Zivilschutz- Forschung - Schutzkommission
Zivilschutz- Forschung - Schutzkommission
Zivilschutz- Forschung - Schutzkommission
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
schränkung der Gültigkeit der getroffenen Aussagen auf gasdichte Chemikalienschutzanzüge<br />
nach vfdb-Richtlinie 0801 sowie im Katastrophenschutz verwendete<br />
Chemieschutzkleidung bzw. entsprechende Elastomermaterialien.<br />
Die Beschränkung auf Industriechemikalien sowie die genannten Schutzkleidungsmaterialien<br />
schließt eine sinnvolle Übertragung bzw. Anwendung der Ergebnisse<br />
auf die Dekontamination von mit chemischen Kampfstoffen belasteter<br />
Schutzkleidung sowie Geräten (Entgiftung), wie auch biologischer Kampfstoffe<br />
(Entseuchung) und radioaktiver Beaufschlagungen (Entstrahlung, Entaktivierung)<br />
nicht aus. Entsprechende Untersuchungen sind allerdings nicht Gegenstand dieser<br />
Arbeit.<br />
Zur Lösung der Aufgabenstellung waren die verschiedenen Verfahrensparameter<br />
und ihre Bedeutung für die Dekontamination herauszuarbeiten, sowie Grenzen<br />
bzw. Problemfälle der Dekontamination im Allgemeinen bzw. für die verschiedenen<br />
in Frage kommenden Verfahren der Dekontamination aufzuzeigen. Schließlich<br />
waren auch die Auswirkungen auf die Umwelt offenzulegen bzw. Wege zu<br />
einer umweltgerechten Verfahrensgestaltung und Abfallentsorgung darzustellen.<br />
Der zu unterbreitende Verfahrensvorschlag hatte darüber hinaus den Anlagenund<br />
Betriebsaufwand sowie Erfordernisse eines mobilen Verfahrens im operativen<br />
Einsatz zu berücksichtigen.<br />
Ein Dekontaminationsverfahren für den V-Fall-bezogenen Katastrophenschutz<br />
muss nicht nur eine hohe Wirksamkeit (schnell und sicher) besitzen und für<br />
größere Durchsätze geeignet sein, es muss auch eine hohe Mobilität aufweisen.<br />
Weitere Forderungen sind eine einfache Bedienbarkeit, geringer Personalbedarf,<br />
hohe Zuverlässigkeit und ein möglichst geringer Anfall sowie einfaches und<br />
gefahrloses Handling der Abprodukte.<br />
Als Bedingung eines für die Zwecke des Katastrophenschutzes geeigneten Verfahrens<br />
wurde im Rahmen der Projektbegleitung präzisierend ein Zeitlimit von<br />
maximal 2 h vorgegeben. In dieser Zeit soll die Dekontamination (und Desinfektion<br />
sowie Trocknung) soweit abgeschlossen sein, dass ein einsatzbedingt belasteter<br />
Schutzanzug ohne Gefährdung für den Anzugträger wieder einsatzfähig ist.<br />
Die sonstige Reinigung (äußerlich und innerlich) – zur Entfernung von Schweiß<br />
und erdigen Verunreinigungen – wurde dagegen im vorgegebenen Zeitrahmen<br />
bzw. für den V-Fall-bezogenen Katastrophenschutz als nicht zwingender, jedoch<br />
wünschenswerter Verfahrensbestandteil definiert.<br />
Im Laufe der Arbeiten ergaben sich durch die Diskussionen in der projektbegleitenden<br />
Arbeitsgruppe insbesondere seitens der Industrievertreter Hinweise auf eine<br />
begrenzte thermische Beständigkeit der Schutzanzugmaterialien bzw. -anzüge<br />
(Material, Nähte, Formteile). Als vertretbare Temperaturobergrenze für ein<br />
9