlich zustehende Kindergeld gezahlt.<br />
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