Zivilschutz- Forschung - Schutzkommission
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Der wesentlichste Nachteil der über die Gasphase wirkenden Dekontaminationsverfahren<br />
(Gasphasenverfahren) besteht in dieser gegenüber Waschverfahren<br />
weiter eingeschränkten stofflichen Universalität, wie bezüglich vieler wässriger<br />
Lösungen, erdiger Verschmutzungen sowie der Entfernung von Schweiß.<br />
In einem Dekontaminationsgesamtverfahren unter Nutzung einer Gasphasendekontaminationsstufe<br />
kommt daher den peripheren Verfahrensstufen Grob- und<br />
Feinreinigung eine erhöhte Bedeutung zu. Sie ermöglichen die gegenüber Waschverfahren<br />
eingegrenzte stoffliche Eignung mit einfachen Mitteln, wie dem Einweichen<br />
in Waschbäder bei Kontaminationen mit wässrigen Lösungen, der<br />
Anwendung von Kaltreinigern und Lösungsmitteln bei organischen Hochsiedern<br />
sowie der Intensivierung der Grobreinigung vor Ablegen der Schutzkleidung,<br />
weitgehend auszugleichen. Die fehlende innere Feinreinigung zur Schweißentfernung<br />
ist eingeschränkt ebenfalls mit einfachen Mitteln, wie Ausspülen mittels<br />
Handduschen, realisierbar<br />
Im Übrigen betreffen viele der genannten Problembelastungen v.a. Schutzhandschuhe<br />
und -stiefel, die ausgetauscht werden könnten. Der diesbezügliche Nachteil<br />
der Gasphasenverfahren ist insofern begrenzt.<br />
Die elegant zu lösende Desinfektion ist ein prinzipieller Vorteil der Gasphasenverfahren<br />
(Begasung; vgl. 5.4). Der mögliche Verzicht auf die Desinfektion bei<br />
Waschverfahren verwandelt den Vorteil jedoch infolge der weitgehenden Unverzichtbarkeit<br />
bei Gasphasenverfahren – zumindest bei niedrigen Temperaturen –<br />
(vgl. Dampfsterilisation, Abschn. 5.4.) in einen Nachteil.<br />
Die Vorteile der Gasphasenverfahren überwiegen jedoch insgesamt. Hervorzuheben<br />
sind insbesondere der geringe Abwasseranfall und Energiebedarf sowie das<br />
Nichterfordernis einer separaten Trocknung.<br />
Bei allen Verfahren stellt sich im Übrigen die Frage der Notwendigkeit von Prüfungen<br />
vor einem Wiedereinsatz. Im Vordergrund stehen dabei Sicht- und Druckprüfung<br />
(vgl. Abschnitt 4.2). Da der erforderliche Aufwand gering ist, sollte hierauf<br />
auch unter den Bedingungen des V-Fall-bezogenen Katastrophenschutzes<br />
nicht verzichtet werden. Die Möglichkeit einer Messung eventueller Restbelastungen<br />
ist dagegen im V-Fall-bezogenen Katastrophenschutz auszuschließen.<br />
Hier muss das Dekontaminationsverfahren für eine entsprechende Sicherheit sorgen.<br />
Darüber hinaus sind immer auch die Art der Chemikalie und ihre Reaktivität,<br />
der Aggregatzustand bei Einwirkung sowie Konzentration, Temperatur und<br />
Dauer der Einwirkung zu berücksichtigen.<br />
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