FRAUENHANDELN IN DEUTSCHLAND - KOK
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112 verNeTZuNg, KooPerATIoN uNd ForTBILduNg<br />
verNeTZuNg uNd KooPerATIoN 113<br />
Zum Zeitpunkt der erstellung dieser Broschüre beschäftigte sich die B-l-aG Frauenhandel<br />
auf initiative des <strong>KOK</strong> z.B. mit der Problematik der alimentierung der<br />
Opfer von Menschenhandel, die aus den neuen eu-staaten stammen.<br />
der <strong>KOK</strong> hält die B-l-aG Frauenhandel für ein wichtiges Gremium und begrüßt,<br />
dass die arbeit seit 1997 kontinuierlich fortgesetzt wird. die Federführung<br />
durch das BMFsFJ wirkt sich förderlich auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten<br />
aus. natürlich ist die gemeinsame arbeit in solch einem Gremium nicht immer reibungsfrei,<br />
da sich wegen der verschiedenen interessenslagen der Beteiligten auch<br />
Zielkonflikte ergeben. die erzielung gemeinsamer ergebnisse braucht manchmal<br />
einen langen atem und immer eine klares auftreten der beteiligten nGOs, die<br />
letztlich im sinne der Betroffenen agieren.<br />
1.3. Ergebnisse<br />
die mittlerweile 11-jährige arbeit des Gremiums hat zahlreiche ergebnisse im<br />
sinne eines verbesserten Opferschutzes hervorgebracht, u. a.:<br />
• im hinblick auf den umgang mit Opfern von Menschenhandel wurden<br />
Vorschläge zur ausgestaltung der Verwaltungsvorschriften zum (damaligen)<br />
ausländergesetz erarbeitet165 • mit dem Ziel, eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Polizei<br />
und Fachberatungsstellen zu etablieren, wurde ein entsprechendes Bundes-<br />
Kooperationsmodell entwickelt, das als empfehlung an die länder gegeben<br />
wurde166 • um eine einheitliche aus- und Fortbildung im Bereich Menschenhandel<br />
bei Polizei, Justiz, Behörden und Fachberatungsstellen anzuregen, wurde<br />
ein »arbeitspapier zur standardisierung der aus- und Fortbildung im<br />
Bereich Menschenhandel zum Zweck der sexuellen ausbeutung«<br />
erarbeitet167 • mit dem Ziel, die Beantragung und Bewilligung von leistungen nach dem<br />
Operentschädigungsgesetz (OeG) für Opfer von Menschenhandel zu<br />
erleichtern, wurde eine Broschüre für Behörden, Fachberatungsstellen und<br />
weitere adressaten entwickelt. 168<br />
1.4. Übertragbarkeit auf die Länder<br />
aufgrund des föderalen systems in der Bundesrepublik obliegt die ausführung der<br />
gesetzlichen Vorgaben des Bundes den ländern. um auch länderspezifische Konzepte<br />
gegen Frauenhandel erzielen zu können, sollten in jedem Bundesland Fachkommissionen<br />
nach dem Vorbild der B-l-aG Frauenhandel eingerichtet werden.<br />
165 4-Wochen-Frist zur freiwilligen ausreise (aussetzung der abschiebung durch duldung), sofern anhaltspunkte dafür bestehen,<br />
dass es sich bei der Person um ein Opfer von Menschenhandel handeln könnte, heute aufgrund entsprechender eu-Vorgaben im §<br />
50 abs. 2 a aufenthG festgeschrieben<br />
166 erstfassung 1999, neufassung 2007, ausführliche darstellung unter 2.1.<br />
167 2007, Broschüre zu beziehen beim BMFsFJ, mehr dazu im Kapitel »Fortbildungen im Bereich Frauenhandel«<br />
168 titel: »Geltendmachung von leistungsansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz für Opfer von Menschenhandel zum<br />
Zweck der sexuellen ausbeutung«, zu beziehen beim BMFsFJ<br />
2. Kooperation zwischen Fachberatungsstellen und der Polizei<br />
die Wirksamkeit der verschiedenen Maßnahmen gegen Frauenhandel hängt im<br />
Wesentlichen davon ab, inwieweit es gelingt, die verschiedenen interessen und<br />
handlungsansätze der gesellschaftlichen akteurinnen in ein kooperatives Miteinander<br />
zu bringen. dies soll im Folgenden am Beispiel der Kooperation zwischen<br />
Fachberatungsstellen und der Polizei verdeutlicht werden.<br />
die beruflichen aufträge von Polizei und Fachberatungsstellen sind grundverschieden:<br />
• die Polizei ist als »verlängerter arm« der staatsanwaltschaft (u. a.) für die<br />
ermittlung des deliktes Menschenhandel zuständig. sie folgt dem Ziel, die<br />
täterinnen zu ermitteln und ihnen die straftaten nachzuweisen, um eine<br />
entsprechende anklageerhebung sowie Verurteilung vorbereiten zu können.<br />
im Zentrum der arbeit steht die sammlung aller Fakten, die zur aufklärung der<br />
straftaten erforderlich sind. dazu gehört selbstverständlich die aufgabe,<br />
die Geschädigten als Zeuginnen für die strafverfolgungsbehörden zu gewinnen.<br />
• Fachberatungsstellen beraten und unterstützen die Frauen, die von diesen<br />
straftaten betroffen sind, und zwar unabhängig davon, ob diese mit<br />
den strafverfolgungsbehörden kooperieren oder nicht. die arbeit der<br />
Fachberatungsstellen folgt dem Ziel, die Betroffenen bei der Verarbeitung<br />
des erlebten und bei der durchsetzung ihrer rechte zu unterstützen, sie<br />
zu stabilisieren und gemeinsam mit ihnen neue lebensperspektiven zu<br />
erarbeiten. im Zentrum der arbeit steht die herstellung aller notwendigen<br />
Maßnahmen, die es der Betroffenen ermöglicht, ihre rechte in anspruch<br />
zu nehmen, ihre selbstbestimmung wiederzuerlangen sowie ihre körperliche<br />
und seelische integrität wiederherzustellen.<br />
Beide akteure agieren im rahmen der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen (z.B.<br />
strafrecht, Polizeirecht, aufenthaltsrecht, sozialrecht, entschädigungsrecht etc.).<br />
die schnittmenge zwischen Polizei und Fachberatungsstellen bilden die Betroffenen<br />
selbst. die Polizei braucht im sinne der strafverfolgung ihre zeugenschaftlichen<br />
angaben als Geschädigte. denn gerade im deliktsbereich Menschenhandel<br />
können die straftaten oft nur durch die aussage der Opfer und ihr erscheinen vor<br />
Gericht zur anklage gebracht werden. die Polizei kann es aber aus personellen<br />
und systemimmanenten Gründen nicht leisten, für die Betroffenen zu sorgen, die<br />
meist weder über eine geeignete unterkunft noch über finanzielle Mittel verfügen<br />
und sich zudem oft in gesundheitlich schwierigem Zustand befinden, zum teil<br />
sogar traumatisiert sind. die Fachberatungsstelle kann durch ihr Fachangebot die<br />
psychosoziale Beratung erbringen, unterbringung bereitstellen, aufenthalts- und<br />
sozialrechtliche Fragen klären, für medizinische Versorgung sorgen, Prozessbegleitung<br />
anbieten etc.. die psychosoziale unterstützung der Betroffenen durch<br />
die Fachberatungsstelle fördert ihre stabilisierung, was wiederum ihre rolle als<br />
Zeugin stärken kann, sofern sie sich den strafverfolgungsbehörden als Zeugin zur<br />
Verfügung stellt. dies wirkt sich letztlich positiv auf das strafverfahren aus. die<br />
Fachberatungsstelle kann Betroffene jedoch nur unterstützen, wenn sie mit ihnen<br />
in Kontakt kommt – z. B. bei polizeilichen Maßnahmen, bei denen potenziell Betroffene<br />
erkannt werden, sollte also die Polizei den Kontakt zur Fachberatungs-<br />
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