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Vertrauen als Bestandteil der Sicherheit im elektronischen ...

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Kapitel:7 Auswertung<br />

wird in Kauf genommen, weil die Ausschaltung dieses Risikos nur sehr schwierig o<strong>der</strong><br />

gar nicht für einen Menschen möglich ist. Verzichtet man auf diesen Aufwand, benötigt<br />

man keine Zeit für Kontrollen und Absicherungen, die man oft auch gar nicht hat.<br />

Informationen über den <strong>Vertrauen</strong>snehmer und den Gegenstand des <strong>Vertrauen</strong>s werden<br />

von Coleman, Luhmann, Engel und Oswald geradezu einhellig <strong>als</strong> Absicherung für das<br />

<strong>Vertrauen</strong> genannt. Deutsch macht dazu keine Aussage – er beschäftigt sich in seinen<br />

Überlegungen zum <strong>Vertrauen</strong> generell nicht mit <strong>der</strong> <strong>Vertrauen</strong>sabsicherung. Die an<strong>der</strong>en<br />

vier stellen die soziale Gemeinschaft, in <strong>der</strong> <strong>Vertrauen</strong>sgeber, <strong>Vertrauen</strong>snehmer und eine<br />

unbest<strong>im</strong>mte Anzahl Dritter lebt, <strong>als</strong> eine wesentliche Grundlage für die<br />

<strong>Vertrauen</strong>svergabe dar. In diesen Gemeinschaften existieren Normen. Luhmann, Coleman<br />

und Engel stellen die Durchsetzung <strong>der</strong> Normen durch Sanktionen <strong>der</strong> Gemeinschaft <strong>als</strong><br />

wirksames Mittel zur <strong>Vertrauen</strong>sabsicherung dar. Niemand bestreitet das Risiko bei einer<br />

<strong>Vertrauen</strong>sgewähr vom <strong>Vertrauen</strong>snehmer enttäuscht zu werden, womit das <strong>Vertrauen</strong> sich<br />

<strong>als</strong> ungerechtfertigt erwiesen hat. Verhielt sich <strong>der</strong> <strong>Vertrauen</strong>sgeber bei <strong>der</strong><br />

<strong>Vertrauen</strong>svergabe so, dass innerhalb <strong>der</strong> Gemeinschaft von keiner leichtfertigen son<strong>der</strong>n<br />

von einer akzeptierten <strong>Vertrauen</strong>svergabe gesprochen werden kann, stellt sich die<br />

Gemeinschaft gegen den <strong>Vertrauen</strong>sbruch. Der <strong>Vertrauen</strong>sbrecher wird von <strong>der</strong><br />

Gemeinschaft mit Sanktionen belegt. Unter Umständen setzt die Gemeinschaft sogar die<br />

Erfüllung <strong>der</strong> Sache durch, die mit <strong>der</strong> <strong>Vertrauen</strong>sgewähr angestrebt wurde. Hier sei nur<br />

die Vertragsdurchsetzung durch das Recht <strong>als</strong> Beispiel erwähnt.<br />

Sowohl Coleman, <strong>als</strong> auch Luhmann und Engel, die in unterschiedlichen Rechtskulturen<br />

aufgewachsen sind (common law und römisches Recht 62 ) nennen die sozialen Normen und<br />

das <strong>Vertrauen</strong> <strong>als</strong> Ursprung des Rechts. Sieht man einen Staat <strong>als</strong> die Sozialgemeinschaft<br />

<strong>der</strong> Menschen, die in ihm leben, so stellt das Recht einen wesentlichen Teil <strong>der</strong> Normen<br />

dieser Sozialgemeinschaft dar (Anmerkung des Verfassers). Luhmann und Engel<br />

verweisen explizit darauf, dass auch das Recht <strong>Vertrauen</strong> benötigt, um seinerseits<br />

<strong>Vertrauen</strong> absichern zu können.<br />

Dass Menschen grundsätzlich zu <strong>Vertrauen</strong> bereit sind, wird von Oswald und Deutsch<br />

explizit genannt. Für Oswald hat sich das <strong>Vertrauen</strong> <strong>als</strong> eine „evolutionär stabile<br />

Strategie“ erwiesen [Oswald 1994, S.121, s.a. Abschnitt 4.5]. Deutsch erklärt, „daß man<br />

den meisten Menschen vertrauen kann“ und <strong>Vertrauen</strong> auch für den <strong>Vertrauen</strong>sgeber<br />

emotional angenehmer ist, <strong>als</strong> Misstrauen [Deutsch 1976, S.157, s.a. Abschnitt 4.3].<br />

Luhmann verweist darauf, dass <strong>Vertrauen</strong> die Bereitschaft ist, nicht gewünschte und<br />

zugleich nicht kontrollierbare Entwicklungsmöglichkeiten zu ignorieren. Nur so sind viele<br />

Handlungen überhaupt möglich. Engel sieht <strong>im</strong> <strong>Vertrauen</strong> einen wesentlichen <strong>Bestandteil</strong><br />

<strong>der</strong> Marktwirtschaft, da ohne <strong>Vertrauen</strong> nur Handlungen Zug um Zug möglich wären, was<br />

nicht ein Max<strong>im</strong>um an Wohlstand schaffen kann.<br />

62 Mit „common law“ wird das Rechtssystem Englands und <strong>der</strong> USA, sowie weiterer Staaten bezeichnet.<br />

Es ist stark durch Einzelfallentscheidungen geprägt, die <strong>als</strong> Präzedenzfälle dienen. Fast alle<br />

kontinental-europäischen Rechtssysteme werden dem „römischen Recht“ zugerechnet, in dem<br />

festgelegte und nie<strong>der</strong>geschriebene Gesetze die Grundlage <strong>der</strong> Rechtssprechung bilden und<br />

Präzedenzfälle nur eine untergeordnete Rolle spielen.<br />

<strong>Vertrauen</strong> <strong>als</strong> <strong>Bestandteil</strong> <strong>der</strong> <strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>elektronischen</strong> Geschäftsverkehr 76

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