Zivilschutz- Forschung - Schutzkommission
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Die Nutzung von Adsorbentien zur Dekontamination scheidet jedoch bereits aus<br />
Zeitgründen aus. Auch der aus der Reinigung von Schutzmasken abgeleitete<br />
Ansatz zum Einsatz von Ultraschallbädern wurde nach Diskussion mit einem<br />
namhaften Hersteller fallen gelassen. Ultraschall benötigt eine geeignete Reflexionsmatrix.<br />
Die Anzugmaterialien sind hierfür zu weich und zu dünn bzw. leicht.<br />
Die Wäsche von Schutzkleidungsmaterialien mit organischen Lösungsmitteln<br />
wurde bei Schlatter erwähnt. Sie ist jedoch kein Waschverfahren im eigentlichen<br />
Sinn, da vom Waschmedium nicht nur die Oberfläche benetzt wird, sondern das<br />
organische Lösungsmittel auch in die Tiefe des Materials vordringt und die Kontaminanten<br />
gewissermaßen herausspült. Es erscheint daher die Bezeichnung Extraktion<br />
mit Lösungsmitteln am treffendsten. Diese könnte grundsätzlich auch<br />
über die Gasphase erfolgen.<br />
Parallelen drängen sich zur Chemischen Reinigung von Textilien sowie eingeschränkt<br />
zur Oberflächenreinigung mit Lösungsmitteln bei Belastung mit Fetten<br />
und Schmieren auf. Der Einsatz LM-freier Waschmittel (vgl. Kaltreiniger) schafft<br />
den Übergang zur klassischen Wäsche.<br />
Nach Schlatter wären folgende Anforderungen an das Extraktionsmittel zu stellen:<br />
– sehr gute Löslichkeit im Anzugmaterial sowie hohes Lösungsvermögen für die<br />
Kontaminanten,<br />
– hohe chemische Inertheit, um chemische Reaktionen mit dem Anzugmaterial<br />
und enthaltener Chemikalien zu vermeiden,<br />
– hoher Dampfdruck/niedriger Siedepunkt im Sinne einer leichten Entfernbarkeit<br />
aus dem Material,<br />
– niedrige Kosten sowie<br />
– geringe Toxizität.<br />
Insofern kämen insbesondere Perchlorethylen und FCKW in Frage. Ersteres bereitet<br />
aus toxikologischer und Letzteres aus ökologischer Sicht Probleme.<br />
Es ist jedoch festzustellen, dass neben den Kontaminanten auch Weichmacher und<br />
sonstige Zusatzstoffe, wie Antioxidantien, Farb- und Füllstoffe u.a., aus dem Material<br />
ausgetragen würden und infolge des Quellens die Degradation der Polymermatrix<br />
stark befördert würde. Neben einer raschen Versteifung und Versprödung<br />
würden hierdurch auch die Permeationseigenschaften verändert. Darüber hinaus<br />
sind Handling-Probleme und Materialschäden infolge Überdehnung der stark<br />
erweichten und gequollenen Materialien zu erwarten (vgl. Kap. 3). Insofern ist<br />
das Verfahren daher als zur Schutzkleidungsbehandlung völlig ungeeignet einzustufen.<br />
Darüber hinaus wären die anlagenseitigen Voraussetzungen einer Lösungsmittelabscheidung<br />
(hoher Kühlleistungs- sowie Adsorberkapazitätsbedarf) und<br />
-aufbereitung (Destillation!) kaum mit einem mobilen Verfahren vereinbar.<br />
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