Zivilschutz- Forschung - Schutzkommission
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Dabei gibt es allerdings stoffliche und ökonomische Grenzen. Bei toxischen<br />
Hochsiedern, wie PCB, PAK oder Dioxinen ist aus dieser Sicht von einer „Nichtdekontaminierbarkeit“<br />
auszugehen. Die Kombination aus erhöhter Belastung (Flüssigkontakt),<br />
hoher Toxizität und hohem Siedepunkt/Löslichkeit würde selbst bei<br />
100 °C noch Dekontaminationszeiten erfordern, die mit den Erfordernissen des<br />
V-Fall-bezogenen Katastrophenschutzes unvereinbar sind und selbst in der zivilen<br />
Gefahrenabwehr aus Kosten- und Sicherheitsgründen auszuschließen sind.<br />
Soweit ein Wiedereinsatz nicht zwingend erforderlich ist, ist in diesen Fällen der<br />
Aussonderung der Vorzug zu geben. Da parallel zur verschlechterten Dekontaminierbarkeit<br />
aber auch die Möglichkeit einer Ausgasung in den Anzuginnenraum<br />
bzw. Übertragung durch Kontakt abnimmt, ist jedoch zumindest aus dieser Sicht<br />
bei entsprechenden Problembelastungen und dadurch bedingter Restbelastungen<br />
eine Gefährdung des Anzugträgers in aller Regel auszuschließen. Die Grenzen<br />
sind jedoch spätestens bei hochtoxischen Stoffen zu ziehen. Im Übrigen sind mögliche<br />
Eigenschaftsminderungen zu beachten.<br />
7.2 Verfahrenskonzepte<br />
Ein Dekontaminations(gesamt)verfahren muss nicht nur zum Ausgleich der stofflichen<br />
Unzulänglichkeiten des Prinzips der thermischen Desorption weitere Verfahrensstufen<br />
aufweisen. Es hat auch hygienische, physiologische und Sicherheitsaspekte<br />
zu berücksichtigen. Zur vollen Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft<br />
sind daher stets Verfahrensstufen, wie Grobreinigung vor dem Ablegen, innere<br />
und äußere Feinreinigung, Desinfektion, Trocknung und Prüfung erforderlich<br />
(vgl. 5.4).<br />
Je nach Art der gewählten Dekontaminationsverfahrensstufe erübrigen sich einzelne<br />
dieser peripheren Verfahrensstufen bzw. erfolgen zeitgleich zur Dekontamination<br />
oder zumindest in der Dekontaminationsanlage.<br />
Darüber hinaus unterscheiden sich die Verfahren in den Anlagen- und Betriebskosten<br />
sowie abprodukt- und mobilitätsseitig – Faktoren, die unter dem Gesichtspunkt<br />
des V-Fall-bezogenen Katastrophenschutzes entscheidend sind. Wie bei den<br />
stofflichen Eignungsgrenzen sowie erforderlichen peripheren Verfahrensschritten<br />
gibt es auch hier zwischen Wasch- und Gasphasenverfahren die größten Unterschiede.<br />
Wesentlicher Vorzug der Waschverfahren ist die parallel zur Dekontamination ablaufende<br />
bzw. realisierbare äußere und innere Feinreinigung (sowie ggf. Desinfektion).<br />
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