Zivilschutz- Forschung - Schutzkommission
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Die Frage der Wiederherstellung ausreichender Schutzeigenschaften stellt sich<br />
natürlich bei äußerlich wahrnehmbaren Eigenschaftsänderungen völlig anders.<br />
Zu nennen sind insbesondere Degradationserscheinungen, wie Versprödungen/<br />
Verhärtungen, Schichtenauf- bzw. -ablösung, Blasenbildung sowie andererseits irreversible<br />
Erweichungen/Quellungen. Sind entsprechende Erscheinungen festzustellen,<br />
ist von einer Aufhebung, zumindest jedoch erheblichen Verschlechterung<br />
der Schutzwirkung auszugehen und eine Aussonderung angeraten (vgl. auch 4.1).<br />
Entsprechende Materialschädigungen infolge Degradation sind bei Belastung mit<br />
hochreaktiven organischen Substanzen, wie sie v.a. in der Synthesechemie eingesetzt<br />
werden, eher zu erwarten als bei Kontakt mit weitgehend indifferenten Substanzen,<br />
wie reinen Kohlenwasserstoffen bzw. organischen Lösungsmitteln. Daher<br />
sollte bereits im Falle eines begründeten Verdachts einer Materialschädigung auf<br />
eine Wiedernutzung aus Sicherheit verzichtet werden.<br />
Farbänderungen, vollständig rückgebildete Quellungen und Erweichungen oder<br />
gar Blasen sind hingegen nicht so klar bewertbar (vgl. 4.1). Der Grad der Eigenschaftsminderung<br />
kann hier sehr unterschiedlich sein. In jedem Fall ist Vorsicht geboten,<br />
ggf. an eine Aussonderung zu denken. Für einen laufenden Einsatz werden<br />
die Anzüge jedoch oft noch genügen. Bei der Entscheidung sind im Übrigen die<br />
Einwirkbedingungen und die Reaktionseigenschaften des Kontaminanten zu berücksichtigen.<br />
Ist beispielsweise ein (lokales) Ausbleichen zu beobachten, wird dies zwar meist<br />
auf ein Herausspülen von Farbstoffpigmenten (und ggf. Weichmachermolekülen)<br />
infolge stärkeren Lösungsmittelkontaktes zurückzuführen sein. Eine Entfärbung<br />
kann jedoch auch auf Reaktionen mit der Einwirkchemikalie hinweisen. Dies ist<br />
durch Bewertung der Reaktionseigenschaften der Chemikalie vor einer Wiedernutzung<br />
auszuschließen.<br />
Neben der chemischen Beständigkeit der CSA-Materialien ist für die Entfernbarkeit<br />
von Kontaminationen, wie diese Arbeit gezeigt hat, die thermische Stabilität<br />
des Anzuggesamtsystems von entscheidender Bedeutung, denn sie bestimmt über<br />
die zulässige Dekontaminationstemperatur, die Dekontaminationsdauer bzw. bei<br />
vorgegebenem Zeitrahmen den erreichbaren Grad der Dekontamination.<br />
Das schwächste Glied ist hierbei bestimmend. Meist sind dies Elemente, wie<br />
Sichtscheiben und Nähte. Aber auch das Anzugmaterial selbst spielt bei der zulässigen<br />
Dekontaminationstemperatur eine Rolle (vgl. 4.1). Wird für Elastomermaterialien<br />
eine maximale Dekontaminationstemperatur von 80 °C empfohlen,<br />
liegt dieser Wert für Laminatmaterialien bei ca. 40 °C. Letztere müssen daher im<br />
Sinne einer hohen Wiederverwendbarkeit bei niedrigeren Temperaturen dekontaminiert<br />
werden, was zu längeren Dekontaminationszeiten führt.<br />
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