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Vertrauen als Bestandteil der Sicherheit im elektronischen ...

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Kapitel:6 Der Vertrag mit qualifizierter elektronischer Signatur<br />

Signatur ist ohne die Zertifizierungsdiensteanbieter unmöglich. Der Nutzer kommt ohne<br />

<strong>Vertrauen</strong> in seinen Zertifizierungsdiensteanbieter nicht aus. Das Gesetz stellt klare<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die Zertifizierungsdiensteanbieter und bietet ihnen die Möglichkeit<br />

nach einer Akkreditierung, die die Erfüllung <strong>der</strong> hohen Anfor<strong>der</strong>ungen des Gesetzes<br />

voraussetzt, ein Gütezeichen <strong>der</strong> zuständigen Behörde zu führen [SigG 2001, s.a.<br />

Abschnitt 2.2]. Außerdem hat <strong>der</strong> Gesetzgeber mit dem Signaturgesetz den Betrieb eines<br />

Zertifizierungsdienstes genehmigungsfrei belassen und damit den Wettbewerb zwischen<br />

Zertifizierungsdiensteanbietern ermöglicht [SigG 2001, § 4]. Diese Wahlfreiheit, welchen<br />

Zertifizierungsdiensteanbieter man nutzt, kommt dem <strong>Vertrauen</strong> in die qualifizierte<br />

elektronische Signatur entgegen. Der Wettbewerb ist eine systeminterne Kontrolle<br />

zugunsten <strong>der</strong> <strong>Sicherheit</strong>, wie Luhmann sie für unabdingbar für das <strong>Vertrauen</strong> in Systeme<br />

hält [Luhmann 1973, s.a. Abschnitt 4.2]. Unsichere Anbieter können zugunsten <strong>der</strong><br />

Konkurrenz gemieden und so vom Markt gedrängt werden. Der nicht ausgeübte Zwang<br />

zugunsten eines best<strong>im</strong>mten Zertifizierungsdiensteanbieters för<strong>der</strong>t nach Oswald [Oswald<br />

1994, s.a. Abschnitt 4.5] auch die Bildung von <strong>Vertrauen</strong>.<br />

Der Staat n<strong>im</strong>mt mehrere Funktionen <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> <strong>elektronischen</strong> Signatur wahr. Als<br />

Urheber des Signaturgesetzes wurde er schon genannt. Der Staat wacht aber auch über<br />

die Einhaltung <strong>der</strong> Gesetze – nötigenfalls soll er sie durchsetzen. Auch zur <strong>Sicherheit</strong> in<br />

einem Staat trägt <strong>der</strong> Staat selbst wesentlich bei. Erfüllt <strong>der</strong> Staat seine Aufgaben zum<br />

allgemeinen Vorteil, wird er akzeptiert und kann <strong>Vertrauen</strong> aufbauen. Dieses <strong>Vertrauen</strong> ist<br />

eine wertvolle Grundlage für die alltägliche <strong>Vertrauen</strong>sgewähr, wie in Kapitel 5 gezeigt<br />

wurde. Auch in Bezug auf die <strong>elektronischen</strong> Signaturen hat es sich <strong>der</strong> Staat zur Aufgabe<br />

gemacht ein <strong>Vertrauen</strong> in die <strong>elektronischen</strong> Signaturen rechtlich abzusichern. Er hofft<br />

dabei darauf, dass eine breite Akzeptanz und Nutzung <strong>der</strong> <strong>elektronischen</strong> Signaturen den<br />

<strong>elektronischen</strong> Geschäftsverkehr för<strong>der</strong>t, <strong>der</strong> seinerseits zum Wohlstand <strong>der</strong> Bevölkerung,<br />

<strong>der</strong> Wirtschaft und des Staates beiträgt. Das entspricht Engels These, dass<br />

vertrauensvolle Gesellschaften mehr Wohlstand generieren können [Engel 1999, s.a.<br />

Seite 45]. Der Staat hat dabei mehrere Ansätze miteinan<strong>der</strong> kombiniert. Die Vorteile <strong>der</strong><br />

Marktwirtschaft suchte er durch die Freiheit zur Gründung von<br />

Zertifizierungsdiensteanbieter und zur Herstellung <strong>der</strong> nötigen<br />

Signaturanwendungskomponenten zu nutzen. Die Vorteile <strong>der</strong> Marktwirtschaft für das<br />

<strong>Vertrauen</strong> sind gerade etwas weiter oben am Beispiel <strong>der</strong> Zertifizierungsdiensteanbieter<br />

dargestellt worden. Der Staat hat die Zertifizierungsdiensteanbieter und die Hersteller<br />

<strong>der</strong> Signaturanwendungskomponenten aber <strong>der</strong> strikten Kontrolle unterworfen. Dazu hat<br />

er eine Aufsichtsbehörde ernannt [SigG 2001, §19], die sich ihrerseits wie<strong>der</strong>um <strong>der</strong><br />

Privatwirtschaft bedienen darf, was erneut die Vorteile <strong>der</strong> Marktwirtschaft zu nutzen<br />

sucht. Auch bietet er die schon beschriebene Akkreditierung an, um das <strong>Vertrauen</strong> in die<br />

Zertifizierungsdiensteanbieter und damit in die qualifizierte elektronische Signatur zu<br />

stärken. Hier tritt <strong>der</strong> Staat in die Funktion eines Intermediärs (Berater), was Colemans<br />

Ansichten zur <strong>Vertrauen</strong>sför<strong>der</strong>ung entspricht. Darüber hinaus droht <strong>der</strong> Staat denjenigen,<br />

die die Regelungen des Signaturgesetzes missachten mit Strafe (vgl. SigG 2001, §21) und<br />

<strong>Vertrauen</strong> <strong>als</strong> <strong>Bestandteil</strong> <strong>der</strong> <strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>elektronischen</strong> Geschäftsverkehr 73

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