FRAUENHANDELN IN DEUTSCHLAND - KOK
FRAUENHANDELN IN DEUTSCHLAND - KOK
FRAUENHANDELN IN DEUTSCHLAND - KOK
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
48 reCHTSLAge<br />
reCHTLICHe gruNdLAgeN deS PHÄNoMeNS FrAueNHANdeL 49<br />
ginnen und -zeugen ab. Während der mitunter monatelang bis Jahre dauernden<br />
Verfahren wird nicht selten aus dem umfeld des täterkreises versucht, durch Bedrohung<br />
einfluss auf das aussageverhalten der Betroffenen zu nehmen. Kommt es<br />
aufgrund der aussage zu einer Verurteilung, ist mit racheakten zu rechnen. Verschiedene<br />
Opfer- bzw. Zeugenschutzmaßnahmen wurden zwar in den vergangenen<br />
Jahren gesetzlich geschaffen bzw. erweitert. in der Praxis werden aber nicht immer<br />
die Maßnahmen eingeleitet bzw. beantragt, die zum schutz der Betroffenen oder<br />
zur Verbesserung ihrer persönlichen situation geboten wären. deshalb ist vom ersten<br />
Kontakt an und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Wünsche der<br />
potentiell Betroffenen von Menschenhandel eine gute Kooperation der beteiligten<br />
stellen (u.a. strafverfolgungsbehörde, Ämter, Fachberatungseinrichtung, anwaltlicher<br />
Opferbeistand) notwendig.<br />
literatur<br />
_ bundeskriminalamt (hrsg.) : Bundeslagebild Menschenhandel 2007,<br />
pdf-download www.bka.de<br />
_ bundesministerium für familie, senioren, frauen und jugend (hrsg.) : Bericht der<br />
Bundesregierung zu den auswirkungen des Gesetzes zur regelung der rechtsverhältnisse der<br />
Prostituierten (Prostitutionsgesetz ProstG).<br />
_ bundesministerium für familie, senioren, frauen und jugend (hrsg.) :<br />
Bund-länder-arbeitsgruppe Frauenhandel, Broschüre zur Geltendmachung von<br />
leistungsansprüchen nach dem Gesetz über die entschädigung für Opfer von Gewalttaten<br />
(Opferentschädigungsgesetz) für Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen<br />
ausbeutung, Materialien zur Gleichstellungspolitik nr. 107/2007<br />
_ deutscher bundestag drucksache 15/3045 vom 4.5.2004 : entwurf eines ...<br />
strafrechtsänderungsgesetzes – §§ 180b, 181 stGB (... strÄndG)<br />
_ deutscher bundestag drucksache 15/4048 vom 27.10.2004 : Beschluss-empfehlung und<br />
Bericht des rechtsausschusses zu dem Gesetzesentwurf drucksache 15/3045<br />
_ fischer, thomas:<br />
strafgesetzbuch und nebengesetze, 55. auflage, München 2008<br />
_ meyer-gossner, lutz:<br />
strafprozessordnung, 50. auflage, München 2007<br />
_ rahmenbeschluss des rates der europäischen union vom 19. Juli 2002 zur Bekämpfung des<br />
Menschenhandels, aBl. l 203 vom 1. august 2002, s.1<br />
_ schweikert, birgit / baer, susanne : das neue Gewaltschutzgesetz, 2002.<br />
_ siebenunddreissigstes strafrechtsänderungsgesetz –<br />
§§ 180b, 181 stGB – (37. strÄndG) vom 11. Februar 2005 (BGBl. i v. 18.02.2005, s. 239-241)<br />
_ vereinte nationen generalversammlung a/55/383 :<br />
Bericht des ad-hoc-ausschusses für die ausarbeitung eines Übereinkommens der Vereinten<br />
nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, Protokoll gegen<br />
Menschenhandel (anhang ii)<br />
Andrea Würdinger<br />
REcHtlIcHE GRundlaGEn dEs PHänoMEns FRauEn-<br />
HandEl ZuM ZwEcK dER aRbEItsausbEutunG<br />
nach dem 37. strÄndG 61 hat der Gesetzgeber zum dritten Male innerhalb von 31<br />
Jahren strafrechtvorschriften über den Menschenhandel erlassen. der Menschenhandel<br />
wurde aufgrund völkerrechtlicher Grundlagen auf die ausbeutung der<br />
arbeitskraft erweitert und die bisherigen Vorschriften erheblich umgestaltet. die<br />
Vorschriften über den Menschenhandel im deutschen rechtssystem orientierten<br />
sich an einem althergebrachten, inzwischen überholten Verständnis des Menschenhandels,<br />
und das sich lediglich auf Zuführung von Frauen in die Prostitution<br />
beschränkte. Mit § 233 stGB 62 wird der strafrechtliche Menschenhandelbegriff<br />
nunmehr auch auf die ausbeutung der arbeitskraft an sich erweitert. Für den<br />
handel mit der Ware »Mensch« kann es materiell keinen unterschied machen, welcher<br />
Verwendung, d.h. ob Prostitution oder arbeit, die Betroffenen anschließend<br />
zugeführt werden sollen. der Menschenwürdeaspekt ist hier in gleicher Weise berührt,<br />
da die Betroffene zur Ware herabgestuft wird. anders als die Überschrift<br />
»Menschenhandel« vermuten lässt, steht im Mittelpunkt der strafbarkeit nicht nur<br />
der »händler« sondern auch der »abnehmer«, der die Betroffene ihrer ausbeuterischen<br />
Bestimmung zuführt. der Kauf, tausch oder die sonstige Weitergabe der<br />
Kontrolle über einen Menschen wird nach wie vor nur am rande erfasst. die neuen<br />
Vorschriften des stGB befassen sich vielmehr weiterhin, wenn auch erweitert,<br />
nur mit den symptomen: der sexuellen ausbeutung und jetzt neu der ausbeutung<br />
der arbeitskraft. Bei der ausbeutung der arbeitskraft ist zunächst an die Fälle zu<br />
denken, in denen Menschen aus ärmeren ländern nach deutschland gelockt oder<br />
sogar verschleppt werden, um hier unter unmenschlichen Bedingungen, ohne<br />
nennenswerte entlohnung und in steter persönlicher und wirtschaftlicher abhängigkeit<br />
oder sogar unter psychischem Zwang z.B. als haushilfen, Bauarbeiter oder<br />
saisonarbeiter zu arbeiten. 63<br />
I. Völkerrechtliche Vorgaben<br />
anlass für die jetzige reform war die unterzeichnung des Zusatzprotokolls zur<br />
Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des<br />
Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten nationen gegen<br />
die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 15. november 2000 64 sowie<br />
der rahmenbeschluss des rates der europäischen union vom 19. Juli 2002<br />
zur Bekämpfung des Menschenhandels 65 . letztlich ausschlaggebend im Gesetzgebungsprozess<br />
war der umstand, dass die bisherigen deutschen Vorschriften nicht<br />
den Vorgaben des eu-rahmenbeschlusses hinsichtlich der erforderlichen Mindeststrafhöhe<br />
genügten. 66<br />
61 Bundesgesetzblatt i 239; iii 450 – 2; Bt-drucksache 15/3045<br />
62 Gesetzestext im serviceteil<br />
63 eydner in nstZ 2006,s.10ff<br />
64 Bt-drucksache 15/5150, anlage 1<br />
65 amtsblatt eG 2002 nr. l 203, seite 1<br />
66 Vgl.hierzu auch Koopmann-aleksin in dieser Broschüre<br />
3