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Zivilschutz- Forschung - Schutzkommission

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Der wesentlichste Nachteil der über die Gasphase wirkenden Dekontaminationsverfahren<br />

(Gasphasenverfahren) besteht in dieser gegenüber Waschverfahren<br />

weiter eingeschränkten stofflichen Universalität, wie bezüglich vieler wässriger<br />

Lösungen, erdiger Verschmutzungen sowie der Entfernung von Schweiß.<br />

In einem Dekontaminationsgesamtverfahren unter Nutzung einer Gasphasendekontaminationsstufe<br />

kommt daher den peripheren Verfahrensstufen Grob- und<br />

Feinreinigung eine erhöhte Bedeutung zu. Sie ermöglichen die gegenüber Waschverfahren<br />

eingegrenzte stoffliche Eignung mit einfachen Mitteln, wie dem Einweichen<br />

in Waschbäder bei Kontaminationen mit wässrigen Lösungen, der<br />

Anwendung von Kaltreinigern und Lösungsmitteln bei organischen Hochsiedern<br />

sowie der Intensivierung der Grobreinigung vor Ablegen der Schutzkleidung,<br />

weitgehend auszugleichen. Die fehlende innere Feinreinigung zur Schweißentfernung<br />

ist eingeschränkt ebenfalls mit einfachen Mitteln, wie Ausspülen mittels<br />

Handduschen, realisierbar<br />

Im Übrigen betreffen viele der genannten Problembelastungen v.a. Schutzhandschuhe<br />

und -stiefel, die ausgetauscht werden könnten. Der diesbezügliche Nachteil<br />

der Gasphasenverfahren ist insofern begrenzt.<br />

Die elegant zu lösende Desinfektion ist ein prinzipieller Vorteil der Gasphasenverfahren<br />

(Begasung; vgl. 5.4). Der mögliche Verzicht auf die Desinfektion bei<br />

Waschverfahren verwandelt den Vorteil jedoch infolge der weitgehenden Unverzichtbarkeit<br />

bei Gasphasenverfahren – zumindest bei niedrigen Temperaturen –<br />

(vgl. Dampfsterilisation, Abschn. 5.4.) in einen Nachteil.<br />

Die Vorteile der Gasphasenverfahren überwiegen jedoch insgesamt. Hervorzuheben<br />

sind insbesondere der geringe Abwasseranfall und Energiebedarf sowie das<br />

Nichterfordernis einer separaten Trocknung.<br />

Bei allen Verfahren stellt sich im Übrigen die Frage der Notwendigkeit von Prüfungen<br />

vor einem Wiedereinsatz. Im Vordergrund stehen dabei Sicht- und Druckprüfung<br />

(vgl. Abschnitt 4.2). Da der erforderliche Aufwand gering ist, sollte hierauf<br />

auch unter den Bedingungen des V-Fall-bezogenen Katastrophenschutzes<br />

nicht verzichtet werden. Die Möglichkeit einer Messung eventueller Restbelastungen<br />

ist dagegen im V-Fall-bezogenen Katastrophenschutz auszuschließen.<br />

Hier muss das Dekontaminationsverfahren für eine entsprechende Sicherheit sorgen.<br />

Darüber hinaus sind immer auch die Art der Chemikalie und ihre Reaktivität,<br />

der Aggregatzustand bei Einwirkung sowie Konzentration, Temperatur und<br />

Dauer der Einwirkung zu berücksichtigen.<br />

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