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Vertrauen als Bestandteil der Sicherheit im elektronischen ...

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Kapitel:5 Handeln nicht ohne <strong>Vertrauen</strong><br />

deutlich, ganz wie Luhmann [Luhmann 1973, s.a. Abschnitt 4.2] und Oswald [Oswald<br />

1994, s.a. Abschnitt 4.5] das in ihren Theorien behaupten. Natürlich können sich<br />

Menschen auch gegen diese <strong>Vertrauen</strong>sgewähr entscheiden. Hier können Absicherungen,<br />

die das Risiko min<strong>der</strong>n, die <strong>Vertrauen</strong>sbereitschaft stärken. Das online-Auktionshaus<br />

eBay 55 bietet seinen Kunden bzw. Mitglie<strong>der</strong>n mehrere Absicherungen für das <strong>Vertrauen</strong>,<br />

das die Mitglie<strong>der</strong> sich einan<strong>der</strong> entgegenbringen müssen.<br />

Geradezu klassisch ist die Drohung, dass ein Mitglied, dass gegen die von eBay<br />

aufgestellten Regeln verstößt o<strong>der</strong> unzuverlässig ist, vom Handel bei eBay<br />

ausgeschlossen wird. Man kann dies <strong>als</strong> die Sanktionsdrohung innerhalb einer sozialen<br />

Gruppe, für den Fall des Normbruches, ansehen, wie sie von Luhmann [Luhmann 1973,<br />

s.a. Abschnitt 4.2], Oswald [Oswald 1994, s.a. Abschnitt 4.5] und Engel [Engel 1999,<br />

s.a. Abschnitt 4.4] genannt werden. Dass hier eBay nahezu allein tätig wird und die<br />

an<strong>der</strong>en eBay-Mitglie<strong>der</strong> nicht aktiv zu dieser Sanktionierung beitragen können, lässt sich<br />

mit dem Machtgefälle zwischen eBay und seinen Mitglie<strong>der</strong>n bzw. Kunden erklären. Der<br />

Mächtige handelt und er kann damit die Interessen aller durchsetzen – den Nicht-<br />

Mächtigen bleibt dabei nur das <strong>Vertrauen</strong> o<strong>der</strong> Hoffen darauf, dass <strong>der</strong> Mächtige auch<br />

tatsächlich auch zu ihrem Vorteil handelt. Ganz teilnahmslos sind die eBay-Mitglie<strong>der</strong><br />

dabei aber nicht, denn sie melden ja die vermeintlichen Verstöße an eBay. Genauso gut<br />

kann man die Ausschlussdrohung <strong>als</strong> eine explizite <strong>Sicherheit</strong> ansehen, da Kunden, die<br />

Unsicherheit in die Geschäfte bringen, ausgeschlossen werden. Lei<strong>der</strong> ist die durch einen<br />

Ausschluss erreichte <strong>Sicherheit</strong> relativ gering. Der ausgeschlossene Benutzer von eBay<br />

meldet sich einfach unter einem neuen Namen wie<strong>der</strong> an. Das wi<strong>der</strong>spricht zwar erneut<br />

den Regeln von eBay, aber warum sollte <strong>der</strong> Regelbrecher sich an eine Regel halten,<br />

zumal eBay keine weitergehende Strafe mehr verhängen kann. Auch die an<strong>der</strong>en eBay-<br />

Kunden würden die erneute Anmeldung des eben erst vom Handel ausgeschlossenen<br />

Menschen nicht mitbekommen, da er sich auch einen neuen eBay-Namen geben kann.<br />

eBay rät seinen Mitglie<strong>der</strong>n zur Betrugsprävention zueinan<strong>der</strong> Kontakt aufzunehmen und<br />

bietet dazu die Suche nach <strong>der</strong> e-Mail-Adresse des Handelspartners an. Die Möglichkeit<br />

einem Betrüger vorher mittels e-Mail Fragen zu stellen, bietet aber keinen Schutz –<br />

warum sollte er hier nicht auch unehrlich handeln? Unklarheiten bei den Angeboten<br />

allerdings lassen sich so tatsächlich abbauen.<br />

Als weitere Absicherung ist <strong>der</strong> eBay-Käuferschutz zu nennen. Hier sind die Verkäufer<br />

von vorn herein von <strong>der</strong> Sicherungsmaßnahme ausgeschlossen – doch auch für die Käufer<br />

besteht kein Anspruch auf die Gewährung des Käuferschutzes. Der Käuferschutz wird von<br />

eBay für den Fall angeboten, dass <strong>der</strong> Käufer zwar gezahlt hat, aber keine Ware geliefert<br />

wurde o<strong>der</strong> aber die gelieferte Ware nicht dem Wert entsprechend <strong>der</strong> Beschreibung des<br />

Verkäufers hat. Der Käufer darf nicht von eBay ausgeschlossen worden sein und Käufer<br />

wie Verkäufer dürfen kein negatives Bewertungsprofil (s.a. Seite 16) haben. Selbst wenn<br />

<strong>der</strong> Käuferschutz gewährt wird, bleibt eine Selbstbeteiligung von 25,00 € und eine<br />

55 Die Angaben zu eBay entstammen den WWW-Seiten von eBay vom 14.02.2003. (www.ebay.de)<br />

<strong>Vertrauen</strong> <strong>als</strong> <strong>Bestandteil</strong> <strong>der</strong> <strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>elektronischen</strong> Geschäftsverkehr 65

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