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Zivilschutz- Forschung - Schutzkommission

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Die Nutzung von Adsorbentien zur Dekontamination scheidet jedoch bereits aus<br />

Zeitgründen aus. Auch der aus der Reinigung von Schutzmasken abgeleitete<br />

Ansatz zum Einsatz von Ultraschallbädern wurde nach Diskussion mit einem<br />

namhaften Hersteller fallen gelassen. Ultraschall benötigt eine geeignete Reflexionsmatrix.<br />

Die Anzugmaterialien sind hierfür zu weich und zu dünn bzw. leicht.<br />

Die Wäsche von Schutzkleidungsmaterialien mit organischen Lösungsmitteln<br />

wurde bei Schlatter erwähnt. Sie ist jedoch kein Waschverfahren im eigentlichen<br />

Sinn, da vom Waschmedium nicht nur die Oberfläche benetzt wird, sondern das<br />

organische Lösungsmittel auch in die Tiefe des Materials vordringt und die Kontaminanten<br />

gewissermaßen herausspült. Es erscheint daher die Bezeichnung Extraktion<br />

mit Lösungsmitteln am treffendsten. Diese könnte grundsätzlich auch<br />

über die Gasphase erfolgen.<br />

Parallelen drängen sich zur Chemischen Reinigung von Textilien sowie eingeschränkt<br />

zur Oberflächenreinigung mit Lösungsmitteln bei Belastung mit Fetten<br />

und Schmieren auf. Der Einsatz LM-freier Waschmittel (vgl. Kaltreiniger) schafft<br />

den Übergang zur klassischen Wäsche.<br />

Nach Schlatter wären folgende Anforderungen an das Extraktionsmittel zu stellen:<br />

– sehr gute Löslichkeit im Anzugmaterial sowie hohes Lösungsvermögen für die<br />

Kontaminanten,<br />

– hohe chemische Inertheit, um chemische Reaktionen mit dem Anzugmaterial<br />

und enthaltener Chemikalien zu vermeiden,<br />

– hoher Dampfdruck/niedriger Siedepunkt im Sinne einer leichten Entfernbarkeit<br />

aus dem Material,<br />

– niedrige Kosten sowie<br />

– geringe Toxizität.<br />

Insofern kämen insbesondere Perchlorethylen und FCKW in Frage. Ersteres bereitet<br />

aus toxikologischer und Letzteres aus ökologischer Sicht Probleme.<br />

Es ist jedoch festzustellen, dass neben den Kontaminanten auch Weichmacher und<br />

sonstige Zusatzstoffe, wie Antioxidantien, Farb- und Füllstoffe u.a., aus dem Material<br />

ausgetragen würden und infolge des Quellens die Degradation der Polymermatrix<br />

stark befördert würde. Neben einer raschen Versteifung und Versprödung<br />

würden hierdurch auch die Permeationseigenschaften verändert. Darüber hinaus<br />

sind Handling-Probleme und Materialschäden infolge Überdehnung der stark<br />

erweichten und gequollenen Materialien zu erwarten (vgl. Kap. 3). Insofern ist<br />

das Verfahren daher als zur Schutzkleidungsbehandlung völlig ungeeignet einzustufen.<br />

Darüber hinaus wären die anlagenseitigen Voraussetzungen einer Lösungsmittelabscheidung<br />

(hoher Kühlleistungs- sowie Adsorberkapazitätsbedarf) und<br />

-aufbereitung (Destillation!) kaum mit einem mobilen Verfahren vereinbar.<br />

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