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Vertrauen als Bestandteil der Sicherheit im elektronischen ...

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Kapitel:6 Der Vertrag mit qualifizierter elektronischer Signatur<br />

6 Der Vertrag mit qualifizierter elektronischer<br />

Signatur<br />

Das Gegenstück zur qualifizierten <strong>elektronischen</strong> Signatur ist die handschriftliche<br />

Unterschrift unter einen Vertrag 59 aus Papier und zugleich auch ihr Vorbild. Die<br />

unterschiedlichen Medien und damit einhergehend die unterschiedlichen Verfahren<br />

bedingen aber auch einige markante Unterschiede zwischen diesen beiden Signierverfahren,<br />

die schon <strong>im</strong> Abschnitt 2.2 erwähnt wurden. Sie seien hier nur noch einmal<br />

kurz in einer Tabelle wie<strong>der</strong>holt.<br />

handschriftliche<br />

Unterschrift<br />

Rechtswirksamkeit ja ja<br />

qualifizierte elektronische<br />

Signatur<br />

Kosten verursachend nein ja, es werden geeignete Geräte<br />

und die Dienste <strong>der</strong><br />

Zertifizierungsdiensteanbieter<br />

benötigt.<br />

Mitwirkung Dritter<br />

benötigt<br />

nur in beson<strong>der</strong>en Fällen,<br />

z.B. Grundstückserwerb<br />

<strong>im</strong>mer; <strong>der</strong><br />

Zertifizierungsdiensteanbieter<br />

Signierung mit <strong>der</strong> eigenen Hand durch technische Geräte<br />

Gewähr <strong>der</strong><br />

Unverän<strong>der</strong>barkeit des<br />

Dokuments nach <strong>der</strong><br />

Signierung<br />

beson<strong>der</strong>e <strong>Sicherheit</strong>sanfor<strong>der</strong>ungen<br />

Überprüfung, was<br />

signiert wird bzw.<br />

wurde<br />

durch je ein Exemplar des<br />

Dokumentes für jede<br />

Vertragspartei, die alle<br />

unterschrieben sind<br />

nein Gehe<strong>im</strong>haltung des (privaten)<br />

Signaturschlüssels<br />

ja<br />

mit den eigenen Augen mit Hilfe <strong>der</strong> Signierungstechnik<br />

Bei <strong>der</strong> Verwendung einer <strong>elektronischen</strong> Signatur durch einen Unbefugten stellt sich die<br />

Situation ganz ähnlich <strong>der</strong> Verwendung eines Stempelabdruckes durch eine unbefugte<br />

Person dar. Völlig egal, ob <strong>der</strong> Stempel o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Signaturschlüssel gestohlen o<strong>der</strong><br />

nachgemacht wurden, es erscheint so, <strong>als</strong> ob <strong>der</strong> eigentliche Inhaber des Origin<strong>als</strong>tempels<br />

bzw. des Origin<strong>als</strong>ignaturschlüssels das Dokument signiert hat. Der Diebstahl <strong>der</strong><br />

handschriftlichen Unterschrift ist unmöglich, aber eine Fälschung <strong>der</strong> Selben führt<br />

ebenfalls zum Anschein, dass das Dokument von <strong>der</strong> Person signiert worden ist, zu <strong>der</strong><br />

diese Unterschrift gehört.<br />

59 Im Rahmen dieser Diplomarbeit wird das Beispiel <strong>der</strong> Unterschrift zu einem Vertrag betrachtet.<br />

Ganz ähnliche, teilweise exakt die gleichen Aussagen lassen sich auf die Signierung an<strong>der</strong>er<br />

Schriftstücke und Dokumente machen. Da <strong>der</strong> Vertrag aber das gesellschaftliche und juristische<br />

Konstrukt (unserer Gesellschaftsordnung) ist, mit dem die Menschen untereinan<strong>der</strong> ihre Geschäfte<br />

abwickeln, ist er hier von beson<strong>der</strong>er Relevanz.<br />

<strong>Vertrauen</strong> <strong>als</strong> <strong>Bestandteil</strong> <strong>der</strong> <strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> <strong>elektronischen</strong> Geschäftsverkehr 70

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