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Vertrauen als Bestandteil der Sicherheit im elektronischen ...

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Kapitel:5 Handeln nicht ohne <strong>Vertrauen</strong><br />

geäußert. Die Unterschriften sind aber elementar für das Zustandekommen eines<br />

schriftlichen Vertrages. Eine gefälschte Unterschrift beraubt den schriftlichen Vertrag<br />

seiner Wirkung. Bleibt <strong>als</strong>o die Frage nach dem <strong>Vertrauen</strong> in die Echtheit bzw.<br />

Wirksamkeit <strong>der</strong> Unterschrift. Möglicher Gewinn (G) und möglicher Verlust (L) aus <strong>der</strong><br />

echten bzw. gefälschten Unterschrift sind vertragsabhängig (z.B. Gewinn aus Erfüllung<br />

des Vertrages gegenüber Verlust aus Nicht-Erfüllung des Vertrages durch den<br />

Vertragspartner). Dass die Erfüllung des Vertrages mit echter Unterschrift einen Gewinn<br />

einbringt, ist anzunehmen, denn warum sollte sonst ein Vertrag überhaupt abgeschlossen<br />

werden. Der Verlust kann nicht grenzenlos sein. Somit ist <strong>der</strong> Quotient L/G aus Colemans<br />

Entscheidungsalgorithmus (vgl. S.27) nicht beliebig groß. Der Quotient aus p/(p-1) 49<br />

muss für eine vertrauensvolle Entscheidung nach Coleman größer <strong>als</strong> L/G sein. Ohne<br />

Beschränkung <strong>der</strong> Allgemeinheit 50 ist dies erfüllt, wenn p eine best<strong>im</strong>mte Größe erreicht<br />

und (p-1) entsprechend klein ist. Coleman führt einige mögliche Absicherungen an, die p<br />

groß werden lassen bzw. in diesem Fall die Wahrscheinlichkeit, dass die Unterschrift<br />

echt ist, groß werden lassen. Ist das Wissen über den Gegenstand des <strong>Vertrauen</strong>s groß, ist<br />

p leichter und genauer zu best<strong>im</strong>men. Im Falle <strong>der</strong> Unterschrift bedeutet das: Kennt man<br />

die Unterschrift des Vertragspartners 51 , ist ihre Echtheit leichter zu best<strong>im</strong>men. Kommt<br />

einem die Unterschrift echt vor, ist p groß. Zweifelt man an <strong>der</strong> Echtheit <strong>der</strong> Unterschrift,<br />

hat man keinen Grund mehr, auf den Vertrag zu vertrauen und wird zur Kontrolle greifen –<br />

z.B. be<strong>im</strong> Vertragspartner nachfragen, ob <strong>der</strong> Vertrag gültig sein soll. Hat man den<br />

Vertragspartner selbst unterschreiben sehen, ist die Echtheit <strong>der</strong> Unterschrift (nahezu)<br />

sicher; p somit groß. Steht ein selber vertrauenswürdiger Intermediär zur Verfügung, <strong>der</strong><br />

die Echtheit <strong>der</strong> Unterschrift bezeugt, ist p wie<strong>der</strong>um groß. Ein Intermediär kann, wenn er<br />

für den Gewinn o<strong>der</strong> zumindest gegen den Schaden bürgt, auch den Quotienten L/G noch<br />

weiter verringern und damit auch eine unsicherere Unterschrift ( = kleineres p)<br />

vertrauenswürdig machen.<br />

Bleibt das Problem <strong>der</strong> zwar echten aber später verleugneten Unterschrift. Nach Coleman<br />

wäre dies ein Betrug, dessen Möglichkeit von vornherein in (1-p), <strong>der</strong><br />

Wahrscheinlichkeit, dass das <strong>Vertrauen</strong> ungerechtfertigt ist bzw. bleibt, erfasst ist. Auch<br />

gegen diese Möglichkeit zeigt Coleman mögliche Absicherungen auf. Zum Einen die<br />

soeben erwähnten, <strong>Vertrauen</strong> genießenden Intermediäre, die eventuell sogar selber haften,<br />

zumindest aber die Wahrscheinlichkeit, dass <strong>der</strong> Vertragspartner vertrauenswürdig ist,<br />

erhöhen. Zum Zweiten die soziale Gemeinschaft, <strong>der</strong> man genauso wie <strong>der</strong><br />

Vertragspartner angehört. Sie kann den <strong>Vertrauen</strong>sbrecher sanktionieren (bestrafen) und<br />

49 p – Wahrscheinlichkeit <strong>der</strong> Echtheit <strong>der</strong> Unterschrift, (p-1) – Wahrscheinlichkeit, dass die<br />

Unterschrift gefälscht und somit <strong>der</strong> Vertrag ohne Wirkung ist. Die Einschränkung 1 < p < 0 soll<br />

auch hier wie<strong>der</strong> gelten, da bei p = 1 o<strong>der</strong> p = 0 eine sichere Entscheidungsgrundlage, die keines<br />

<strong>Vertrauen</strong>s mehr bedarf, vorliegt.<br />

50 ‚ohne Beschränkung <strong>der</strong> Allgemeinheit‘ – diese Begriffsformel ist <strong>der</strong> Mathematik entlehnt und<br />

bedeutet ungefähr, dass die folgenden Erläuterungen zwar nahe an einem best<strong>im</strong>mten Fall erfolgen,<br />

so ähnlich aber für alle möglichen Fälle gültig bzw. wahr sind.<br />

51 Der Vertragspartner ist hier <strong>der</strong> <strong>Vertrauen</strong>snehmer.<br />

<strong>Vertrauen</strong> <strong>als</strong> <strong>Bestandteil</strong> <strong>der</strong> <strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>elektronischen</strong> Geschäftsverkehr 52

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