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Vertrauen als Bestandteil der Sicherheit im elektronischen ...

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Kapitel:4 Theorien zum Thema <strong>Vertrauen</strong><br />

4.4. Christoph Engel – Recht und <strong>Vertrauen</strong><br />

Eine relativ junge Betrachtung zum Thema <strong>Vertrauen</strong> stammt von Christoph Engel von <strong>der</strong><br />

Max-Planck-Projektgruppe ‚Recht <strong>der</strong> Gemeinschaftsgüter‘ 34 . Engel untersucht vor allem<br />

die Zusammenhänge von Recht und <strong>Vertrauen</strong>. Er geht aber ansatzweise auch weit über<br />

die Betrachtungen von <strong>Vertrauen</strong> und juristischem Recht hinaus und betrachtet ebenfalls<br />

die Normen zwischenmenschlicher Beziehungen und Effekte sozialen Handelns, um sich<br />

dem Phänomen <strong>Vertrauen</strong> zu nähern. Er sieht den Nachteil des <strong>Vertrauen</strong>s für den<br />

<strong>Vertrauen</strong>sgeber, wenn <strong>der</strong> <strong>Vertrauen</strong>snehmer rein rational handelt:<br />

„Die einfache <strong>Vertrauen</strong>sbeziehung ist asymmetrisch: Der <strong>Vertrauen</strong>sgeber riskiert<br />

etwas, <strong>der</strong> <strong>Vertrauen</strong>snehmer nicht. Wenn die Parteien auf keine an<strong>der</strong>er Weise<br />

miteinan<strong>der</strong> verbunden sind, ist <strong>im</strong> Rationalmodell nicht zu erklären, warum <strong>der</strong><br />

<strong>Vertrauen</strong>snehmer auf die Chance verzichten soll, sich nach Vertragsabschluß zu<br />

Lasten des <strong>Vertrauen</strong>sgebers einen Vorteil zu verschaffen.“ (S.9)<br />

Diesem Problem stellt er diverse Lösungsmöglichkeiten gegenüber, die zum Teil in <strong>der</strong><br />

Natur <strong>der</strong> Sache liegen können:<br />

„Auch wer nur ganz streng seinen eigenen Nutzen max<strong>im</strong>iert, kann sich vielmehr für<br />

<strong>Vertrauen</strong> und gegen Sicherungen entscheiden. Denn berechtigtes <strong>Vertrauen</strong> ist ex<br />

post billiger.“(S.7)<br />

Ebenso logisch ist die <strong>Vertrauen</strong>srechtfertigung, wenn die <strong>Vertrauen</strong>sbeziehung<br />

symmetrisch vorgenommen wird. Der <strong>Vertrauen</strong>snehmer ist zugleich <strong>Vertrauen</strong>sgeber für<br />

seinen <strong>Vertrauen</strong>sgeber und umgekehrt. Hier spricht Engel dann von einem<br />

„Gleichgewicht des Schreckens“. (S.9)<br />

An<strong>der</strong>e Gründe liegen definitiv außerhalb <strong>der</strong> reinen Handlung, die unter <strong>Vertrauen</strong><br />

erfolgt. Ein externer Grund, <strong>der</strong> das <strong>Vertrauen</strong> absichert, ist das geltende Recht.<br />

Grundsätzlich gilt für Engel <strong>der</strong> Satz: „Den Menschen ist es nicht gleichgültig, ob sie<br />

rechtmäßig handeln o<strong>der</strong> rechtswidrig.“ (S.5). Das bedeutet aber noch nicht, dass diesem<br />

geltenden Recht überall auf <strong>der</strong> Erde nachgelebt wird. Engel verweist hier z.B. auf die<br />

Mafia, <strong>der</strong>en Regeln und Verhalten dem staatlichen Recht entgegenstehen 35 (z.B. S.58).<br />

Interessanterweise sieht Engel auch eine Verbindung zwischen Recht und <strong>Vertrauen</strong>, in<br />

dem das <strong>Vertrauen</strong> nicht nur durch das Recht abgesichert wird, son<strong>der</strong>n das Recht nicht<br />

ohne <strong>Vertrauen</strong> auf Dauer existieren kann 36 .<br />

34 Christoph Engel<br />

<strong>Vertrauen</strong>: ein Versuch<br />

Gemeinschaftsgüter: Recht, Politik und Ökonomie<br />

Preprints aus <strong>der</strong> Max-Planck-Projektgruppe "Recht <strong>der</strong> Gemeinschaftsgüter"; Bonn. 1999/12<br />

Max-Planck-Projektgruppe Recht <strong>der</strong> Gemeinschaftsgüter, Poppelsdorfer Allee 45, 53115 Bonn;<br />

35 Verwiesen sei hier auch auf die Situation, die sich in Russland nach dem Zerfall <strong>der</strong> Sowjetunion<br />

herausbildete, in <strong>der</strong> Korruption und wi<strong>der</strong>sprüchliche gesetzliche Regelungen den Nutzen des<br />

geschriebenen Rechts min<strong>im</strong>ierten. (Anmerkung des Verfassers)<br />

36 Inwieweit Recht <strong>Vertrauen</strong> bei Engel absichert und absichern sollte, wird weiter unten noch erläutert<br />

werden.<br />

<strong>Vertrauen</strong> <strong>als</strong> <strong>Bestandteil</strong> <strong>der</strong> <strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>elektronischen</strong> Geschäftsverkehr 43

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