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Zivilschutz- Forschung - Schutzkommission

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Dabei gibt es allerdings stoffliche und ökonomische Grenzen. Bei toxischen<br />

Hochsiedern, wie PCB, PAK oder Dioxinen ist aus dieser Sicht von einer „Nichtdekontaminierbarkeit“<br />

auszugehen. Die Kombination aus erhöhter Belastung (Flüssigkontakt),<br />

hoher Toxizität und hohem Siedepunkt/Löslichkeit würde selbst bei<br />

100 °C noch Dekontaminationszeiten erfordern, die mit den Erfordernissen des<br />

V-Fall-bezogenen Katastrophenschutzes unvereinbar sind und selbst in der zivilen<br />

Gefahrenabwehr aus Kosten- und Sicherheitsgründen auszuschließen sind.<br />

Soweit ein Wiedereinsatz nicht zwingend erforderlich ist, ist in diesen Fällen der<br />

Aussonderung der Vorzug zu geben. Da parallel zur verschlechterten Dekontaminierbarkeit<br />

aber auch die Möglichkeit einer Ausgasung in den Anzuginnenraum<br />

bzw. Übertragung durch Kontakt abnimmt, ist jedoch zumindest aus dieser Sicht<br />

bei entsprechenden Problembelastungen und dadurch bedingter Restbelastungen<br />

eine Gefährdung des Anzugträgers in aller Regel auszuschließen. Die Grenzen<br />

sind jedoch spätestens bei hochtoxischen Stoffen zu ziehen. Im Übrigen sind mögliche<br />

Eigenschaftsminderungen zu beachten.<br />

7.2 Verfahrenskonzepte<br />

Ein Dekontaminations(gesamt)verfahren muss nicht nur zum Ausgleich der stofflichen<br />

Unzulänglichkeiten des Prinzips der thermischen Desorption weitere Verfahrensstufen<br />

aufweisen. Es hat auch hygienische, physiologische und Sicherheitsaspekte<br />

zu berücksichtigen. Zur vollen Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft<br />

sind daher stets Verfahrensstufen, wie Grobreinigung vor dem Ablegen, innere<br />

und äußere Feinreinigung, Desinfektion, Trocknung und Prüfung erforderlich<br />

(vgl. 5.4).<br />

Je nach Art der gewählten Dekontaminationsverfahrensstufe erübrigen sich einzelne<br />

dieser peripheren Verfahrensstufen bzw. erfolgen zeitgleich zur Dekontamination<br />

oder zumindest in der Dekontaminationsanlage.<br />

Darüber hinaus unterscheiden sich die Verfahren in den Anlagen- und Betriebskosten<br />

sowie abprodukt- und mobilitätsseitig – Faktoren, die unter dem Gesichtspunkt<br />

des V-Fall-bezogenen Katastrophenschutzes entscheidend sind. Wie bei den<br />

stofflichen Eignungsgrenzen sowie erforderlichen peripheren Verfahrensschritten<br />

gibt es auch hier zwischen Wasch- und Gasphasenverfahren die größten Unterschiede.<br />

Wesentlicher Vorzug der Waschverfahren ist die parallel zur Dekontamination ablaufende<br />

bzw. realisierbare äußere und innere Feinreinigung (sowie ggf. Desinfektion).<br />

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