FRAUENHANDELN IN DEUTSCHLAND - KOK
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130 <strong>IN</strong>TerNATIoNALeS<br />
ÜBerBLICK ÜBer <strong>IN</strong>TerNATIoNALeS reCHT 131<br />
6 <strong>IN</strong>TerNATIoNALeS<br />
Kapitel<br />
EInlEItunG<br />
die thematik Frauenhandel/Menschenhandel wird auch im internationalen Bereich<br />
viel diskutiert. da es sich bei Frauenhandel häufig um ein grenzüberschreitendes<br />
delikt handelt, ist gerade die schaffung von Maßnahmen auf internationaler<br />
ebene sowie die internationale Vernetzung von nichtregierungsorganisationen<br />
von großer Bedeutung. dieses Kapitel beschäftigt sich daher mit den internationalen<br />
Maßnahmen und rechtsinstrumenten zur Bekämpfung des Menschenhandels.<br />
hierbei werden die relevanten Übereinkommen auf eu-ebene und auf un-ebene<br />
vorgestellt. anhand von ausgesuchten Beispielen wird im zweiten teil in einem<br />
Überblick die internationale lobbyarbeit und Vernetzung des <strong>KOK</strong> dargestellt.<br />
im dritten teil werden diese instrumente dann einer kritischen analyse unterzogen,<br />
die ihre defizite und daraus folgend den handlungsbedarf aufzeigt.<br />
Kirsten Koopmann-Aleksin<br />
ÜbERblIcK ÜbER IntERnatIonalEs REcHt und<br />
IntERnatIonalE InstRuMEntE ZuR bEKäMPFunG dEs<br />
MEnscHEnHandEls<br />
a. Einführung<br />
Menschenhandel stellt eine Verletzung der Menschenrechte der hiervon betroffenen<br />
Personen und einen Ver stoß gegen ihre Würde und unversehrtheit dar. 190<br />
Zugleich ist er ein lukratives Geschäft für die global agierenden täter. 191 Basierend<br />
auf der erkenntnis, dass eine effektive Bekämpfung auf nationaler ebene allein<br />
nicht gelingen kann, sind auf internationaler ebene in den letzten hundert Jahren<br />
verschiedene Maßnahmen ergriffen worden. der folgende Beitrag bietet einen<br />
kompakten Überblick über die wichtigsten rechtsinstrumente, die unter der Federführung<br />
der Vereinten nationen, der europäischen union und des europarats<br />
entstanden sind. 192<br />
b. Maßnahmen im Rahmen der Vereinten nationen<br />
I. Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der<br />
Prostitution anderer<br />
nachdem anfang des 20. Jahrhunderts internationale abkommen 193 zur Bekämpfung<br />
des weltweiten Frauen- und Kinderhandels geschlossen worden waren, nahm<br />
sich die internationale staatengemeinschaft kurz nach Gründung der Vereinten<br />
nationen des Menschenhandels an. ende 1949 beschloss die Generalversammlung<br />
eine Resolution zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung<br />
der Prostitution anderer 194 , die im darauffolgenden Jahr als Konvention 195 zur unterzeichnung<br />
aufgelegt wurde. die Konvention enthält keine abstrakte, rechtsverbindliche<br />
definition des Begriffs Menschenhandel und befasst sich lediglich<br />
mit dem Menschenhandel in die Prostitution. Bis heute sind ihr 80 staaten bei-<br />
190 Vgl. den text der Präambel des Übereinkommens des europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels vom 16. Mai 2005,<br />
cets n° 197, nichtamtliche Übersetzung abrufbar unter: http://conventions.coe.int/treaty/Ger/treaties/html/197.htm (zuletzt<br />
besucht am 21.03.2008).<br />
191 die ilO beziffert die jährlich durch Menschenhandel erzielten Profite mit 32 Milliarden dollar (http://www.ilo.org/public/<br />
german/region/eurpro/bonn/aktuelles_globalreport.htm [zuletzt besucht am 21.03.2008]).<br />
192 Für eine ausführliche darstellung und analyse der Bedeutung der einzelnen Maßnahmen für die praktische arbeit der<br />
Fachberatungsstellen siehe Kirsten Koopmann-aleksin, internationale und europäische rechtsinstrumente zur Bekämpfung des<br />
Menschenhandels, <strong>KOK</strong> e.V. (hrsg.), Berlin 2007 abrufbar auf: http://www.kok-buero.de (zuletzt besucht am 21.03.2008).<br />
193 abkommen über Verwaltungsmaßregeln zur Gewährleistung wirksamen schutzes gegen den Mädchenhandel vom 18. Mai<br />
1904 (rGBl. 1905, 695 ff.); internationales Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910 (rGBl. 1913,<br />
31 ff.); internationale Übereinkunft zur unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels vom 30. september 1921 (rGBl. 1924 ii s.<br />
180 ff.); internationales abkommen über die unterdrückung des handels mit volljährigen Frauen vom 11. Oktober 1933 (lnts no<br />
3476, Bd. 150, 431ff.).<br />
194 resolution 317 iV vom 2.12.1949, un dok. a/1251 (28.11.1950).<br />
195 Konvention zur unterbindung des Menschenhandels und der ausnutzung der Prostitution anderer vom 21.3.1950, abgedruckt<br />
in deutscher Übersetzung in Bundeszentrale für politische Bildung (hrsg.), Menschenrechte – dokumente und deklarationen, 3.<br />
aufl., Bonn 1999, s. 169 ff.; in der Originalfassung abrufbar auf: http://untreaty.un.org/english/treatyevent2003/texts/treaty8e.<br />
pdf (zuletzt besucht am 01.03.2008).<br />
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