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FRAUENHANDELN IN DEUTSCHLAND - KOK

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112 verNeTZuNg, KooPerATIoN uNd ForTBILduNg<br />

verNeTZuNg uNd KooPerATIoN 113<br />

Zum Zeitpunkt der erstellung dieser Broschüre beschäftigte sich die B-l-aG Frauenhandel<br />

auf initiative des <strong>KOK</strong> z.B. mit der Problematik der alimentierung der<br />

Opfer von Menschenhandel, die aus den neuen eu-staaten stammen.<br />

der <strong>KOK</strong> hält die B-l-aG Frauenhandel für ein wichtiges Gremium und begrüßt,<br />

dass die arbeit seit 1997 kontinuierlich fortgesetzt wird. die Federführung<br />

durch das BMFsFJ wirkt sich förderlich auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten<br />

aus. natürlich ist die gemeinsame arbeit in solch einem Gremium nicht immer reibungsfrei,<br />

da sich wegen der verschiedenen interessenslagen der Beteiligten auch<br />

Zielkonflikte ergeben. die erzielung gemeinsamer ergebnisse braucht manchmal<br />

einen langen atem und immer eine klares auftreten der beteiligten nGOs, die<br />

letztlich im sinne der Betroffenen agieren.<br />

1.3. Ergebnisse<br />

die mittlerweile 11-jährige arbeit des Gremiums hat zahlreiche ergebnisse im<br />

sinne eines verbesserten Opferschutzes hervorgebracht, u. a.:<br />

• im hinblick auf den umgang mit Opfern von Menschenhandel wurden<br />

Vorschläge zur ausgestaltung der Verwaltungsvorschriften zum (damaligen)<br />

ausländergesetz erarbeitet165 • mit dem Ziel, eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Polizei<br />

und Fachberatungsstellen zu etablieren, wurde ein entsprechendes Bundes-<br />

Kooperationsmodell entwickelt, das als empfehlung an die länder gegeben<br />

wurde166 • um eine einheitliche aus- und Fortbildung im Bereich Menschenhandel<br />

bei Polizei, Justiz, Behörden und Fachberatungsstellen anzuregen, wurde<br />

ein »arbeitspapier zur standardisierung der aus- und Fortbildung im<br />

Bereich Menschenhandel zum Zweck der sexuellen ausbeutung«<br />

erarbeitet167 • mit dem Ziel, die Beantragung und Bewilligung von leistungen nach dem<br />

Operentschädigungsgesetz (OeG) für Opfer von Menschenhandel zu<br />

erleichtern, wurde eine Broschüre für Behörden, Fachberatungsstellen und<br />

weitere adressaten entwickelt. 168<br />

1.4. Übertragbarkeit auf die Länder<br />

aufgrund des föderalen systems in der Bundesrepublik obliegt die ausführung der<br />

gesetzlichen Vorgaben des Bundes den ländern. um auch länderspezifische Konzepte<br />

gegen Frauenhandel erzielen zu können, sollten in jedem Bundesland Fachkommissionen<br />

nach dem Vorbild der B-l-aG Frauenhandel eingerichtet werden.<br />

165 4-Wochen-Frist zur freiwilligen ausreise (aussetzung der abschiebung durch duldung), sofern anhaltspunkte dafür bestehen,<br />

dass es sich bei der Person um ein Opfer von Menschenhandel handeln könnte, heute aufgrund entsprechender eu-Vorgaben im §<br />

50 abs. 2 a aufenthG festgeschrieben<br />

166 erstfassung 1999, neufassung 2007, ausführliche darstellung unter 2.1.<br />

167 2007, Broschüre zu beziehen beim BMFsFJ, mehr dazu im Kapitel »Fortbildungen im Bereich Frauenhandel«<br />

168 titel: »Geltendmachung von leistungsansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz für Opfer von Menschenhandel zum<br />

Zweck der sexuellen ausbeutung«, zu beziehen beim BMFsFJ<br />

2. Kooperation zwischen Fachberatungsstellen und der Polizei<br />

die Wirksamkeit der verschiedenen Maßnahmen gegen Frauenhandel hängt im<br />

Wesentlichen davon ab, inwieweit es gelingt, die verschiedenen interessen und<br />

handlungsansätze der gesellschaftlichen akteurinnen in ein kooperatives Miteinander<br />

zu bringen. dies soll im Folgenden am Beispiel der Kooperation zwischen<br />

Fachberatungsstellen und der Polizei verdeutlicht werden.<br />

die beruflichen aufträge von Polizei und Fachberatungsstellen sind grundverschieden:<br />

• die Polizei ist als »verlängerter arm« der staatsanwaltschaft (u. a.) für die<br />

ermittlung des deliktes Menschenhandel zuständig. sie folgt dem Ziel, die<br />

täterinnen zu ermitteln und ihnen die straftaten nachzuweisen, um eine<br />

entsprechende anklageerhebung sowie Verurteilung vorbereiten zu können.<br />

im Zentrum der arbeit steht die sammlung aller Fakten, die zur aufklärung der<br />

straftaten erforderlich sind. dazu gehört selbstverständlich die aufgabe,<br />

die Geschädigten als Zeuginnen für die strafverfolgungsbehörden zu gewinnen.<br />

• Fachberatungsstellen beraten und unterstützen die Frauen, die von diesen<br />

straftaten betroffen sind, und zwar unabhängig davon, ob diese mit<br />

den strafverfolgungsbehörden kooperieren oder nicht. die arbeit der<br />

Fachberatungsstellen folgt dem Ziel, die Betroffenen bei der Verarbeitung<br />

des erlebten und bei der durchsetzung ihrer rechte zu unterstützen, sie<br />

zu stabilisieren und gemeinsam mit ihnen neue lebensperspektiven zu<br />

erarbeiten. im Zentrum der arbeit steht die herstellung aller notwendigen<br />

Maßnahmen, die es der Betroffenen ermöglicht, ihre rechte in anspruch<br />

zu nehmen, ihre selbstbestimmung wiederzuerlangen sowie ihre körperliche<br />

und seelische integrität wiederherzustellen.<br />

Beide akteure agieren im rahmen der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen (z.B.<br />

strafrecht, Polizeirecht, aufenthaltsrecht, sozialrecht, entschädigungsrecht etc.).<br />

die schnittmenge zwischen Polizei und Fachberatungsstellen bilden die Betroffenen<br />

selbst. die Polizei braucht im sinne der strafverfolgung ihre zeugenschaftlichen<br />

angaben als Geschädigte. denn gerade im deliktsbereich Menschenhandel<br />

können die straftaten oft nur durch die aussage der Opfer und ihr erscheinen vor<br />

Gericht zur anklage gebracht werden. die Polizei kann es aber aus personellen<br />

und systemimmanenten Gründen nicht leisten, für die Betroffenen zu sorgen, die<br />

meist weder über eine geeignete unterkunft noch über finanzielle Mittel verfügen<br />

und sich zudem oft in gesundheitlich schwierigem Zustand befinden, zum teil<br />

sogar traumatisiert sind. die Fachberatungsstelle kann durch ihr Fachangebot die<br />

psychosoziale Beratung erbringen, unterbringung bereitstellen, aufenthalts- und<br />

sozialrechtliche Fragen klären, für medizinische Versorgung sorgen, Prozessbegleitung<br />

anbieten etc.. die psychosoziale unterstützung der Betroffenen durch<br />

die Fachberatungsstelle fördert ihre stabilisierung, was wiederum ihre rolle als<br />

Zeugin stärken kann, sofern sie sich den strafverfolgungsbehörden als Zeugin zur<br />

Verfügung stellt. dies wirkt sich letztlich positiv auf das strafverfahren aus. die<br />

Fachberatungsstelle kann Betroffene jedoch nur unterstützen, wenn sie mit ihnen<br />

in Kontakt kommt – z. B. bei polizeilichen Maßnahmen, bei denen potenziell Betroffene<br />

erkannt werden, sollte also die Polizei den Kontakt zur Fachberatungs-<br />

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